CHILE: Streiks und Proteste gegen das Verbot zur Verteilung kostenloser Verhütungspillen

(Buenos Aires, 22. April 2008, púlsar).- Mitglieder sozialer Organisationen und Mitarbeiter*innen aus dem Gesundheitswesen haben am 22. April gegen das Verbot zur Verteilung kostenloser Verhütungspillen (der so genannten „Pille danach“) in staatlichen Arztpraxen durch das Verfassungsgericht protestiert. Das am selben Tag verkündete Urteil verbietet allerdings nur die kostenlose Verteilung im öffentlichen Gesundheitssystem. Der Verkauf ist weiterhin in allen Apotheken möglich.

Mitarbeiter*innen der Gesundheitsorganisation Confederación Nacional de Funcionarios de la Salud Municipalizada traten als Protest gegen den Beschluss in einen Kurzstreik und hielten in der Innenstadt rund um den Plaza de Armas in Santiago de Chile eine Kundgebung ab. Zeitgleich demonstrierten soziale Organisationen und Feminist*innen beim Plaza Italia. Natalia Flores, Sprecherin der Bewegung zur Verteidigung der Verhütung (Movimiento en defensa de la Anticoncepción), verurteilte das Urteil als diskriminierend und wies darauf hin, dass „die übergroße Mehrheit der Chilenen und Chileninnen das Recht will, selbst über die Frage der eigenen Fortpflanzung zu entscheiden“. Der Leiter der Chilenischen Vereinigung zum Schutz der Familie (Asociación Chilena de Protección de la Familia) beklagte, dass der Urteilsspruch sich vor allem auf die sozial Schwachen auswirken werde, da diese „keinen Zugang mehr zu Notfallverhütung haben“ würden.

Zeitungsberichten zufolge protestierten insgesamt ca. 10.000 Menschen gegen das Urteil. Eine kleinere Gruppe an Pro-Life-Demonstrant*innen versammelte sich ebenfalls und begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Dazu gehörten Studierende privater Universitäten und der Universidad Católica.

Die Diskussion über die Interpretation des Urteilsspruchs hält auch eine Woche danach noch an. Ein Jurist des Verfassungsgerichts, Francisco Zúñiga, erklärte, dass sich das Urteil wohl nicht auf die tatsächliche kostenlose Verteilung auswirken werde, da es sich auf die Rechtssprechung auf Landesebene beziehe und nicht auf die einzelnen Kommunen. Währenddessen planen kommunale Gesundheitsgruppen die Umgehung des Urteils, indem sie beispielsweise die Pillen zu einem symbolischen Preis von einem chilenischen Peso (umgerechnet etwa 0,1 Euro-Cent) verkaufen.

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