Streit um Abkommen zwischen Indigenen und Ölkonzernen

von Arturo Fernández und Redaktion, Tarija

(La Paz, 22. September 2014, bolpress/poonal).- Ende 2010 wurde in Bolivien ein wohl einmaliges Abkommen geschlossen: Die Interessenvertretung der Guaraní in der Region Itika Guasú im Department Tarija, APG-IG, hat ein Abkommen mit Repsol zur Ausbeutung der Erdgasvorkommen auf ihrem Territorium geschlossen. Das Abkommen kam mit Hilfe der Menschenrechts-NGO Nizkor zustande. Vertreter*innen der Bundes- und Provinzregierung fühlten sich übergangen, auch einigen Medien war das Abkommen ein Dorn im Auge. Sie bemängelten unter anderem, dass der genaue Wortlaut bis vor kurzem unveröffentlicht war. Die massive Kritik und einige Ungereimtheiten führten schließlich zur Spaltung der APG-IG: Im Juni 2014 wurde der bisherige Vorsitzende Never Barrientos abgewählt und durch Hugo Arebayo ersetzt.

Arebayo und mehrere Guaraní-Anführer*innen fordern, die Organisation Nizkor aus Itika Guazú rauszuwerfen. Nizkor und einige weitere NGOs sowie Barrientos selbst verteidigen das Abkommen und sehen einen Komplott zur Spaltung der Indigenen, hinter denen unter Anderem der Vizegouverneur der Provinz O’Connor, Walter Ferrufino stehe. Weitere indigene Organisationen wie APG Nacional, Cidob und Coica haben sich ebenfalls hinter Barrientos gestellt. Poonal dokumentiert einen Artikel von Bolpress, der den Konflikt aus staatsnaher Sicht beleuchtet.

„Geheimer“ Freundschaftsvertrag veröffentlicht

Die Vollversammlung der Guaraní-Völker APG-IG (Asamblea de Pueblos Guaraníes del Itika Guasú) erlebt zur Zeit einen andauernden Kampf zweier Fraktionen um die Kontrolle der Ressourcen in der Region. Die eine wird angeführt von Hugo Arebayo, und die andere vom ehemaligen Vorsitzenden der APG-IG, Never Barrientos. Hintergrund ist die Ende 2010 besiegelte “geheime” Freundschaftsvereinbarung zwischen dem Vorstand der Asamblea um Never Barrientos, beraten durch die internationale Menschenrechtsorganisation Nizkor, und der spanischen Ölfirma Repsol, die Boliviens zweitgrößtes Gasfeld Margarita – Bloque Caipipendi betreibt.

Mittels dieser vertraglichen Abmachung übertrug Repsol der APG-IG 14,8 Mio. US-Dollar zur Bildung eines “Entwicklungsfond der APG-IG”, der, wie der Name schon sagt, die Entwicklung der Guaranís unterstützen sollte. Die damalige Führung unter Barrientos hat jedoch verfügt, die Gelder bei der Banco do Brasil zu hinterlegen unter dem Rechtsgebilde eines Investmentfonds, dessen Verzinsung unbekannt ist, aber auf zwei bis fünf Millionen US-Dollar seit 2011 geschätzt wird.

Seit Unterzeichnung dieser Übereinkunft sind mehrere Versuche unternommen worden, den Inhalt des Dokuments zu erfahren. Jegliche Auskunft darüber wurde jedoch vom damaligen Vorsitzenden der APG-IG, Never Barrientos konsequent verweigert. Erst vor kurzem stellte die Zeitung El País aus dem Bundesstaat Tarija eine Kopie des am 29. Dezember 2010 unterzeichnete Abkommen auf ihre Homepage (www.elpaisonline.com).

Auskünfte über Dokument verweigert

Warum hat Repsol der APG-IG diese Summe übertragen? Gibt es Rechenschaftsberichte über die Verwendung dieser Gelder? An welche Bedingungen war besagte Auszahlung geknüpft? Wer sind die Nutznießer? Ist der bolivianische Staat bevollmächtigt, die Verwendung dieser Gelder zu besteuern? Diese und weitere Fragen wurden nie beantwortet.

“Wir haben erreicht, dass unsere Vereinbarung mit der Aktiengesellschaft Repsol Bolivia das internationale Recht für Menschenrechte, das internationale Handelsrecht sowie das internationale Strafrecht beinhaltet; das Abkommen 169 über Indigene Völker der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und die Rechtsprechung des Interamerikanischen Gerichtshofes sind ebenfalls Bestandteil der einzelnen Punkte der Vereinbarung”, erklärte feierlich der Ex-Präsident der APG-IG Barrientos, der die Vereinbarung unterschrieb, noch am 23. März 2011.

Er meinte damit die geheime Freund- und Partnerschaftsübereinkunft zwischen der Organisation und der Aktiengesellschaft Repsol YPF E&P Bolivia, unterzeichnet am 29. Dezember 2010. Nicht nur der Inhalt der Vereinbarung wurden strikt unter Verschluss gehalten, sondern auch die der Vereinbarung vorausgegangenen Verhandlungen.

Der Punkt 12.4 besagt: “Die Vertragsparteien können die durch die APG-IG vertretenen Gemeinden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen in regelmäßigen Abständen von den Zahlungen unterrichten, die kraft dieser vertraglichen Vereinbarung geleistet werden, sowie von den Aspekten und der Umsetzung der vorliegenden Vereinbarung, unter Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit der Sitzungen und Verhandlungen, die im Vorfeld dieser Vereinbarung stattgefunden haben”.

Staat bleibt außen vor

Die Freundschaftsvereinbarung wurde von Never Barrientos als Präsident des Vorstandes der APG-IG unterzeichnet, sowie von Florentino Zeballos Orquera, dem Vize-Präsidenten, die beide zu dem Zweck notariell bevollmächtigt waren. Für Repsol unterzeichneten deren gesetzliche Vertreter*innen Leticia Dipinto und Mauricio Mariaca.

In der Vereinbarung ist ausdrücklich festgehalten, dass der bolivianische Staat in diesen Abkommen mit den internationalen Konzernen Repsol und BP absolut keine Rolle spielt, da die APG-IG, vertreten durch ihren Vorstand, sich anmaßt, “die einzige Vertretung der Gemeinden gegenüber den internationalen, nationalen oder lokalen Unternehmen” zu sein, „die unabhängig von ihrer Tätigkeit im Gemeinschaftlichen Ursprungsgebiet bzw. Gemeinschaftlichen Ursprungsland der Itika Guasú “TCO” (Territorio Comunitario/ Tierra Comunitaria de Origen) tätig sind oder sein wollen bzw. eine rechtmäßige Tätigkeit aufnehmen oder aufnehmen wollen“.

Dieses Zitat ist entnommen dem Abschnitt E (Seite 2) des Dokuments, zu dem die bolivianische Zeitung El País Zugang hatte.

Für welchen Zweck wurde die Vereinbarung unterschrieben?

Die Vereinbarung wurde laut Dokument im Wesentlichen unterschrieben, damit die spanische Firma Repsol und die englische Firma BP die Ölförderung in Margarita – Bloque Caipipendi, dem zweitgrößten Gasfeld Boliviens, aufnehmen können, von dem aus Gas nach Argentinien exportiert wird. Margarita liegt auf dem Territorium der Itika Guasú, im Bundesstaat Tarija.

Die Erlaubnis dazu erteilt die APG-IG gegen eine Zahlung von 13,5 Mio. US-Dollar in einen Investmentfond, sowie von zwei Mio. US-Dollar deklariert als “wirtschaftlicher Beitrag”, der direkt auf das “reguläre Betriebskonto der APG-IG” zum Vereinbarungsabschluss am 29. Dezember 2010 überwiesen wurde.

Die “Gegenleistungen” für diese Zahlungen sind eindeutig: “Die APG-IG verpflichtet sich, die Umsetzung des Entwicklungsplans für das Gebiet Caipipendi, dem die YPFB (also Repsol, d.R.) zugestimmt hat, zu erleichtern und zu fördern im Sinne der Vertragserfüllung und geltenden rechtlichen Bestimmungen…”.

Export-Pipeline verlegt

Was die APG-IG seitdem getan hat, kann den Zeitungsberichten entnommen werden: Sie ermöglichte die Verlegung der Pipeline für den Gasexport nach Argentinien (Gaspipeline Juana Azurduy de Padilla), an welcher im 24-Stunden-Takt gearbeitet wurde, während die Verlegung der Gaspipeline Villa Montes Tarija (kurz: GVT), die zur Stärkung des Binnenkonsums bestimmt ist, behindert wurde.

Letzteres Bauvorhaben des bolivianischen Staates kommt Repsol und den internationalen Konzernen alles andere als gelegen – wegen der Preisdifferenz zwischen exportiertem Gas (durchschnittlich zehn US-Dollar pro 26,4 Kubikmeter Gas) und dem des Binnenkonsums (1,6 US-Dollar pro 26,4 Kubikmeter Gas).

Nutzungsrecht

Die Vereinbarung räumt der APG-IG das Recht ein, von Repsol 1.500 US-Dollar pro Hektar zu erhalten aufgrund von “Nutzungsrechten”, die ab dem Zeitpunkt der Vereinbarungsschließung gelten. Damit diese Zahlungen in Kraft treten, werden Nutzungsverträge nach einem Modell unterzeichnet, das beide Vertragspartner vorher vereinbart haben.

“Anwendbare Bestimmungen”

Der Punkt 4.3 der Vereinbarung legt fest, dass “Repsol hiermit bezüglich der Ölförderungsmaßnahmen garantiert, dass die Sitten und Bräuche der Gemeinden jederzeit geachtet werden, und jede einzelne nationale Bestimmung sowie internationale Bestimmung, die von Bolivien ratifiziert ist und die auf die Tätigkeit von Repsol anwendbar ist, jederzeit erfüllt und erfüllen wird”.

Die Vertragpartner einigten sich ebenfalls darauf, dass alle Bestimmungen internationaler Normen, Verträge und Abkommen dieser Art in diese Vereinbarung als Vertragsbestimmungen eingearbeitet sind. Darunter finden sich: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, das Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation über Indigene Völker und Stämme in unabhängigen Staaten, sowie die Amerikanische Menschenrechtskonvention (Pakt von San José de Costa Rica).

Wieviel Geld hat die APG-IG seit 2011 verwaltet?

Aufgrund 2011 von der APG-IG selbst veröffentlichter Zahlen wird der monatliche Gewinnausschuss des Investmentfonds auf 135 Mio. US-Dollar geschätzt, was seit März 2011 – also seit Beginn des Fonds – eine Gesamtsumme von 5,5 Mio. US-Dollar über die 41 Monate bis September 2014 ausmacht.

Allerdings hat Never Barrientos am 15. September gegenüber der bolivianischen Zeitung El País behauptet, dass sich die jährlichen Einnahmen auf einen Jahreszins von lediglich 3,5 Prozent der 14,8 Mio. US-Dollar Gründungssumme belaufen. Das wären 43.000 US-Dollar pro Monat.

Angesichts dieser Aussage ist die genaue Summe unbekannt, da bisher keine Führungsperson der APG-IG, sowohl des vorherigen Vorstandes unter Barrientos als auch des jetzigen unter Hugo Arebayo, Informationen dazu bekanntgegeben hat. Arebayo ist nach eigenen Angaben für die Bankkonten noch nicht unterschriftsberechtigt, weshalb er zur Höhe eingegangener Zahlungen sowie zu ihrem Verwendungszweck keine Aussage treffen kann.

Dieser Vorgang sei gerade in Arbeit, so Arebayo. Er selbst suche derzeit die staatliche Ölfirma sowie die staatlichen Behörden auf, um seine Unterschrift bei den Finanzinstituten zu erreichen, mit denen die APG-IG als einzige und gesetzliche Vertretung der Versammlung der Guaraní zusammenarbeitet.

Bildung und Lebensqualität sollen verbessert werden

Laut dem Text der Freundschaftsvereinbarung sollten die erzeugten Einnahmen von 14,8 Mio. US-Dollar für die “wirtschaftliche, soziale, kulturelle Förderung und die Förderung der Bildung der Gemeinden” verwendet werden, “als auch für die Verbesserung ihrer Lebensqualität im Allgemeinen, gemäß dessen, was durch die Versammlung der APG-IG vereinbart worden ist, was im Sitzungsprotokoll als Anhang E der vorliegenden Vereinbarung festgehalten wird”.

Aber die selbe Vereinbarung beinhaltet Hintertüren für Ausgaben anderer Art: “Die APG-IG erklärt ihre Absicht, den Beitrag von Repsol als Grundkapital zu nutzen, der zur Deckung anderer Finanzierungsquellen herangezogen werden soll. Außerdem erklärt sie ihre Absicht, dass die Zinsen, die der Beitrag von Repsol erzeugt, für den Verwaltungsaufwand der APG-IG verwendet werden sollen”, so der Punkt 11 der Vereinbarung.

Laut Barrientos würden derzeit jährlich 200.000 US-Dollar für Gesundheit, 120.000 für Bildung und ca. 250.000 für Landwirtschaft ausgegeben. Allerdings hat die letzte Generalversammlung, die den Vorstand der APG-IG ausgetauscht hat indem sie Barrientos durch Hugo Arebayo als neue Führungsperson ersetzt hat, vom ersteren einen Rechenschaftsbericht gefordert. Daraufhin erklärte dieser, nicht zu wissen, wofür das erhaltene Geld ausgegeben worden sei.

Ist der Pakt zwischen Repsol und der APG-IG verfassungsgemäß?

Expert*innen, die befragt wurden, ob die von APG-IG und Repsol unterzeichnete Vereinbarung (nach der die APG-IG monatliche Einkünfte erzielt, die weder der Rechnungsprüfung durch den bolivianischen Staat noch dessen Gremien oder Instanzen der Steueraufsicht unterliegen) verfassungsgemäß sei, haben dies gegenüber der bolivianischen Zeitung El País verneint. Auf diese Weise würde sich eine staatliche Organisation herausbilden, die parallel zu der durch die politische Verfassung des bolivianischen Staates regulierten stehen würde.

“Der bolivianische Staat ist einheitlich. Das vierte Kapitel der Verfassung erkennt seinen Völkern wie den Guaranís Rechte an und erklärt sie zum Bestandteil des Staates, sowohl ihre Institutionen als auch ihre eigenen Bräuche, die innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens und dem einheitlichen Charakter des Staates praktiziert werden können”, erklärte einer der befragten Verfassungsrechtler.

Verfassungsrechtler am Zweifeln

“Im Fall der Vereinbarung der Guaraní mit Repsol ist es völlig unverständlich, dass ein millionenschwerer Fonds an staatlicher Kontrolle vorbei und ohne seine Erlaubnis zustandegekommen ist. Wer überwacht den Gebrauch dieser Gelder im Sinne des Verwendungszwecks? Wie kann der Staat sicher sein, dass diese Gelder oder diese Vereinbarungen nicht die Souveränität und Integrität Boliviens beschädigen? Sowohl die Existenz dieser Vereinbarung als auch die Untätigkeit des Staates sind ein schwerer Präzedenzfall. Darüber redet man seit 2011 und niemand unternimmt etwas”, fügte er hinzu.

Der Punkt 12 der Freundschaftsvereinbarung besagt, dass die Zahlungen an den Vorstand der APG-IG in US-Dollar und auf Konten (“die zu gegebener Zeit angegeben werden”) vorgenommen werden, die frei von Besteuerung oder Abzügen sind, und deren “öffentliche” Bekanntgabe freiwillig und nicht verpflichtend ist, laut Punkt 12.4.

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