Chiapas – „das Paradies“ für Aggressoren von Frauen

von Patricia Chandomí

(Mexiko-Stadt, 28. Mai 2010, cimac).- Im März 2009 wurde in Chiapas das Gesetz über den Zugang von Frauen zu einem Leben frei von Gewalt erlassen. Doch wie das Menschenrechtszentrum Fray Bartolomé de las Casas in seinem Jahresbericht 2009 bemängelt, habe dieses Gesetz weder eine Satzung noch praktische Mechanismen, um dessen Anwendung durchsetzbar zu machen – ebensowenig wie das Gesetz zur Gleichheit von Männern und Frauen. Dies zeige die Gleichgültigkeit der Regierung, die sich in der Straflosigkeit spiegele, mit der sich die Angreifer in Chiapas frei bewegen würden.

Das Centro de Derechos Humanos Fray Bartolomé de las Casas, kurz Frayba, ist eine Einrichtung, die zum ersten Mal seit 20 Jahren in ihrem Bericht ein Kapitel einschließt, das dem Aufzeigen von Gewalt gegenüber Frauen gewidmet ist.

Der Bericht schildert, dass viele Staatsanwält*innen die Gesetze zum Schutz der Frauen nicht kennen würden, während diejenigen, die angeben sie zu kennen es versäumten, sie in ihrer juristischen Argumentation anzuwenden.

„Bei der Justiz in Chiapas lässt sich dasselbe beobachten“, folgert der Jahresbericht, „da Richter*innen und Staatsanwält*innen keine Urteile mit Berücksichtigung der Geschlechterperspektive aussprechen. Somit bleiben diese Gesetze lediglich Absichtserklärungen.“

Zusätzlich sei die Straflosigkeit das Hauptproblem, welches man angesichts der von Frauen eingereichten Klagen beobachten könne. Der mexikanische Staat habe sich zur Untersuchung, Prävention und Sanktion verpflichtet, doch erfülle er seine Pflichten nicht wirkungsvoll. Ebensowenig würde die Verpflichtung eingehalten, die Rechte der Frauen zu schützen, obwohl dies in mehreren Anmerkungen, Empfehlungen und internationalen Dokumenten gefordert worden war, wie der universellen Erklärung über Menschenrechte, dem amerikanischen Abkommen über Menschenrechte CADH (Convención Americana sobre Derechos Humanos), dem Abkommen Belém do Pará und Weiteren.

Ging es bei den Anzeigen von Frauen um häusliche oder familiäre Gewalt, würden sowohl die Richter*innen als auch das zuständige Ministerium bei ihrem Urteil den psychischen Schaden bagatellisieren und ihn nicht als Teil einer Straftat oder der Schadensbehebung betrachten, so die Menschenrechtsorganisation.

Selbst bei Verletzungen unterlasse die richterliche Obrigkeit häufig die Durchführung fachkundiger Untersuchungen, da diese als gering betrachtet würden oder weil diese von den Gewaltopfern in Unkenntnis ihre Rechte nicht eingefordert würden, kritisierte Frayba. Wenn es sich bei dem Verbrecher um einen öffentlichen Bediensteten handeln würde, würden diese Unterlassungen noch stärker zutage treten.

Für das Team von Frayba steht fest, dass institutionelle Gewalt existiert, da die Wirkungslosigkeit des juristischen Systems, die unsachgemäße Anwendung nationaler sowie internationaler Vorschriften und die Diskriminierung der Frauen von den Staatsorganen auf systematische Weise hingenommen werde.

Das Zentrum bezeichnete die überlebenden Frauen, die eine Gewalttat anzeigen als mutig, da „es sich normalerweise um einen langwierigen und langatmigen Prozess handelt“.

Die Mehrheit der vom Menschenrechtszentrum betreuten Frauen mussten sich um die Versorgung der Familie kümmern, wenn der Mann dazu nicht mehr in der Lage sein wollte oder konnte. Wenn die Frauen eine, oftmals schlecht entlohnte, Arbeit aufnehmen, haben sie die Möglichkeit eine gewisse wirtschaftliche Unabhängigkeit für ihre Kinder und sich selbst zu erlangen.

Das Dokument schließt damit, dass “sie somit ihr Haus verlassen können, um neue Erfahrungen zu sammeln, ihre persönlichen Beziehungen zu verbessern und Unterstützung und Solidarität zu finden“.

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