Anklagen gegen Frauen wegen Schwangerschaftsabbruchs nehmen zu

von Guadalupe Cruz Jaimes

(Mexiko-Stadt, 28. Mai 2012, cimac).- In mindestens 13 mexikanischen Bundesstaaten müssen sich Frauen vor Gericht wegen Schwangerschaftsabbruchs verantworten oder werden des Mordes an einem Familienmitglied angeklagt, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten haben; einige von ihnen befinden sich derzeit in Haft.

Laut Aussagen von Frauenrechtsorganisationen betrifft diese Problematik vor allem Mexikanerinnen mit eingeschränkten finanziellen Mitteln. Zu einer Verschlechterung der Situation hat die Tatsache geführt, dass zwischen 2008 und 2010 die Abtreibung in 17 Bundesstaaten unter Strafe gestellt wurde.

Die Änderungen der Landesverfassungen hatten zum Zweck, den “Schutz des Lebens ab der Empfängnis/Befruchtung” bis zum natürlichen Tod sicherzustellen und wurden in erster Linie von den Abgeordneten der Parteien Partido Revolucionario Institucional (PRI) und Partido Acción Nacional (PAN) beschlossen.

Die betroffenen Staaten sind Baja California, Chiapas, Colima, Durango, Guanajuato, Jalisco, Morelos, Nayarit, Oaxaca, Puebla, Querétaro, Quintana Roo, San Luis Potosí, Sonora, Tamaulipas, Yucatán und Campeche.

Die Infogruppe über selbstbestimmte Reproduktion GIRE (Grupo de Información en Reproducción Elegida) leistet juristische Hilfestellung und hat mehr als 20 Fälle dokumentiert, in denen Frauen wegen Abtreibung gerichtlich verfolgt werden oder außerhalb des Gefängnisses ärztlich versorgt werden und zwar in den Bundesstaaten Baja California, Chihuahua, Puebla, Estado de México, Hidalgo, Morelos und Michoacán.

Bei Fehlgeburt Mordanklage

Laut dem Menschenrechtszentrum Las Libres, mit Hauptsitz in Guanajuato, gibt es derzeit in elf Bundesstaaten Frauen, die wegen Abtreibung Mordes an einem Familienmitglied im Gefängnis sitzen, nachdem sie eine Fehlgeburt erlitten hatten. Diese Bundesstaaten sind San Luis Potosí, Querétaro, Guerrero, Veracruz, Michoacán, Hidalgo, Puebla, Aguascalientes, Sonora, Chiapas und Baja California.

Las Libres hat dokumentiert, dass zwischen den Jahren 2000 und 2010 im Bundesstaat Guanajuato 160 Frauen des Schwangerschaftsabbruchs angeklagt wurden.

Gemäß den Beschlüssen der Vierten Weltfrauenkonferenz von 1995 in Peking und der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung von 1994 in Kairo, kann die Abtreibung zwar nicht als Methode zur Familienplanung angesehen werden, ist aber durchaus Teil der Reproduktionsrechte der Frauen bei einer ungewollten Schwangerschaft oder dem Versagen von Verhütungsmitteln.

Die Reproduktionsrechte werden von der mexikanischen Verfassung garantiert. Das Recht zur selbstbestimmten Fortpflanzung wird in dem Artikel 4° der Verfassung anerkannt. Dieser garantiert, dass „jede Person das Recht hat, frei, verantwortungsbewusst und informiert über die Anzahl ihrer Kinder zu entscheiden.

Die GIRE weist darauf hin, dass die Staatsverfassung die höchste Gesetzesinstanz darstellt, an die sich auch die anderen Gesetzesbücher anzupassen haben, also solche wie allgemeine Gesetze und Landesverfassungen, aber auch Gesetze auf Bundes- und Regionalebene.

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