CIDH-Sonderanhörung zu Rechten indigener Völker

(Buenos Aires, 26. Februar 2009, púlsar).- Die Interamerikanische Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) wird am 20. März das Problem der Kriminalisierung indigener Völker in Kolumbien, Peru, Chile und Ecuador thematisieren. Das OAS-Menschenrechtsgremium mit Sitz in Washington (USA) war vom Dachverband von Indígenaorganisationen in den Anden CAOI (Coordinadora Andina de Organizaciones Indígenas) zur Einberufung dieser Anhörung aufgefordert worden.

Die Indígenavertreter*innen aus den Andenstaaten erklärten, die von ihren Regierungen praktizierte Kriminalisierung ziele darauf, den gerechten Protest gegen die Verletzung von Rechten, die von internationalen Gremien anerkannt würden, zum Schweigen zu bringen. Sie verwiesen darauf, dass die Regierungen Kolumbiens, Perus, Chiles und Ecuadors diejenigen verfolgten, die die Umsetzung der ILO-Konvention 169 sowie der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker einforderten. Angaben der Nachrichtenagentur adital zufolge haben Anwält*innen der Indígenaorganisationen eine Studie mit typischen Fallbeispielen sowie Schlussfolgerungen und Empfehlungen erarbeitet.

Die Studie mit dem Titel „Verhaftet wegen Engagements für die Mutter Erde? Kriminalisierung der Ausübung der Rechte indigener Völker. Politische und juristische Analyse“ verurteilt das neoliberale Wirtschafts- und Politikmodell. Dieses Modell biete den Rahmen dafür, transnationalen Unternehmen anhand von Freihandelsverträgen alle möglichen Vorteile zu gewähren, wodurch es zur Verletzung der Rechte der Indígenas komme und in der Folge diese Rechte kriminalisiert würden, um Hindernisse für die Weiterentwicklung des neoliberalen Modells aus dem Weg zu räumen. Indígenavertreter*innen aus den Andenstaaten werden dem Treffen am 20. März in den Vereinigten Staaten beiwohnen.

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