92 Prozent aller Frauenmorde bleiben straffrei

von Elizabeth Velasco C

(Fortaleza, 20. Mai 2013, adital).- Gewalt gegen Frauen führt in den seltensten Fällen zu einer strafrechtlichen Verurteilung. In Mexiko wie auch im übrigen lateinamerikanischen Raum würden lediglich acht Prozent aller Frauenmorde gerichtlich geahndet, so Elba Beatriz Núñez, regionale Koordinatorin des Komitees für die Verteidigung der Frauenrechte in Lateinamerika und der Karibik CLADEM (Comité de América Latina y el Caribe para la Defensa de los Derechos de las Mujeres).

Nach Angaben der Organisation werden in Lateinamerika täglich 500 Fälle von Gewalt gegen Frauen registriert; sieben von zehn Frauen wurden in ihrem Leben mindestens einmal Opfer von Gewalt; zwischen 17 und 53 Prozent aller Frauen sind systematischer Gewalt ausgesetzt.

Beunruhigend sei außerdem, dass Menschenrechtlerinnen, die für Frauenrechte eintreten, massiv bedroht und kriminalisiert würden, so Nuñez weiter. Diese Tendenz sei besonders im mittelamerikanischen Raum sehr stark, breite sich jedoch leider immer weiter in verschiedenen Regionen Lateinamerikas aus. Der Lateinamerikanische Unterausschuss für Menschenrechte rief daher die Regierungen der einzelnen Staaten dazu auf, die bis jetzt verübten systematischen Morde an Frauenrechtlerinnen ernst zu nehmen und sich für ihren Schutz einzusetzen.

Keine staatlichen Konzepte für Schutz vor Gewalt

Zusammen mit Elizabeth Cabero, Exekutivsekretärin des CLADEM-Regionalbüros, und María Edith Oviedo, Sprecherin für eine antisexistische und antidiskriminatorische Erziehung, wies Núñez auf die verschiedenen Bereiche hin, in denen sich in Mexiko und Lateinamerika die Ungleichheit der Geschlechter ausdrückt: Diese sind unter anderem Bildung, Gesundheit, Rechtssicherheit, Mutterschaft, Arbeit und der Kampf gegen Armut.

Der Grund: Obwohl sich einerseits eine fortschrittliche Gesetzgebung durchgesetzt hat, stellen die Regierungen andererseits weder im ausreichenden Maße Mittel zur Verfügung, noch entwickeln sie die notwendigen politischen Konzepte, um geschlechtsbedingte Ungleichheiten, Gewalt und andere Missstände konsequent zu bekämpfen. Das Strafgesetzbuch allein nutze überhaupt nichts, woran es wirklich fehle, seien umfassende Konzepte für den Schutz der Frauen vor Gewalt, so Núñez. Durch die Ausweitung von Menschenhandel, Drogengeschäften und organisiertem Verbrechen nähmen auch die Morde an Frauen immer weiter zu, insbesondere, da eine strafrechtliche Verfolgung häufig ausbleibe.

Mexiko unternimmt zu wenig

Zur Frage, wie sich die mexikanischen Regierung zu diesem Thema verhält, erklärten die Aktivistinnen, dass zwar alle internationalen Instrumente zur Wahrung der Menschenrechte ratifiziert worden seien; jedoch seien die schon im Jahr 2009 präsentierten Auflagen des Interamerikanischen Gerichtshofs im Fall Campo Algodonero (Der Mord an drei Frauen, die in einem Baumfeldfeld nahe der Stadt Ciudad Juárez ermordet aufgefunden waren, hatte internationales Aufsehen erregt. Anm. d. Übers.) bisher nicht umgesetzt worden.

Daneben gibt es weitere Versäumnisse, die dem mexikanischen Staat anzulasten sind: Es existieren keine Maßnahmen, die Frauen gezielt vor tödlichen Übergriffen schützen. Die fortschreitende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes begünstigt die Prekarisierung der Lebensbedingungen von Frauen; außerdem existieren keine politischen Konzepte, die geeignet wären, den Anstieg der Müttersterblichkeit und die zunehmende Verarmung zu bekämpfen und die es den Frauen ermöglichten, selbst aktiv ihre Situation zu verändern.

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