Keine Amnestie für Montt

(Mexiko-Stadt, 15. August 2013, cimac).- Der Ex-Diktator Guatemalas, Efraín Ríos Montt, bleibt weiterhin strafrechtlich verantwortlich für Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Indigenen des Maya-Stammes Ixil in den Jahren 1982 und 1983. Das hat der guatemaltekische Verfassungsgerichtshof CC (Corte de Constitucionalidad) entschieden. Daher wird der Prozess gegen ihn fortgesetzt.

Am 12. August 2013 wurden der Ex-Militär und sein Rechtsbeistand von der endgültigen Entscheidung des CC in Kenntnis gesetzt, dass die von den Anwälten Ríos Montts im Januar 2013 geforderte Amnestie abgelehnt wurde. Drei Tage später wurde der Inhalt des Urteils vom 6. August 2013 bekannt gegeben. Der Verfassungsgerichtshof gab an, dass die dem ehemaligen De-facto-Regierungschef vorgeworfenen Straftaten Völkermord und Kriegsverbrechen „in Guatemala nicht verjähren“ und daher nicht Gegenstand einer Amnestie sein könnten.

Amnestie auf Basis des Versöhnungsgesetzes gefordert

Die Verteidigung Ríos Montts hatte den Einspruch auf Basis des Gesetzes zur Nationalen Versöhnung eingelegt. Dieses guatemaltekische Gesetz wurde in dem zentralamerikanischen Land während des Friedensprozesses beschlossen – nach drei Jahrzehnten des internen, bewaffneten Konfliktes.

Der zweite Paragraph des Gesetzes schreibt das „vollständige Erlöschen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Amnestie) für politische Verbrechen, welche in den internen bewaffneten Kämpfen begangen wurden“, vor. Der Paragraph bezieht sich auf die Verantwortlichen, Mittäter und auch auf diejenigen, welche Straftaten verschleiert haben.

Jedoch steht im achten Paragraph des Gesetzes, dass es „nicht auf die Verbrechen des Völkermordes, der Folter und des gewaltsamen Verschwindenlassens“ anzuwenden sei. Dieser letzte Artikel wurde von dem Verfassungsgerichtshof als Begründung für seine Entscheidung angeführt. Er fügte hinzu, dass die dem Ex-Militär vorgeworfenen Straftaten der seit 1950 gültigen nationalen Gesetzgebung unterliegen. Damals hatte der Staat Guatemala die Konvention zur Verhinderung und Bestrafung des Völkermordes ratifiziert.

Prozess wird weitergehen

Angesichts dieser Entscheidung wird sich Ríos Montt weiterhin dem gegen ihn geführten Prozess stellen müssen; das Verfahren ist im Moment unterbrochen, da der Verfassungsgerichtshof am 20. Mai 2013 entschieden hatte, den Prozess auf den Zeitpunkt der Beweisaufnahme zurückzusetzen.

Es sei daran erinnert, dass der historische Prozess gegen den Ex-Diktator am 19. März 2013 vor dem Tribunal A des Hochsicherheitsgerichts am Sitz des Obersten Gerichtshofs in Guatemala-Stadt begann. Am 10. Mai 2013 verurteilte Richterin Jazmín Barrios ihn zu 80 Jahren Haft, da er verantwortlich gewesen sei für den Mord an 1.771 Ixil-Maya durch Mitglieder des Militärs – welche Ríos Montt damals unterstanden.

Am 20. Mai 2013 jedoch ordnete der Verfassungsgerichtshof die Wiederholung des Prozesses gegen den Ex-Diktator ab dem Stand vom 19. April 2013 an, als der Prozess sich in der Beweisaufnahme befand. Da das Tribunal A des Hochsicherheitsgerichts es ablehnt, das Verfahren weiterzuführen, wird dies vor dem Tribunal B fortgeführt. Dafür gibt es aber noch keinen konkreten Termin.

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