Ehemaliger Präsident soll ausgeliefert werden

(Havanna, 09. Juli 2010, prensa latina).- Nach einem neuen richterlichen Urteil soll der ehemalige guatemaltekische Präsident Alfonso Portillo an die USA ausgeliefert werden, wo ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft. Ein Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung eines früheren Tribunals gegen den Einwand der Verteidigung, dass das Auslieferungsgesuch der USA verfassungswidrig sei. Portillo, der von 2000 bis 2004 Guatemala regierte, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft (siehe Poonal Nr. 894).

Die US-amerikanische Justiz hatte das Auslieferungsgesuch damit begründet, dass Portillo US-Banken verwendet habe, um Geld zu waschen, das aus der guatemaltekischen Staatskasse geraubt worden sei. Hierbei handele es sich um mindestens 70 Millionen US-Dollar. Ein Gericht im Südbezirk von New York konnte dem angeklagten Portillo 17 Transaktionen zwischen 1999 und 2009 nachweisen, bei denen Geld aus der guatemaltekischen Staatskasse in US-amerikanischen Banken deponiert wurde. Durch die Überweisung dieses Geldes auf Konten europäischer Banken, die sich im Besitz seiner damaligen Ehefrau und seiner Tochter befanden, habe Portillo seine Spuren zu verwischen versucht.

Der Verteidiger Portillos hatte die Auslieferung seines Mandanten mit dem Argument zu verhindern versucht, dass eine solche Straftat in den internationalen Verträgen zwische Guatemala, Mexiko und den Vereinigten Staaten nicht als Auslieferungsgrund vorgesehen sei. Nachdem jedoch sowohl das Verfassungsgericht als auch das Berufungsgericht dieses Argument widerlegt haben, kann das Gerichtsverfahren gegen Portillo fortgeführt werden.

Bevor es zur Auslieferung Portillos kommt, muss allerdings ein Verfahren gegen ihn wegen Unterschlagung in Guatemala selbst abgeschlossen werden. Der ehemalige guatemaltekische Präsident wird beschuldigt, im Jahr 2001 Beträge in Millionenhöhe aus dem Etat des Verteidigungsministeriums abgezweigt zu haben.

Portillo ist der erste ehemalige Präsident Guatemalas, der gefangen genommen und mit einer Anklage vor Gericht gestellt worden ist. Damit bekommt der Fall eine historische Dimension.

Kurz nach Ende seiner Amtszeit war Portillo ins mexikanische Exil geflohen und vier Jahre später von den Behörden an Guatemala ausgeliefert worden. Angeblich hatte sich Portillo freiwillig ausliefern lassen. Nach seiner Rückkehr nach Guatemala Stadt im Oktober 2008 hatte er eine Gefängnishaft durch die Zahlung einer hohen Kaution vermeiden können. Im Januar 2010 wurde auf Grund des Auslieferungsgesuchs der Vereinigten Staaten ein Haftbefehl gegen Portillo erlassen. Der ehemalige Präsident war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits untergetaucht und wurde erst einige Tage später durch Polizeikräfte in einem Feriengebiet festgenommen, von wo aus er vermutlich nach Belize fliehen wollte.

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