Antidiskriminierungsgesetz tritt in Kraft

(Rio de Janeiro, 06. Januar 2011, púlsar).- Am 5.Januar 2011 verkündete die Regierung von Evo Morales die Rechtsordnung des neuen “Gesetzes zum Kampf gegen Rassismus und jegliche Form der Diskriminierung” (Ley de Lucha contra el Racismo y Toda Forma de Discriminación). Das Gesetz entstand im Verlauf von drei Monaten in einer gemeinsamen Arbeit von Vertreter*innen der Regierung, der Zivilgesellschaft und der Medien.

Die Justizministerin Nilda Copa erklärte, dass im Verlauf von insgesamt 25 Sitzungen Meinungen und Positionen aus dem ganzen Land zu diesem Thema gehört und debattiert wurden. Sie hob hierbei hervor, dass trotz des ursprünglichen Widerstandes gegen das neue Recht “ein Konsens mit allen Sektoren der Gesellschaft erreicht werden konnte”.

Die neue Rechtsordnung hat juristische Normen zur Bestrafung von rassistischen und diskriminierenden Handlungen definiert, die auf der nationalen Verfassung und internationalen Verträgen zum Schutz der Menschenrechte beruhen. Auch einem Presse- und Medienorgan drohen Strafen für die Verbreitung von rassistischem und diskriminierendem Gedankengut. Diese können von finanziellen Sanktionen bis hin zum Entzug der Lizenz reichen.

Die Kultusministerin Zulma Yugar betonte jedoch diesbezüglich, dass es sich nicht um ein Gesetz gegen die Presse und Medien handeln würde, vielmehr diene es “allen bolivianischen Bürger*innen zum respektvollen Umgang miteinander”.

Die Gewerkschaft der Presse- und Medienschaffenden in Bolivien lehnt das neue Gesetz hingegen ab. Sie befürchtet, dass die Rechtsnorm die Meinungs- und Pressefreiheit einschränke.

(Nilda Copa. Foto: Púlsar)

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