Wir dokumentieren: Justizversagen im Fall Colonia Dignidad nimmt kein Ende

(Berlin, 26. September 2018, fdcl).- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Vollstreckung der chilenischen Verurteilung von Hartmut Hopp abgelehnt. Die bundesdeutsche Justiz ermittelt seit fast sechs Jahrzehnten ergebnislos gegen Täter*innen der Colonia Dignidad (CD). Seit den ersten Ermittlungen gegen Paul Schäfer im Jahr 1961 wurde hierzulande keine einzige Anklage gegen Täter*innen der CD erhoben. Nach jahrzehntelangen Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Bonn ermittelt die Staatsanwaltschaft Krefeld nunmehr seit sieben Jahren gegen Hartmut Hopp. Laut Oberstaatsanwalt Axel Stahl sei man in den Ermittlungsverfahren wegen Mordes, Körperverletzung und Beihilfe zum sexuellen Missbrauch jedoch noch sehr weit von einem hinreichenden Tatverdacht entfernt. Mit der aktuellen Entscheidung des OLG Düsseldorf zugunsten von Hartmut Hopp geht das bundesdeutsche Justizversagen in die nächste Runde. Chile hatte Deutschland um die Vollstreckung eines rechtskräftigen chilenischen Urteils zu fünf Jahren Haft gegen Hopp aus dem Jahr 2013 gebeten. Damit verwirft das OLG die Möglichkeit, erstmalig in Deutschland einen Täter der CD ins Gefängnis zu schicken. Hopp war 2011 aus Chile nach Deutschland geflüchtet und lebt seitdem straflos in Krefeld. Weitere mögliche Täter*innen der CD, gegen die ebenfalls chilenische Haftbefehle erlassen wurden, leben ebenfalls seit Jahren straflos in der Bundesrepublik.

„Die Untätigkeit gegenüber Tätern der Colonia Dignidad ist unerträglich und stellt einen Justizskandal dar“, so Jan Stehle, der das Thema CD im FDCL bearbeitet. „Der Beschluss des Textes des Düsseldorfer Landgerichts übernimmt die Sprache der Täteranwälte und bestärkt das Schweigekartell der Verbrecher der Colonia Dignidad. Deutschland ist zum sicheren Hafen für Menschenrechtsverbrecher geworden“, so Stehle. „Dieser Beschluss im Jahr 2018 ist auch in politischer und historischer Sicht fatal und ein Schlag ins Gesicht der Opfer. Diese warten nach mehr als einem halben Jahrhundert Straflosigkeit auf ein Sandkörnchen Gerechtigkeit seitens der bundesdeutschen Justiz, die bei der Aufarbeitung der Verbrechen bislang vollständig versagt hat.“

Schlag ins Gesicht der Opfer

Der Beschluss des OLG Düsseldorf hält die im chilenischen Urteil gegen Hopp aufgeführten Gründe für nicht ausreichend, obwohl für eine Vollstreckungsübernahme laut dem Internationalen Rechtshilfegesetz (IRG) keine Beweiswürdigung notwendig ist. Stattdessen übernimmt der Beschluss das Narrativ der Täter, nachdem in der Colonia Dignidad neben der Begehung von Verbrechen auch gute soziale Arbeit geleistet worden sei. Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf, Vorsitzende des FDCL, die mehrere Opfer in den deutschen Verfahren gegen Hartmut Hopp vertritt, dazu: „Der Beschluss stellt sich in eine lange Reihe von Entscheidungen der deutschen Justiz, die die tatsächlichen Verhältnisse in der CD unzutreffend beurteilen, und setzt de facto die für die Täter der CD herrschende Straflosigkeit fort. Wer davon ausgeht, dass es in der CD überwiegend normal und sozial adäquat zuging, hat nichts verstanden.“ Schlagenhauf fordert eine Ausweitung und Beschleunigung der deutschen Ermittlungen gegen Hopp bei der Staatsanwaltschaft Krefeld. „Es gibt neben dem chilenischen Urteil noch ein genuin deutsches Ermittlungsverfahren wegen derselben Vorwürfe gegen Hartmut Hopp, in dem die zuständige Staatsanwaltschaft nunmehr aufzufordern ist, den Sachverhalt umfassend zu ermitteln und die Beweisangebote, die seit Jahren vorliegen, auszuschöpfen.“

Auch Rechtsanwalt Hernán Fernández, der die Opfer in dem chilenischen Verfahren vertrat, das zur Verurteilung von Hopp wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch führte, zeigte sich bestürzt. „Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist beschämend. Anstatt die Rechtsstaatlichkeit der chilenischen Verfahren zu bemängeln, sollte die deutsche Justiz ihrer eigenen Verantwortung nachkommen und Täter wie Hartmut Hopp zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist ein düsterer Tag für die Gerechtigkeit. Wir werden jedoch weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, damit die Täter nicht straflos ausgehen. Wenn die deutsche Justiz versagt, werden wir auch prüfen, ob auf europäischer Ebene Rechtsmittel möglich sind.“

CC BY-SA 4.0 Wir dokumentieren: Justizversagen im Fall Colonia Dignidad nimmt kein Ende von Nachrichtenpool Lateinamerika ist lizenziert unter Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 international.

Eine Antwort zu “Wir dokumentieren: Justizversagen im Fall Colonia Dignidad nimmt kein Ende”

  1. Nicht zu verstehen,denn wir als Opfer, würden zum ersten nicht gehört, obwohl wie nicht weit sogar in der selben Stadt Krefeld wohnen aber wegen der Wahrheit Willen, und als die am schlimmsten misshandelt worden sind,(persönliche Aussage des Sektensrztes Hartmut Hopp)aber vom Landesgericht Krefeld nicht verhört wurden.Seine Frau Dorothe Witthahn hat uns selbst Elektroschocks und zum sterben hinreichende Medikamente gefördert verabreicht,was Doktor und Psychiater Biedemann Nachweisen kann und wir die rezeptemnoch bei uns in Gewahrsam haben zum Beweis. Auch wie mein Adoptiv Vater Hermann Schmidt vergibt würde sollte ich auch .mir wurde in de Marmelade von Dorothea Witthahn Gift hinein gemixt und durch mein 8 Liter trinken am Tag habe ich mein Leben gerettet,auch würde mir Gips in die speiseröhre mit einem Schlaf verabreicht,angeblich litt ich an nervöses Magenleiden ,ich sollte verenden.Auch sollte ich nach den elektrischen,am nächsten Morgen auf dem Neubau Frei Haus den Ringanker betonieren und mit dem Spaßvogel hinaustragen,und mir war schwindelig und bin hinunter gegangen, weil ich es nicht ertragen könnte würde ich mit Gewalt und Prügel dreimal hinauf gedrungen bis ich wieder nach unten bekam und mich sträubte,würde ich dann von Reno Nikolai und Klaus Scholz wie Heinrich Neufeld so mit 10 cm dicken stöckeln verschlagen besonders in die geschlechtsgegend ,bis ich Blutströmrnd zu Boden fiel und danach ins Krankenhaus gebracht und wieder neu sofort mit elektroschocks in hat am Grad behandelt.und jetzt werden die Täter frei gesprochen.ich habe kein Verständnis mehr wie so etwas in einem recht Staat zu gehen kann.und dann die Richter sagen der tot ist verjährt nach zehn Jahren ,unfassbar für solche reden .

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert