Einrichtung spezieller Gerichte für Verbrechen des Femizides

(Guatemala-Stadt, 27. September 2010, cerigua).- Das guatemaltekische Gerichtswesen OJ (Organismo Judicial) hat am Montag, 27.09.2010, die Einrichtungen eingeweiht, in denen ab dem 30. September die erste Strafkammer sowie Gerichte zur Strafverfolgung von Verbrechen des Femizids und anderer Formen von Gewalt gegen Frauen tätig sein werden. Diese Institutionen werden in den nächsten Tagen ebenfalls in Quetzaltenango und Chiquimula eröffnet.

Der Präsident des OJ, Erick Álvarez, erklärte während der Einweihungsfeier, dass diese Initiative die Benachteiligung der Frauen beim Zugang zur Justiz zu beseitigen versuche. Des weiteren sei die Einrichtung eine Konsequenz aus dem Gesetz gegen Femizid und andere Formen von Gewalt gegen Frauen, welches vor zweieinhalb Jahren in Kraft trat.

Diese neuen Gerichte sollen sich insbesondere an Frauen richten, die machistische Gewalt überlebt haben, sowie an die Familien von Opfern des Femizids. Eine weitere Aufgabe ist, für eine weiterführende Ausbildung des Personals zu sorgen, um eine humanere Behandlung zu gewährleisten und ein System zur Informationssammlung zu schaffen.

Carmen Díez, die Botschafterin Spaniens, erklärte, dass die Gewalt gegen Frauen und konkret der Femizid eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte sei. Zudem verhindere er den ökonomischen, sozialen und politischen Fortschritt des Landes. Der Zugang zur Justiz sei zwingend notwendig für die Verbrechensprävention.

Die Richterin Thelma Aldana erinnerte daran, dass in den vergangenen Monaten daran gearbeitet wurde, die Funktionsweise der neuen Gerichte in den verschiedenen Departements zu präsentieren. Dies verfolge den Zweck, die Bevölkerung mit den neuen Justizeinrichtungen vertraut zu machen und deren Mitarbeiter*innen für Geschlechterfragen zu sensibilisieren.

Die Gerichte werden auch in den Hauptstädten der Departements Quetzaltenango und Chiquimula arbeiten, denn diese Departements verzeichnen neben der Hauptstadt Guatemala-Stadt die höchsten Gewaltraten gegen Frauen. Dort, wo es keine dieser Sondergerichte gibt, seien die Gerichte der ersten Strafkammer für Drogendelikte und Vergehen gegen die Umwelt zuständig, fügte Aldana hinzu.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, Stephen McFarland, erklärte seinerseits, dass die Gewalt gegen Frauen ein Ausdruck von Diskriminierung sei. Guatemaltekinnen erlitten die Verletzungen ihrer Rechte nicht nur im Privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich, wenn sie die Verbrechen gegen sie anzeigen.

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