Feminizid ist neuer Straftatbestand in Mexiko-Stadt

(Buenos Aires, 01. Juli 2011, adital/cimac/púlsar).- Am vergangenen 29. Juni hat die Legislative des Hauptstadt-Distrikts ALDS (Asamblea Legislativa del Distrito Federal de México) für die Einführung des Feminizids als speziellen Straftatbestand gestimmt. Damit sind Frauenmorde infolge von sexualisierter Gewalt jetzt in den Bundesstaaten Guerrero, Mexiko, Guanajuato, Morelos und Tamaulipas und Mexiko-Stadt eine eigene Straftatkategorie.

Die Abstimmung fiel mit 51 Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung eindeutig aus. Feminizide können nun mit 20 bis 50 Jahren Gefängnis bestraft werden. Wenn der Täter zudem in einer beruflichen, familiären oder einen Liebesbeziehung zum Opfer stand, beträgt das Strafmaß 30 bis 60 Jahre.

Existenz des Feminizids anerkannt

Vertreter*innen von Menschen- bzw. Frauenrechtsorganisationen und Anwält*innen zeigten sich erleichtert angesichts der Gesetzesänderung, die sie bereits seit langem eingefordert hatten. Dieser Schritt habe eine große Bedeutung beim Kampf um die Frauenrechte, denn es werde anerkannt, „dass der Feminizid existiert und die Schaffung eines speziellen Straftatbestands dafür notwendig ist“, erklärte die Anwältin Karla Michel Salas Ramírez. Sie vertritt Fälle von Feminiziden in Ciudad Juárez. Laut Salas seien die Gesetzesänderungen das Eingeständnis, dass man Frauenmorde sichtbar machen müsse, um der Straffreiheit in diesen Mordfällen ein Ende zu setzen. Auch die Landesweite Monitoringstelle für Feminizide OCNF (Observatorio Ciudadano Nacional del Feminicidio) bezeichnete die Modellierung des Gesetzes als einen Schritt auf dem Weg, „den Opfern und Angehörigen den notwendigen Zugang zur Justiz zu garantieren“.

107 Frauenmorde in Mexikos Hauptstadt

Laut der Staatsanwaltschaft des Hauptstadt-Distrikts sind im vergangenen Jahr 107 Frauen in Mexiko-Stadt ermordet worden. Angaben darüber, bei wie vielen Fällen die Frauen aufgrund von sexualisierter Gewalt ums Leben gekommen seien, könne die Behörde jedoch nicht machen, weil der Straftatbestand des Feminizids noch nicht existiert habe.

Nach Angaben des OCNF hat es in nur elf der insgesamt 31 Bundesstaaten Mexikos im Zeitraum von Januar 2009 bis Juni 2010 rund 890 Feminizide gegeben. Als erster Bundesstaat hatte Guerrero im vergangenen Jahr seine Gesetze entsprechend geändert. Auch in Veracruz wird derzeit ein Gesetzesvorhaben zur Einführung des Feminizids als Straftat diskutiert.

 

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