CNDH: Justizversagen bei Untersuchung von Menschenhandel

(Mexiko-Stadt, 07. Januar 2014, cimac).- Bei weniger als zehn Prozent der vorgerichtlichen Untersuchungen zum Menschenhandel kommt es am Ende zu einem Urteil. Dies gab die mexikanische Nationale Kommission für Menschenrechte CNDH (Comisión Nacional de Derechos Humanos) in einer Erklärung bekannt. Darin beklagte diese Kommission, dass in den meisten Fällen die Straflosigkeit der Täter*innen ein Hindernis im Kampf gegen den Menschenhandel darstelle.

Lücken und Mängel in der Gesetzgebung

Obgleich es durchaus Fortschritte im Kampf gegen dieses Verbrechen gegeben habe, bestünden weiterhin „Lücken und Mängel“ bei seiner Ausmerzung. Diese Mängel würden „zu einer Last für die Gesellschaft“ und dazu führen, dass an den Opfern von Menschenhandel weiteren Menschenrechtsverletzungen begangen würden, so die CNDH. Nach Schätzungen der UNO werden jedes Jahr etwa 20.000 Personen Opfer von Menschenhandel.

Untersuchungen der Kommission zeigen, dass von 2009 bis zum ersten Halbjahr 2013 im gesamten Land 1.101 Voruntersuchungen zum Thema Menschenhandel eingeleitet wurden: 334 durch die Generalanwaltschaft der Republik PGR (Procuraduría General de la República) und die übrigen 767 von Staatsanwaltschaften der Bundesstaaten. Bei lediglich 454 der insgesamt 1.101 Voruntersuchungen wurde ein Prozess begonnen und in nur 93 Fällen kam es zu einem Urteil. Von den insgesamt eingeleiteten Voruntersuchungen gelangten demnach nur 41,23 Prozent vor einen Richter bzw. eine Richterin und lediglich 8,44 Prozent führten zur Verurteilung von Täter*innen.

„Soziale Toleranz“ gegenüber diversen Ausbeutungsformen

Dies sei, so betont die Kommission in ihrer Stellungnahme, die Situation in Mexiko, 10 Jahre nachdem das „Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, besonders von Frauen und Kindern“ (Protocolo para Prevenir, Reprimir y Sancionar la Trata de Personas, Especialmente Mujeres y Niños) in Kraft getreten ist, das eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der Straflosigkeit bei diesem Verbrechen vorsieht.

Der CNDH zufolge kann die Straflosigkeit auf verschiedene Faktoren zurückgehen, darunter auch die Unkenntnis der Behörden bezüglich des Modus Operandi der Täter*innen. Darüber hinaus bestünde allerdings auch eine gewisse „soziale Toleranz“ gegenüber diversen Ausbeutungsformen, die aus dem Menschenhandel entstehen sowie eine Reihe sozialer Vorurteile gegenüber den Opfern dieses Verbrechens.

Die Kommission fordert alle gesellschaftlichen Bereiche sowie die Gesellschaft insgesamt dazu auf, alle Hinweise auf dieses Verbrechen anzuzeigen, da „eine gemeinsame Anstrengung unerlässlich“ dafür sei, dieses „niederträchtige Verbrechen [auszumerzen], das so vielen Frauen, Mädchen und Jungen schreckliches Leid zufügt“.

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