Chilenische Abgeordnete lehnen Unterzeichnung der Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen ab

von Robson Braga

(Fortaleza, 02. Oktober 2009, adital).- Die chilenische Abgeordnetenkammer hat am vergangenen 28. September bereits zum dritten Mal die Unterzeichnung der Interamerikanischen Konvention über das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen abgewiesen. Die Ratifikation dieser Übereinkunft ist eine Forderung der Agenda der Menschenrechte zum 200. Jahrestag der Unabhängigkeit. Die Abstimmung steht im Widerspruch dazu, dass Chile auf internationaler Ebene seit dem 2. September dazu verpflichtet ist, diesen Tatbestand in nationales Recht umzusetzen.

Bei der Abstimmung votierten 57 Abgeordnete für die Unterzeichnung, 7 dagegen und es gab 1 Enthaltung. Die erforderliche Mindestzahl von 69 Stimmen wurde damit nicht erreicht. Daher kann die Entscheidung über die Konvention nun auch nicht an den Senat zur Abstimmung gegeben werden.

José Antonio Viera Gallo, Generalsekretär der Präsidentin, stellte die Zurückweisung der Konvention in Frage, da das Parlament Anfang dieses Jahres zugunsten eines ähnlichen Dekrets der Vereinten Nationen gestimmt hatte.

Die mehr als 40 chilenischen Organisationen der Agenda der Menschenrechte für den 200. Jahrestag der Unabhängigkeit fordern die Zeichnung der Konvention bereits seit dem Jahr 2005.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte in einer Erklärung die Maßnahme des Parlaments. Gewaltsam zum Verschwinden gebrachte Personen werden „gefoltert, leben in ständiger Angst um ihr Leben, befinden sich außerhalb eines Raums, in dem die Gesetze sie schützen würden, sind völlig entrechtet und hängen von der Gnade ihrer Enführer ab“, heißt es in der Erklärung. Die Leiterin der Organisation, Helena Marambio, bezeichnete die Konvention als einen wichtigen Schritt, um künftigem gewaltsamen Verschwindenlassen vorzubeugen.

Der Staat sei verantwortlich für den Schutz der Gesellschaft vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nur Chile und zwei weitere lateinamerikanische Staaten hätten sich noch nicht zu dieser regionalen Maßnahme bekannt, unterstrich Marambio.

Die Konvention der Organisation Amerikanischer Staaten OEA(Organización de los Estados Americanos) fordert von ihren Unterzeichner*innen, dass sie das gewaltsames Verschwindenlassen von Personen weder praktizieren, noch erlauben oder dulden. Sie verbietet ebenfalls das Aussetzen oder die Suspendierung der Persönlichkeitsrechte – auch im Ausnahmezustand.

Die Konvention war am 9. Juni 1994 im brasilianischen Belém do Pará von der OEA verfasst worden und trat am 28. März 1996 in Kraft.

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