Biosicherheitskommission verschiebt Entscheidung über Monsanto-Mais

von Giorgio Trucchi, Rel-UITA

(Fortaleza, 08. November 2012, adital).- Die Kommission für Biosicherheit (CTNBio) in Costa Rica hat beschlossen, ihre Entscheidung über einen Antrag des Saatgutanbieters D&PL Semillas Ltda auf den 3. Dezember zu verschieben. Die Tochtergesellschaft des Saatgutmultis Delta & Pine Land (Monsanto) hatte beantragt, die gentechnisch veränderten Maissorten MON-88017, MON-603 und MON-89034 auf 15 Hektar Land auszusäen. Dem Saatgutanbieter Semillas del Trópico hingegen war es nicht gelungen, die erforderlichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Zahlreiche Aktivist*innen verschiedener Umweltorganisationen versammelte sich vor dem Ministerium für Land- und Viehwirtschaft (MAG), wo auch die CTNBio zusammenkommt. In einem offenen Brief an die Mitglieder der Kommission, der im Rahmen der Kundgebung verlesen wurde, machten die versammelten Menschen deutlich, dass „die Aussaat von Genmais in Costa Rica kategorisch abgelehnt” werde, ganz besonders wenn es sich um den Typ MON-603 handle.

Mit genmanipuliertem Mais gefütterte Ratten sterben früher

Erst kürzlich hatte der französische Biologe Gilles Eric Seralini im Rahmen einer Versuchsreihe genmanipulierten Monsanto-Mais an eine Rattenpopulation verfüttert. Die Tiere, die mit dieser Maissorte gefüttert worden waren, starben deutlich früher und bei 60 bis 70 Prozent bildeten sich Tumore – während sich nur bei 20 bis 30 Prozent der Tiere, die anderes Futter erhalten hatten, Tumore bildeten.

„In mehreren europäischen Ländern sind bereits verschiedene Monsanto-Sorten verboten worden. Es wäre ziemlich unklug, darüber hinwegzugehen, besonders wenn es um die Biosicherheit eines Landes geht. Daher möchten wir die Biosicherheitskommission dringend davor warnen, ihre Entscheidung zu überstürzen. Mitten im mesoamerikanischen Raum, der Ursprungsregion der Maispflanze, genetisch veränderten Mais anbauen zu wollen, ist ein aggressiver Akt seitens dieses Unternehmens, der auf den Verlust unseres landwirtschaftlichen Erbes und unserer biologischen Vielfalt abzielt“, heißt es in den Brief.

Behörden und Monsanto mauscheln

Weiterhin kritisierten die Umweltorganisationen den feindseligen Umgang seitens der Staatlichen Pflanzenschutzbehörde (SFE) und der D&PL Semillas Ltda (Monsanto). „Die SFE hat dafür gesorgt, dass die Dokumente, die wir mit der Universidad de Costa Rica, dem Kultusministerium und mit anderen Organisationen zusammengestellt haben, nicht in den Info-Mappen für die Kommissionsmitglieder gelandet sind, und damit hat sie diesen Prozess schwer behindert. Schließlich musste ich ihnen die Unterlagen persönlich in die Hand drücken und sie bitten, sie sorgfältig durchzulesen“, erzählt Fabián Pacheco, der die Umweltverbände gegenüber der Biosicherheitskommission vertritt.

Nach Angaben Pachecos machte die Tochtergesellschaft von Delta & Pine Land eine Eingabe, um den Umweltverbänden die technischen Unterlagen vorzuenthalten, die sie an die übrigen Mitglieder der Biosicherheitskommission verteilt hatten. „Monsanto spricht uns damit das Recht ab, Zugang zu diesen Informationen zu bekommen.“

Irreparable Schäden befürchtet

In ihrem offenen Brief machten die Umweltverbände deutlich, dass „eine Koexistenz von genmanipuliertem und nicht genetisch verändertem Mais unmöglich“ sei. „Zahlreiche Untersuchungen haben deutlich gemacht, dass die von den genetisch manipulierten Maissorten ausgehende Verunreinigung lediglich eine Frage der Zeit ist. Den Monsanto-Tochtergesellschaften den Vertrieb von genetisch verändertem Saatgut zu gestatten hätte sehr starke negative, vielleicht sogar irreparable Folgen für die Vielfalt der Ackerpflanzen. Im Namen der Biosicherheit frage ich Sie daher: Für wen arbeiten Sie? Wer liegt Ihnen am Herzen? Die Menschen und die biologische Vielfalt, oder diejenigen, die am liebsten ein Patent auf den gesamten Planeten anmelden würden?“

Angesichtes der Entscheidung der Biosicherheitskommission, die am 3. Dezember getroffen werden soll, erklärten die Umweltverbände, es habe der Grundsatz zu gelten, der bereits im Protokoll von Cartagena und in der Erklärung von Rio formuliert wurde: „in dubio pro natura“ – im Zweifelsfall für die Natur.

 

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