Auslieferungsabkommen mit Lücken

(Buenos Aires, 17. Juni 2008, púlsar).- Das am 16. Juni abgeschlossene Auslieferungsübereinkommen zwischen Honduras und Paraguay wird keine garantierte Auslieferung des ehemaligen paraguayischen Innenministers, Sabino Augusto Montanaro, zur Folge haben. Montanaro, der unter dem paraguayischen Putschisten und Diktator Alfredo Strössner arbeitete, flüchtete 1989 in die honduranische Hauptstadt Tegucigalpa. Dort lebt er im Reichenviertel Lomas del Guijarro im Norden der Stadt. Montanaro flüchtete aus Paraguay, nachdem Strössner gestürzt worden war und Montanaro selbst wegen Menschenrechtsverbrechen wie Folter und Verschwindenlassen im Rahmen der sogenannten Operation Condor beschuldigt wurde.

Paraguay hatte mehrmals die Auslieferung des Ex-Ministers verlangt, doch Honduras verweigerte dieses Anliegen, weil kein gültiges Auslieferungsabkommen zwischen den Ländern bestand. Nun haben beide Länder ein solches Abkommen unterzeichnet. Es hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Sie verlängert sich automatisch, wenn keines der beiden Länder sich dagegen ausspricht.

Der Vizeaußenminister Eduardo Enrique Reina erklärte, dass „sich die beiden Länder mit diesem Abkommen gegenseitig dazu verpflichten, strafrechtlich verfolgte Personen an das andere Land zu übergeben“. Er wies jedoch darauf hin, dass „das Abkommen die Auslieferung aufgrund von politischen Rechtsverletzungen ausschließt, was Montanaro zugute kommt“. Das gilt selbst dann, wenn die Anklage auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit lautet.

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