Klares Urteil zur vorherigen Konsultation indigener Gemeinden

(Lima, 30. November 2016, servindi). – Die Zivilkammer des Obersten Gerichtes der Provinz Puno hat eine Vergabe von Bergbau-Konzessionen für verfassungswidrig erklärt, wenn vorher die betroffenen ländlichen Gemeinden weder informiert noch angehört wurden. Das Urteil ist bei Vertreter*innen der peruanischen Zivilgesellschaft auf einhellige Zustimmung gestoßen. So unterstrich die Nationale Koordinationsstelle für Menschenrechte CNDDHH (Coordinadora Nacional de Derechos Humanos), dass das Urteil einen wichtigen Präzedenzfall darstelle, um die kollektiven Rechte der indigenen Völker Perus zu garantieren.

Die Koordinationsstelle beglückwünschte die Gemeinden für ihre Arbeit und ermunterte ihre Mitgliedsorganisationen, wachsam zu sein, um diese Art von Gerichtsentscheidungen, die den Respekt der grundsätzlichen Bürgerrechte garantierten, zu schützen und zu verbreiten.

Das Urteil

Das Urteil vom 18. November 2016 bekanntgegeben wurde, beendet einen Prozess, der aufgrund einer von elf im Distrikt von Atuncolla (Provinz von Puno) ansässigen Gemeinschaften eingelegten Verfassungsbeschwerde gegen das Energie- und Bergbauministerium MEM (Ministerio de Energía y Minas) und dem dazugehörigen Institut für Bergbau und Metallurgie INGEMMET (Instituto Minero y Metalúrgico) eröffnet wurde.

Wie die Nachrichtenagentur Servindi am 24. November 2016 informierte, sind die Kläger*innen durch die Gesellschaft Menschenrechte und Umweltschutz DHUMA (Derechos Humanos y Medio Ambiente) und dem Institut zur Verteidigung des Rechts IDL (Instituto de Defensa Legal) rechtlich beraten worden.

Viele Konzessionen ohne vorherige Konsultation

Anzumerken ist, dass in Puno bereits zahlreiche Bergbau-Konzessionen vergeben worden sind, ohne dass die Gemeinschaften davon wussten und ohne, dass im Vorfeld eine Anhörung durchgeführt wurde. Diese Vorgehensweise verletzt die Artikel 15 und 16 des Abkommens Nr. 169 über indigene Völker der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organization).

Die Justiz gab außerdem an, dass gemäß dem Wiener Übereinkommen kein Staat seine nationale Gesetzgebung anführen darf, um geltende internationale Verträge und Verträge mit verfassungsrechtlichem Charakter (wie das Abkommen Nr. 169) zu umgehen.

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