Amnestie für Ríos Montt?

von Aromina Garcia

(Rio de Janeiro, 24. Oktober 2013, púlsar).- Das guatemaltekische Verfassungsgericht (Corte de Constitucionalidad) hat eine Verfassungsbeschwerde im Fall Ríos Montt bewilligt. Damit könnte der Ex-Diktator in den Genuss einer Amnestie kommen. Efraín Ríos Montt war am 10 Mai zu 80 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er wurde des Völkermordes und Menschenrechtsverbrechen für schuldig befunden. Zehn Tage darauf kassierte das Verfassungsgericht jedoch das Urteil und berief sich dabei auf Unregelmäßigkeiten im Prozessablauf. Eine erneute Gerichtsverhandlung ist für April 2014 geplant.

Die Verteidigung von Ríos Montt hatte die Berufung beantragt. Sie bezieht sich auf eine Amnestie aus dem Jahr 1986, die für Angehörige des Militärs und der Guerillas aus dem Bürgerkrieg von 1960 bis 1996 galt. Das Amnestiegesetz wurde 1996 jedoch aufgehoben; Verantwortliche für Völkermord, Folter und gewaltsames Verschwindenlassen sind seitdem von der Amnestie ausgeschlossen.

Das Hochsicherheitsgericht, das den ehemaligen Staatschef bereits am 10. Mai verurteilt hatte, muss nun in den kommenden Tagen über die Verfassungsbeschwerde entscheiden.

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