Ein Drittel der digitalen TV-Frequenzen für Basismedien

(Rio de Janeiro, 14. August 2008, púlsar).- Die unabhängige Medienkontrollbehörde Uruguays URSEC (Unidad Reguladora de Servicios de Comunicación) wird drei Kanäle des UHF-Bandes für das digitale Fernsehformat DVB-T (engl. DTV, span. TDT) Basismedien bereit stellen. Insgesamt werden neun Kanäle bereit gestellt, die restlichen sechs gehen an private (vier Stück) bzw. an öffentlich-rechtliche Sender (zwei Stück).

Die Reservierung eines Drittels der zur Verfügung stehenden Frequenzen für Basismediensender geht auf das Gesetz 18.232 über solche Medien zurück, das im Dezember 2007 verabschiedet wurde. Diese Zuteilung stellt einen Präzedenzfall hinsichtlich eines gerechten Zugangs zu Kommunikationsmitteln dar.

Zurzeit gibt es vier uruguayische Fernsehkanäle: den staatlichen Kanal Televisión Nacional de Uruguay (TNU) und die drei privaten Kanäle Canal 4 Montecarlo, Canal 10 Saeta und Canal 12.

Man geht davon aus, dass diesen Sendern auch im neuen Spektrum eine Sendeerlaubnis erteilt wird. Die verbleibenden Sendeplätze können demzufolge an fünf neue Sender vergeben werden, die drei Basismediensender eingeschlossen.

Weiter autorisierte die Kontrollbehörde einen der privaten Sender dazu, Tests für das Digitalfernsehen durchzuführen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Übertragung öffentlich und kostenlos zugänglich ist. Diese experimentelle Übertragung kann während einer Zeitspanne von 180 Tagen durchgeführt werden und bedeutet „kein Recht oder Vorteil“ für eine spätere Zuweisung im UHF-Band, heißt es in dem Beschluss der Kontrollbehörde.

Das Verfahren für die Zuweisung der Sendefrequenzen erfolgt durch einen Aufruf von URSEC an Interessierte, die sich um eine Frequenz bewerben müssen.

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