Syngenta kommt mit Beschwerde gegen Genmais-Verbot nicht durch

(Berlin, 31. August 2014, poonal).- Am 28. August entschied ein Gericht in Mexiko-Stadt einstimmig in einem weiteren Verfahren im Kontext der Kollektivklage. Die Richter verwarfen die mit dem Hinweis auf formale Aspekte begründete Anfechtung der Gültigkeit des Vorsorgeprinzips durch den Konzern Syngenta. Auch Syngenta möchte in Mexiko Genmais kommerziell anbauen und hofft wie Monsanto, Dow, und Pioneer-Dupont auf die baldige Genehmigung durch das mexikanische Agrarministerium.

In dem Verfahren ging es nur um eine von inzwischen etwa 70 Anfechtungen, einstweiligen Verfügungen und andere Rechtsinstrumente, mit denen die Konzerne sowie das mexikanische Agrar- und das Umweltministerium gegen die Kollektivklage vorgehen.

Dabei gibt es offenbar eine Aufgabenteilung, um die kollektiven Kläger*innen mit möglichst vielen Verfahren überziehen zu können. Deren Anwalt René Sanchez Galindo hofft, dass die jüngste Entscheidung zumindest einen Präzedenzfall für die noch anhängigen Anfechtungen darstellt und diese ebenfalls von den Gerichten verworfen werden.

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