Oberster Gerichtshof votiert gegen Kandidatur von Sandra Torres

(Buenos Aires, 13. Juli 2011, púlsarprensa latina).- Der Oberste Gerichtshof von Guatemala hat die Präsidentschaftskandidatur von Sandra Torres für die Wahlen am kommenden 11. September zurückgewiesen. Die Ex-Frau des derzeit amtierenden Präsidenten Álvaro Colom hatte sich vor wenigen Monaten extra wegen der anvisierten Kandidatur scheiden lassen, da die Verfassung des Landes das Kandidieren von Familienangehörigen eines Präsidenten verbietet. Torres will für das Parteienbündnis Nationale Einheit der Hoffnung-Große Nationale Allianz UNE-GANA (coalición Unidad Nacional de la Esperanza-Gran Alianza Nacional) antreten.

Tauziehen um Kandidatur

Das Urteil ist bereits die fünfte Zurückweisung ihrer Kandidatur. Erst am vergangenen Donnerstag hatte ein Berufungsgericht nach einer einstweiligen Verfügung die Einschreibung von Sandra Torres angeordnet. Die Oberste Wahlbehörde TSE (Tribunal Supremo Electoral) hatte die Kandidatur von Torres nach der Scheidung von ihrem Mann jedoch als Verfassungsbetrug gewertet und sie deshalb mehrfach abgelehnt.

Der Oberste Gerichtshof hat den Widerspruch von Torres nun für „nicht annehmbar“ erachtet und zurückgewiesen. Diese Entscheidung fiel mit zwölf zu eins Stimmen gegen das Ansinnen von Torres aus.

Es wird erwartet, dass die geschiedene Präsidentengattin nun vor das Verfassungsgericht CC (Corte de Constitucionalidad) zieht, um ihre Aufstellung als Kandidatin doch noch zu erreichen.

Die Frist für die Einschreibung von Kandidat*innen bei der TSE endet allerdings am 31. Juli. Zwei Wochen später sollen schon die ersten Wahlzettel gedruckt sein.

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