Abtreibung: Warum ist eine Reform des Strafgesetzbuches unzureichend?

(Buenos Aires, 13. August 2018, La Primera Piedra/poonal).- Nach der Ablehnung des Gesetzesentwurfs zum freiwilligen Abbruch der Schwangerschaft durch den Senat, erwägt die Regierung die Entkriminalisierung der Abtreibung in die Reform des Strafgesetzbuches mit aufzunehmen. Auf diese Weise wird von Seiten des Regierungsapparates versucht, einer monatelangen Debatte und dem Protest für die Rechte von Schwangeren -die bei weitem noch nicht erreicht sind- Rechnung zu tragen (…).

Entkriminalisierung ist keine Legalisierung

Laut Angaben des Vorsitzenden der Kommission für die Reform der Strafgesetzgebung, Mariano Borinsky, beinhaltet der Reformentwurf die Möglichkeit die Frau (die abgetrieben hat, Anm.d.Ü.) von der Strafverfolgung auszunehmen oder eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Die endgültige Entscheidung würdeletztlich von dem zuständigen Richter gefällt werden „der die Motive für die Entscheidung der Frau, ihr nachträgliches Verhalten und sonstige Umstände mit einbezieht, die die Unangemessenheit einer Haftstrafe belegen.“ Darüber hinaus soll die Höchststrafe von vier auf drei Jahre reduziert werden. Für die Beteiligten an der Durchführung einer Abtreibung sieht der Reformentwurf vor, dass „die Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, eine Bewährungsstrafe erhalten, die auch durch eine alternative Bestrafung, wie Hausarrest oder Ableistung von Sozialstunden ersetzt werden kann.“ Der Entwurf wird am 21. August 2018 vorgestellt.

Wie die tageszeitung Página/12 berichtet ist die rechtliche Figur „der ungeborenen Person“ weiterhin gültig – entgegen der Darlegung zahlreicher Spezialist*innen im Kongress, die über diese Terminologie, die dem Embryo gegeben wird, aufgeklärt hatten – und berücksichtigt das Urteil vom Obersten Gerichtshof aus dem Jahr 2012 im Fall FAL (FAL steht für Abkürzung des Namens der betroffenen Frau, Anm.d.Ü.). (…)

Abtreibung nicht als Gnadenersuch, sondern als Recht auf Selbstbestimmung

Im Gegensatz zu dem Gesetzesentwurf der Nationale Kampagne für das Recht auf einen sicheren, legalen und kostenfreien Schwangerschaftsabbrucht, ist die einfache Reform des Strafgesetzes unzureichend. Denn damit wären die Schwangeren nicht nur den Entscheidungen eines zutiefst patriarchalen Justizsystems ausgeliefert, sondern die Abtreibung wird damit weiterhin nicht als ein Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper verstanden. Der Teufelskreis der Geheimhaltung wird so nicht durchbrochen und vor allem die armen Frauen riskieren weiterhin ihr Leben durch die Anwendung unsicherer Abtreibungspraktiken. Die Gesetzgebung, die der Senat verhindert hat, ist ein wichtiger Bestandteil, um Abtreibungen in den staatlichen Haushalt für Gesundheit mit einbeziehen zu können.

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