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Poonal Nr. 865 vom 28.09.2009 bis 04.10.2009

Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen 28.09.2009 bis 04.10.2009

Inhalt


ARGENTINIEN

BAHAMAS - HAITI

BRITISCHES ÜBERSEEGEBIET TURKS UND CAICOS

CHILE

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

GUATEMALA

HONDURAS

LATEINAMERIKA

PANAMA


ARGENTINIEN

(Havanna, 03. Oktober 2009, prensa latina).- Die 74-jährige „Stimme von América“ war am vergangenen 18. September ins Krankenhaus Sanatorio La Trinidad, im Department Chicligasta, Provinz Tucumán, eingeliefert worden. Ihr Gesundheitszustand hat sich seit dem 30. September jedoch so drastisch verschlechtert, dass sie in die Intensivstation verlegt wurde und künstlich beatmet werden muss, da Lungen und Herz sehr schwach sind. Sie wurde in ein künstliches Koma versetzt.

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Aufgrund ihres gleichbleibend kritischen Gesundheitszustandes erhielt die herausragende Vertreterin der argentinischen Folklore am 2. Oktober von Pater Luis Farinello die letzte Ölung.

Die Angehörigen "Der Schwarzen“ baten die Fans von Mercedes Sosa, Abstand zum Krankenhaus zu halten, da sie sich für die Sängerin die größtmögliche Ruhe in diesem schweren und schmerzlichen Moment wünschten.

BAHAMAS - HAITI

(Port-au-Prince, 15. September 2009, alterpresse).- Die bahamaische Zeitung „The Tribune“ berichtete auf ihrer Internetseite, dass haitianische MigrantInnen auf den Bahamas Opfer von Polizeigewalt der Einwanderungsdienste des Landes geworden sind.

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So würden Kinder zwischen fünf und acht Jahren mit Waffengewalt dazu gezwungen, das Versteck ihrer vor den Behörden flüchtenden Eltern preiszugeben; ganze Familien würden auseinandergerissen, berichtete die Zeitung. Die Eltern würden nach Haiti deportiert und die Kinder von der Polizei scheinbar ohne weitere Versorgung zurückgelassen.

Immer häufiger und gewalttätiger seien die Kontrollen der Polizei, klagten die auf den Bahamas lebenden HaitianerInnen. Diejenigen, die ihren bahamaischen Pass oder ihre Arbeitserlaubnis zur Hand hätten, könnten ruhig schlafen, die jedoch, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt hätten, seien vor nichts sicher.

Der Leiter des Einwanderungsministeriums, Jack Thompson, unterstrich, dass es Bestrebungen gebe, die Prüfung der Antragsunterlagen zu beschleunigen. Er verneinte jedoch, dass es gewalttätige Übergriffe gegen haitianische MigrantInnen seitens der Behörden gegeben habe.

Am vergangenen 30. Juli waren bei einer hauptsächlich durch die Einwanderungsbehörde unterstützten Aktion 165 Kinder, Frauen und Männer haitianischer Nationalität festgenommen und nach Haiti deportiert worden. Fast zwei Monate danach sei die haitianische Community immer noch durch diese Vorfälle erschüttert.

Schon im Jahr 2006 hatte die Presse über derartige Methoden berichtet, die teils als „Jagd auf HaitianerInnen“ bezeichnet wurden. Anlass dazu gab die brutale Ergreifung, Festnahme und anschließende Deportation von 300 HaitianerInnen.

Die Unterstützungsgruppe der RückkehrerInnen und Flüchtlinge GARR (Groupe d´Appui aux Rapatriés et Réfugiés) bezeichnete auch die Situation der HaitianerInnen auf der britischen Inselgruppe der Turks- und Caicosinseln im vergangenen August als alarmierend. Dort gibt es im Gegensatz zu den Bahamas kein haitianisches Konsulat.

BRITISCHES ÜBERSEEGEBIET TURKS UND CAICOS

(Lima, 25. September 2009, noticias aliadas).- Nach offenkundlichen Beweisen von "systematischer Korruption" und "administrativer Inkompetenz", hat die britische Regierung Mitte August die Verfassung des karibischen Überseegebiets außer Kraft gesetzt und dadurch wieder die direkte Kontrolle über die Inselgruppe der Turks- und Caicosinseln übernommen. Die 32.000 EinwohnerInnen sowie die Behörden unterstehen nun direkt dem Statthalter Ihrer Majestät in der Hauptstadt Cockburn Town, Gouverneur Gordon Wetherell. Damit sind die Inseln de facto nun wieder ein Protektorat Großbritanniens.

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Der erst am 23. März dieses Jahres ins Amt gewählte und nun abgesetzte Premierminister Galmo Williams bezeichnete diese Maßnahme als „Staatsstreich" und sprach von einer "Rekolonialisierung" durch Großbritannien. Neben dem Premierminister wurden auch das Regierungskabinett und das Parlament aufgelöst. Die Verfassung soll nach Angaben aus dem britischen Außenministerium für zwei Jahre außer Kraft gesetzt bleiben.

CHILE

von Robson Braga

(Fortaleza, 02. Oktober 2009, adital).- Die chilenische Abgeordnetenkammer hat am vergangenen 28. September bereits zum dritten Mal die Unterzeichnung der Interamerikanischen Konvention über das gewaltsame Verschwindenlassen von Personen abgewiesen. Die Ratifikation dieser Übereinkunft ist eine Forderung der Agenda der Menschenrechte zum 200. Jahrestag der Unabhängigkeit. Die Abstimmung steht im Widerspruch dazu, dass Chile auf internationaler Ebene seit dem 2. September dazu verpflichtet ist, diesen Tatbestand in nationales Recht umzusetzen.

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Bei der Abstimmung votierten 57 Abgeordnete für die Unterzeichnung, 7 dagegen und es gab 1 Enthaltung. Die erforderliche Mindestzahl von 69 Stimmen wurde damit nicht erreicht. Daher kann die Entscheidung über die Konvention nun auch nicht an den Senat zur Abstimmung gegeben werden.

José Antonio Viera Gallo, Generalsekretär der Präsidentin, stellte die Zurückweisung der Konvention in Frage, da das Parlament Anfang dieses Jahres zugunsten eines ähnlichen Dekrets der Vereinten Nationen gestimmt hatte.

Die mehr als 40 chilenischen Organisationen der Agenda der Menschenrechte für den 200. Jahrestag der Unabhängigkeit fordern die Zeichnung der Konvention bereits seit dem Jahr 2005.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bedauerte in einer Erklärung die Maßnahme des Parlaments. Gewaltsam zum Verschwinden gebrachte Personen werden „gefoltert, leben in ständiger Angst um ihr Leben, befinden sich außerhalb eines Raums, in dem die Gesetze sie schützen würden, sind völlig entrechtet und hängen von der Gnade ihrer Enführer ab“, heißt es in der Erklärung. Die Leiterin der Organisation, Helena Marambio, bezeichnete die Konvention als einen wichtigen Schritt, um künftigem gewaltsamen Verschwindenlassen vorzubeugen.

Der Staat sei verantwortlich für den Schutz der Gesellschaft vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Nur Chile und zwei weitere lateinamerikanische Staaten hätten sich noch nicht zu dieser regionalen Maßnahme bekannt, unterstrich Marambio.

Die Konvention der Organisation Amerikanischer Staaten OEA(Organización de los Estados Americanos) fordert von ihren UnterzeichnerInnen, dass sie das gewaltsames Verschwindenlassen von Personen weder praktizieren, noch erlauben oder dulden. Sie verbietet ebenfalls das Aussetzen oder die Suspendierung der Persönlichkeitsrechte – auch im Ausnahmezustand.

Die Konvention war am 9. Juni 1994 im brasilianischen Belém do Pará von der OEA verfasst worden und trat am 28. März 1996 in Kraft.

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

(Lima, 01. Oktober 2009, noticias aliadas).- Die von der Nationalversammlung zur Überprüfung der Verfassung der Dominikanischen Republik eingesetzte Kommission entschied am vergangenen 17. September, den Grundsatz, dass das Recht auf Leben von der Empfängnis bis zum Tod unantastbar ist, mit in die Verfassung aufzunehmen.

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Im Text des umstrittenen Artikel 30 der reformierten Verfassung ist festgelegt, dass das Leben mit der Empfängnis beginnt: „Das Leben ist ab dem Moment der Empfängnis unantastbar“ heißt es im Text der Verfassungsreform, die von Präsident Leonel Fernández in die parlamentarischen Ausschüsse zur Überarbeitung der Verfassung eingebracht wurde und die nun beschlossen ist.

Bei der Abstimmung gab es 127 Stimmen für das neue Gesetz. Lediglich 108 Stimmen wären erforderlich gewesen. Im Vorfeld der Gesetzesänderung hatten zahlreiche lokale Organisationen gegen dieses Vorhaben protestiert. Amnesty International hatte einen Aufruf gegen den Gesetzentwurf gestartet.

Die neue Regelung entspricht vor allem den Vorstellungen der Kirche. Der Priester Luis Rosario, der bei der Entscheidung anwesend war, begrüßte die Entscheidung und äußerte, dass die Achtung des Rechts auf Leben in der Dominikanischen Republik ein Beispiel für die ganze Welt darstelle.

Die Entscheidung zum völligen Verbot von Abtreibungen wurde seitens der VerteidigerInnen von Frauenrechten scharf kritisiert. „Das dominikanische Parlament hat damit einen herben Schlag gegen das Recht auf Leben von Frauen und Mädchen getan“ äußerte die Leiterin der amerikanischen Sektion von Amnesty International (AI).

„Wenn der Schwangerschaftsabbruch in jedem Fall verboten ist, wird sich die Müttersterblichkeit erhöhen, denn die Ärzte sind dann nicht in der Lage bzw. trauen sich nicht, eine lebensrettende kontraindizierende Behandlung während der Schwangerschaft vorzunehmen, selbst wenn dies die einzige Möglichkeit darstellt, das Leben der Patientin zu retten“, sagte Lee weiter. Als „katastrophal“ bezeichnete auch die Vereinigung der GynäkologInnen und GeburtshelferInnen der Dominikanischen Republik die möglichen Auswirkungen dieser Regelung.

Die verabschiedeten Paragraphen des Artikels 30 der Verfassungsreform dürften die Möglichkeiten eines sicheren Schwangerschaftsabbruches - auch in Fällen, in denen eine Frau unter Schwangerschaftskomplikationen leidet, die ihr Leben gefährden oder eine lebensrettende Behandlung notwendig wird, die unvereinbar mit der Schwangerschaft ist, wie im Falle von Malaria, Krebs oder HIV/Aids - sehr stark einschränken, heißt es in einer Erklärung von Amnesty International.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in der Dominikanischen Republik bereits vor 60 Jahren verboten worden. In Fällen von Vergewaltigung, Inzest oder der Gefahr für Leib und Leben der Mutter war ein Abbruch jedoch bisher verfassungsrechtlich erlaubt.

GUATEMALA

von Torge Löding, Antigua (Guatemala)

(San José, 02. Oktober 2009, voces nuestras).- „Dürrekatastrophe in Guatemala!“, titeln die Zeitungen und berichten, dass bereits bis zu 500 Kinder verhungert seien. „Ich glaube nicht, dass den Menschen diese Art der Aufmerksamkeit etwas bringt“, sagt Maya. Die junge Frau ist Mitglied der Zentralamerikanischen Sozialistischen Partei PSOCA (Partido Socialista Centroamericano), und lehnt die weitverbreitete Darstellung ab, dass eine Dürre und die Wirtschaftskrise Schuld seien an der Misere in Guatemala. „Dabei handelt es sich nur um ein mediales Ablenkungsmanöver. Die wahren Gründe liegen in der ungerechten Verteilung des Reichtums, der Benachteiligung der Kleinbauern und der Nichteinhaltung der Arbeitsgesetze. Deshalb verdient die Mehrheit unserer Bevölkerung nicht einmal genügend Geld, um sich richtig zu ernähren“.

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Mehr als 54.000 Familien im Osten und Nordwesten des mittelamerikanischen Landes leiden nach Regierungsangaben unter den Folgen der extremen Dürre der vergangenen Wochen, welche die gesamte Region betrifft. Diese sei der Grund für Missernten, denen über 90 Prozent der Produktion der Grundnahrungsmittel Mais und Bohnen zum Opfer fiel. Das Landwirtschaftsministerium beziffert den Verlust auf 17,51 Millionen US–Dollar. Die betroffenen Familien leben vor allem im „Trockenkorridor“ der Provinzen Jalapa, Jutiapa, El Progreso, Zacapa, Chiquimula und Baja Verapaz. In Folge der Missernte könnten bald bereits 400.000 Familien Hunger leiden.

Rund zwei Drittel der GuatemaltekInnen gehören der Ethnie der Mayas an, vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen leben sie als LandarbeiterInnen ein karges Leben in den entlegenen Provinzen oder verrichten die am schlechtesten bezahlten Arbeiten in den Städten im Dienst der weißen Oberschicht. Daran hat sich auch nach dem Ende des Bürgerkrieges 1996 nichts geändert. Die Landreform des progressiven Präsidenten Jacobo Arbenz von 1954 sollte der ruralen Bevölkerung ein besseres Leben verschaffen, war aber schnell der Grund für einen US–unterstützten Militärputsch im gleichen Jahr. Die putschenden Oligarchen kassierten sogleich die Reform und auch der heute amtierende sozialdemokratische Präsident Alvaro Colom beschränkt seine Reformpolitik auf milde Gaben durch ein nationales Sozialprogramm, welches seine Ehefrau verwaltet. Dies leiste der Korruption Vorschub, kritisieren viele. Wie ein Krebs durchzieht die Korruption seit langem öffentliche Verwaltung und Politik des Landes. Schlimmer noch: Rund 75 Prozent des guatemaltekischen Bruttoinlandprodukts produzieren die Drogenkartelle, die weite Landstriche kontrollieren und besser ausgerüstet und trainiert sind als die regulären Militärs.

Die Kleinbauernorganisation CENOC (Coordinadora Nacional de Organizaciones Campesinas) hofft trotzdem auf die Politik: „Der Landwirtschaftskommission des Parlaments liegt ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Kleinbauern und der Nahrungsmittelproduktion vor“, sagte Vorstandsmitglied Rafael Gonzales. Das Ziel seiner Organisation ist es, den Einfluss der Großkonzerne wieder zu beschneiden, welche aufgrund der Freihandelsverträge seit 1996 in Guatemala intervenieren und die Nahrungsmittelproduktion zugunsten von Zuckerrohr und Afrikanischer Palme zurückgedrängt haben, die vor allem zur Agrodieselproduktion verwendet werden. „Es ist notwendig, dass Präsident Colom nicht nur Hilfsgüter in die betroffenen Gegenden sendet, sondern etwas für die Lösung des strukturellen Problems tut“, so der Campesinoführer.

Die Stärkung der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen hat sich auch das Programm „Vamos al Grano“ auf die Fahnen geschrieben. Vor einem knappen Jahr begannen das britische Hilfswerk Oxfam und 19 guatemaltekische Nichtregierungsorganisationen die Kampagne, mit der sie PolitikerInnen für die Anliegen der Bauern und Bäuerinnen sensibilisieren möchten. „In der aktuellen Situation schlagen wir eine Doppelstrategie vor“, erklärte Maribel Carrera, Oxfam–Direktorin in Guatemala. „Zum einen verantwortungsbewusste Soforthilfe mit Elementen wie `Arbeiten für Nahrungsmittel´ und die Lieferung von Hühnern und Milchkühen in die betroffenen Gegenden. Damit wollen wir verhindern, dass die Kleinbauern das bisschen, was sie jetzt besitzen, aus Not verkaufen. Dazu müssen aber Fördermaßnahmen kommen, welche Anreize zur Wiederaufnahme der lokalen Produktion bieten“. Für die Oxfam–Direktorin sei das nur ein erster Schritt: „Ohne Landreform bekommen wir den Hunger in Guatemala nie unter Kontrolle“.

(Torge Löding arbeitet für das unabhängige Kommunikationszentrum Voces Nuestras in San José, Costa Rica, http://vocesnuestras.org/portal/)

von Por Alba Trejo

(Lima, 30. Juni 2009, semlac).- Dilia Palacios ist die erste vom Präsidenten berufene Sonderbeauftragte, die der Ethnie der Garífuna angehört. Dank der Unterstützung der Vereinigung der Garífuna–Frauen besetzt die 31-jährige nun als einzige Angehörige dieser Ethnie einen Posten mit Entscheidungsbefugnissen innerhalb der guatemaltekischen Regierung.

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Für die Sonderbeauftragte beruht die Diskriminierung der schwarzen Bevölkerung in diesem multikulturellen Staat hauptsächlich darauf, dass die Existenz eines schwarzen Bevölkerungsanteils immer noch nicht anerkannt ist. Sie meint, dass die Garífuna und insbesondere Garífuna–Frauen doppelt soviel Rassismus und Diskriminierung erfahren wie die Mayas.

Die Bevölkerung der Garífuna zählt etwa 5.000 Personen, wobei es ein zahlenmäßiges Übergewicht von Frauen gibt – auf 15 Frauen kommen nur 10 Männer. Die meisten Garífuna verlassen Guatemala als Jugendliche, da es keine Chancen für schwarze Menschen in diesem Land gibt, so die Meinung der Sonderbeauftragten.

SEMlac: Was bedeutet es, in einem Land, das von Rassismus und Diskriminierung gekennzeichnet ist, eine schwarze Frau zu sein?

D.P.: Im guatemaltekischen Kontext ist es erst einmal schwierig, das Schwarzsein, insbesondere der Garífuna oder von Frauen afrikanischer Herkunft, anzuerkennen. Für mich ist es in Guatemala ziemlich schwierig, eine Schwarze zu sein: Zum einen sind schwarze Frauen als Berufstätige nicht sichtbar und zum anderen waren wir niemals in der Rolle von Entscheidungsträgerinnen. Wenn bereits Maya–Frauen nur wenige Möglichkeiten haben – für uns sind sie noch geringer. Wir leben unter ärmlichen Verhältnissen, ohne Aufstiegschancen. Und mit uns verbindet man nur das Tanzen oder das Flechten von Zopfsträhnen. Zum Beispiel, wenn mich jemand anspricht, ist das Erste, was mir gesagt wird, dass ich sicher sehr gut tanzen könne; aber ich wurde noch nie nach meinem Beruf oder meiner Meinung zu einem bestimmten Thema gefragt.

F.: Ähneln Rassismus und Diskriminierung von Garífuna–Frauen dem, was Maya–Frauen erleben?

A.: Nein. Wir leiden stärker unter Rassismus und Diskriminierung. Das zeigt sich an zwei Aspekten: Erstens gibt es ein Problem mit der nationalen Identität: Wir werden hier nicht als schwarze Mitbürger und Mitbürgerinnen anerkannt, sondern man sieht uns stets als Menschen mit afrikanischer, jamaikanischer oder belizischer Herkunft. Es kommt niemandem in den Sinn, dass wir Guatemalteken und Guatemaltekinnen sein könnten. Und, wenn man Maya–Frauen dadurch beleidigt, dass man sie „Maria“ nennt, oder ihnen sagt, dass sie ihre Kleider wechseln sollten, weil sie stinken, dann wird uns Garífuna zugeschrieben, dass wir lediglich gutes Kokosbackwerk herstellen und die Punta tanzen können – oder schlimmstenfalls: dass wir immer nach Fisch riechen würden. Das ist eines der übelsten Stereotype.

F.: Führt dies dazu, sich selbst zu diskriminieren und sich auf ein Leben in einer Gemeinschaft zu beschränken?

A.: Nein, Selbstdiskriminierung gibt es nicht, nur, wir haben immer noch keine Möglichkeit gefunden, den Stein ins Rollen zu bringen. Die Bedingungen sind nicht dazu angetan, dass wir diese Situation grundlegend ändern und hinter uns lassen könnten. Und deshalb werden wir immer dort in Livingston – einer geografisch vom Rest des Landes eher isolierten und von den Garífuna bewohnten Stadt an der Karibikküste – leben. Es gibt dort keine Arbeit und gerade Mal eine Gruppe von Frauen, die Zöpfchen ins Haar flechten. Wovon reden wir hier? Von gleichen Bedingungen? Nein. Es gibt Möglichkeiten für die Bevölkerung der Maya, aber nicht für uns schwarze Frauen. Ich kenne kein sich selbst tragendes Projekt, das die Garífuna unterstützen würde.

F.: In welchen Aspekten ist die Diskriminierung der Maya–Frau und der Garífuna–Frau dieselbe?

A.: Bei den Themen Gesundheit, Infrastruktur und Bildung vielleicht, allerdings stehen wir immer hinten an. Wir sind die Letzten, denen man etwas zugute kommen lässt.

F.: Wie sollte Ihrer Meinung nach der Diskriminierung gegen die Bevölkerung der Garífuna und insbesondere gegen die Garífuna-Frauen entgegengewirkt werden?

A.: Man muss im Bildungsbereich intensiv an der Schaffung eines Bewusstseins als Bürger und Bügerinnen arbeiten und den Frauen Chancen anbieten. Nicht mal auf dem Gebiet der reproduktiven Gesundheit sind Kenntnisse vorhanden, denn es gibt keine Bildung. Die Frauen haben Angst, einen Pap–Abstrich, einen Test, mit dem sie auf Gebärmutterkrebs untersucht werden sollen, an sich vornehmen zu lassen, weil ihnen noch nie erklärt wurde, woraus dieser Test besteht und weshalb er durchgeführt werden sollte.

F.: Ist es um die sexuelle und reproduktive Gesundheit der Garífuna schlecht bestellt?

A.: Es gibt keine Kultur, es gibt keine Bildung dahingehend, dass es wichtig ist, medizinische Untersuchungen an sich vornehmen zu lassen. Mich beunruhigen solche Fälle im Hinblick auf die Krebsrate. Die Frauen haben jedoch schlichtweg Angst, sich untersuchen zu lassen. Beispielsweise bot man einmal eine medizinische Sprechstunde vor Ort an, aber keine einzige Garífuna–Frau erschien zur Untersuchung.

F.: Welche Rolle spielt der Machismus im Leben der Garífuna–Frauen?

A.: Er ist sehr viel stärker als in jeder anderen Kultur des Landes, würde ich sagen, denn er ist heimtückischer. Die Männer wollen immer der Kopf der Bewegung sein, das Äußern von Meinungen übernehmen und lassen die Frauen nicht zu Wort kommen. Genauso geht es auch hinter verschlossener Haustür zu: Es gibt Gewalt und familiäre Desintegration. Vielleicht weiß man nicht viel, weil die Frauen nichts sagen, denn unsere Kultur ist konservativ. Und mein Nachbar könnte seine Frau schlagen, während ich daneben stehe, aber ich will nichts davon wissen, weil es uns nicht gefällt, in Probleme verwickelt zu werden.

F.: Was sind die Gründe, für das geringe Selbstbewusstsein der Garífuna–Frau? Sind es der Machismus und die Gewalt gegen Frauen oder gibt es andere Ursachen?

A.: Ja, zum Teil sind das die Ursachen, aber es gibt immer noch das Thema der Diskriminierung, und damit kehre ich zum Ausgangsthema zurück. Man senkt ihr Selbstbewusstsein, wenn man ihr sagt, sie könne die Sprache nicht sprechen, wenn man sie nur mit dem Tanz der Punta verbindet, abgesehen von der Geringschätzung, die man ihrer traditionellen Kleidung entgegenbringt, weswegen viele Frauen – ganz gehorsam – diese Kleidung bereits abgelegt haben. Die Garífuna–Frau beschwert sich nicht und ist sehr vorsichtig mit dem, was sie sagen wird. Sie ist nicht sehr expressiv, hat viele Ideen, bringt sie aber nicht zum Ausdruck.

F.: Also wiegt die Hautfarbe schwer in Guatemala?

A.: Ja, die Hautfarbe spielt eine sehr große Rolle. Die abwertenden Ausdrücke sind sehr hart. Hier rufen sie dich „Schwarze“, aber in einer sehr respektlosen Weise, deshalb wollen wir auch Garífuna genannt werden. Die gegenwärtige Situation ist der Tatsache geschuldet, dass in Guatemala immer noch nicht akzeptiert wird, dass es Schwarze gibt. Für die schwarzen Frauen ist die Hautfarbe eine schreckliche Bürde. Doch sie lernen von dieser Situation auszugehen und sich neue Räume zu eröffnen. Deshalb ist mein Ratschlag immer gewesen, sich nicht aufgrund der Hautfarbe zu schämen, denn man kann sie sowieso nicht verstecken, sondern vielmehr: zu lernen mit ihr zu leben, hinaus in den öffentlichen Raum zu gehen und sich Chancen zu suchen.

HONDURAS

von Giorgio Trucchi

(Quito, 25. September 2009, alai).-

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Einmal mehr hat das honduranische Volk der staatlichen Gewalt die Stirn geboten, die seit dem Putsch anhält. Tausende Menschen haben erneut in den Straßen der Hauptstadt protestiert, während sich im Rest des Landes die Aktivitäten gegen die Putschregierung vervielfältigt haben. Die Staaten Europas und Lateinamerikas haben bei den Vereinten Nationen die sofortige Wiedereinsetzung des Präsidenten Zelaya gefordert und ihre Botschafter zurück nach Honduras gesandt, um den Dialog voranzutreiben.

Der nunmehr 88 Tage andauernde Widerstand gegen den Staatsstreich vom 28. Juni 2009 wurde mit einem riesigen Protestmarsch durch die Straßen der Hauptstadt Tegucigalpa gefeiert – nach der brutalen Repression, der die honduranische Bevölkerung ausgesetzt gewesen war, als sie die Rückkehr des legitimen Präsidenten Manuel Zelaya Rosales gefeiert hatte.

Die TeilnehmerInnen des Protestmarschs nutzten die zeitweise Aufhebung der Ausgangssperre, und so bewegte sich der Demonstrationszug in Richtung des Sitzes der Vereinten Nationen. In unmittelbarer Nähe dazu befindet sich die brasilianische Botschaft, in der Präsident Zelaya Zuflucht gefunden hat.

Ein umfassendes, mit Tränengasmasken ausgestattetes Militärkommando schwer bewaffneter Einheiten versperrte den DemonstrantInnen den Weg. Letztere sahen sich Provokationen seitens der Polizei und des Militärs ausgesetzt, die damit Gegenreaktionen der Demonstrierenden forcieren wollten, um so eine erneute Repression zu rechtfertigen.

"Gestern, bei der Repression gegen das Volk vor der brasilianischen Botschaft, hat diese Regierung erneut ganz offen ihre faschistische und diktatorische Seite gezeigt", so Israel Salinas, Generalsekretär des honduranischen Arbeiterverbandes CUTH (Confederación Unitaria de Trabajadores de Honduras) und Kammermitglied der Nationalen Front gegen den Putsch (Frente Nacional Contra el Golpe de Estado).

Heute zeige diese Bevölkerung, dass sie in der Lage sei, den Kampf für ein anderes Honduras zu führen. Die Rückkehr des Präsidenten Zelaya sei ein erster Schritt, der zeige, dass der Prozess, den wir begonnen haben, erste Früchte trägt.

"Jetzt“ fuhr Salinas fort, „gehen wir seine Wiedereinsetzung an, und angesichts der harten Verhandlungsposition der De-facto-Regierung, haben wir keine Zweifel daran, dass die Stärkung des Widerstandes und des täglich zunehmenden internationalen Drucks mit den Putschisten aufräumen werden."

"Wir verfolgen weiterhin unsere Vorhaben und fordern eine Wiederherstellung der Rechtsordnung durch die Wiedereinsetzung des Präsidenten Zelaya und Maßnahmen zur Schaffung einer Verfassunggebenden Versammlung", schloss der Gewerkschaftsführer seinen Redebeitrag.

Nach einer langwierigen Verhandlung zwischen der Führung der Nationalen Front gegen den Putsch und den Verantwortlichen der Polizei, näherten sich die DemonstrantInnen bis auf wenige Meter ihrem Ziel, was als ein Erfolg gewertet wurde. Dabei skandierten sie Sprechchöre und beschimpften die Militärs.

Nach Ende des Protestmarsches kehrten die Menschen in ihre Stadtviertel und Dörfer zurück, um dort ihre Widerstandsaktivitäten fortzuführen. Den ganzen Nachmittag hindurch gab es neue Zusammenstöße zwischen Polizeikräften und Militär auf der einen und DemonstrantInnen auf der anderen Seite. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt wurden und es kam zu Verhaftungen.

Die Putschregierung mit dem Rücken zur Wand

Während in ganz Honduras weiterhin Widerstand geleistet wird und die Anwesenheit des Präsidenten Manuel Zelaya ein zusätzlicher Ansporn für das Vorantreiben dessen ist, was als den Einsatz aller Kräfte für die Wiederherstellung der Demokratie im Land bezeichnet wird, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut von der Putschregierung gefordert, Zelaya als Präsidenten wiedereinzusetzen.

"Es ist unumgänglich, dass wir uns über eines klar werden: Wenn wir keine klare und tragende multilaterale Strategie entwickeln und aufbauen, die wieder zurück zu demokratischen Verhältnissen in Honduras führt, unter genauester Wahrung der Menschenrechte und mit der Garantie, dass es freie und demokratische Wahlen gibt, bei denen die Verfassung respektiert wird, werden wir einen gefährlichen Präzedenzfall in einer Region schaffen, die jahrzehntelang und unter Berufung auf die Doktrin der nationalen Sicherheit das Aussetzen von demokratischen Verhältnissen erdulden musste. Das kostete tausende Lateinamerikaner das Leben, trieb andere ins Exil und bedeutete eine schwere soziale und wirtschaftliche Tragödie", mahnte die argentinische Präsidentin Christina Fernández.

Multilateralismus bedeute auch, dass Regeln und konkrete Aktionen in der globalisierten Welt festgelegt würden, die von allen Ländern akzeptiert werden müssten, ergänzte Fernández. Denn "im Fall Honduras stehen wir vor einem zivilen und medial inszenierten Putsch, der minutiös verleugnet und kleingeredet wurde", fuhr sie fort.

Der brasilianische Präsident, Luiz Ignacio Lula da Silva, forderte die sofortige Rückkehr des Präsidenten Manuel Zelaya in sein Amt. Die internationale Gemeinschaft müsse wachsam sein, "um die Immunität der diplomatischen Mission Brasiliens in der honduranischen Hauptstadt zu sichern". Die chilenische Präsidentin Michelle Bachelet drängte hingegen darauf, dass die De–facto–Regierung die Übereinkunft von San José akzeptieren solle.

Auch der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten OAS, José Miguel Insulza, äußerte scharfe Kritik am De–facto–Regime: „Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. In diesem Augenblick sind in New York Repräsentanten von allen Staaten der Welt versammelt, und darunter gibt es einen Staat, dessen Regierung nicht anerkannt wird, was traurig ist und zugleich sehr problematisch wird in dem Moment, wo ein Kredit beantragt wird."

Eine erste Maßnahme wurde vom Generalsekretär der UNO, Ban Ki–Moon, getroffen. Dieser rief die gegenwärtig im Land tätigen UN–WahlhelferInnen zurück, die dem Obersten Wahlgericht von Honduras technische Hilfe leisteten. "Zurzeit fehlen die Voraussetzungen, um glaubwürdige Wahlen abzuhalten, die Frieden und Stabilität garantieren würden", wurde diese Entscheidung begründet.

Europäische Union und Organisation Amerikanischer Staaten fördern den Dialog

EU und OAS unterstützen das in den vergangenen Tagen von Präsident Zelaya gemachte Angebot zum Dialog und kamen heute darin überein, ihre Botschafter zurück nach Tegucigalpa zu beordern und, so bald als möglich, eine diplomatische Mission aus AußenministerInnen des amerikanischen Kontinents zu entsenden, um die Parteien an den Verhandlungstisch zu bringen.

Der spanische Außenminister Minguel Ángel Moratinos unterstrich, dass sowohl die EU als auch die OAS den Putsch weiterhin verurteilen und die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Wiedereinsetzung Zelayas fordern. Damit wies er einen kürzlich von der De–facto–Regierung vorgebrachten, absurden Vorschlag zurück.

Unterdessen bat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) den honduranischen Kongress dringend, wieder ins Land zurückkehren zu dürfen, um, angesichts der Ereignisse in den letzten Tagen, als Polizei und Militär die friedliche Demonstration tausender Honduraner brutal niederschlugen, die Lage der Menschenrechte untersuchen zu können.

Giorgio Trucchi, Rel–UITA http://www.rel–uita.org/internacional/honduras/la_resistencia_no_se_detiene.html

von Kerstin Sack

(, 01. Oktober 2009, ).- Nach Berichten lokaler Medien stößt der De–Facto–Präsident Micheletti mit dem Dekret zur Einschränkung der Meinungs– und Bewegungsfreiheit auf Widerstand im eigenen Lager. Zahlreiche Mitglieder der De–Facto–Regierung kritisierten das Dekret. Der Vizepräsident des Regimes erklärte, dass diese Vorgehensweise die Wahldurchführung bedroht. Auch einflussreiche Unternehmer kritisieren das Dekret. Außerdem fordern sie eine Wiedereinsetzung von Zelaya und die Entsendung von 3.000 UN–Blauhelmen, unter anderem aus Kolumbien. Das Land wird, ebenso wie gegenwärtig Honduras, von einer rechten Regierung geführt. Auch das oberste Wahlgericht hat die Einschränkung der demokratischen Freiheit verurteilt und fordert, dass die Maßnahmen zurückgenommen werden, um die Durchführung der Wahlen nicht zu gefährden.

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Am Mittwoch, den 30. September, räumte das Militär das Argrarinstitut und verhaftete zahlreiche Zelaya–UnterstützerInnen. Das Institut ist eines der Widerstandszentren und war seit 3 Monaten von Mitgliedern der Widerstandsbewegung besetzt. Auch andere Einrichtungen sind von der Räumung bedroht. Der geschlossene Sender Radio Globo sendet unterdessen aus dem Untergrund weiter. Die RedakteurInnen gehen davon aus, dass sie in Honduras 400 000 ZuhörerInnen haben und ebenso viele im Ausland. Zahlreiche ausländische Sender übernehmen das Programm des Oppositionssenders. Nach Informationen der RedakteurInnen gehen die Demonstrationen trotz des Ausnahmezustands weiter. Es kommt immer wieder zu Übergriffen des Militärs und der Polizei, von denen auch die Presse nicht verschont bleibt.

Für Freitag haben sich erneut Delegierte der OAS in Honduras angekündigt, um Verhandlungen vorzubereiten. Sie werden in der kommenden Woche in dem mittelamerikanischen Land erwartet. Außerdem wollen sechs Abgeordnete des brasilianischen Parlaments nach Honduras kommen, um die Situation der Botschaft überprüfen. Die EU hat die De–Facto Regierung aufgefordert, die Rückkehr ihrer abgezogenen Botschafter zuzulassen.

von M. Daniljuk

(Darmstadt, 04. Oktober 2009, amerika21.de).- Menschenrechtsgruppen und VertreterInnen der Widerstandsfront in Honduras weisen darauf hin, dass in den vergangenen Tagen zwei weitere Mitglieder der Widerstandsfront ermordet wurden. Die Umstände der Verbrechen lassen befürchten, dass es sich um Auftragsmorde handelt. Der Lehrer Abelardo Fortín wurde am Samstag, nur wenige Meter von seinem Haus entfernt, von Unbekannten aus einem Auto heraus erschossen. Am Vortag wurde die Leiche eines anderen Mitglieds der Widerstandsfront im Westen von Honduras gefunden. Antonio Leiva war zuvor entführt worden. Das Komitee der Angehörigen von Verschwundenen COFADEH (Comité de Familiares de Detenidos Desaparecidos en Honduras) und das Zentrum für Folteropfer CPTRT (Centro para la Prevención, Tratamiento y Rehabilitación de las Víctimas de la Tortura y sus Familiares) erklärten, dass in beiden Fällen Hinweise auf ein gewöhnliches Verbrechen fehlen. Stattdessen müsse man davon ausgehen, dass die Opfer aus politischen Gründen ermordet wurden.

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Nach Angaben von COFADEH wurden seit dem Putsch gegen Präsident Manuel Zelaya 16 politische Morde verübt, in dutzenden Fällen seien Menschen bei Angriffen verletzt worden. Gegenüber internationalen Medien kündigte die Präsidentin der Menschenrechtsorganisation, Berta Oliva, einen Bericht zu 10 Fällen an, bei denen HonduranerInnen durch Polizeigewalt bei Demonstrationen gegen das De-Facto-Regime von Sicherheitskräften getötet wurden. „Uns liegen zig-fache Beschwerden von Menschen vor, die am Rande von Kundgebungen und Demonstrationen geschlagen und misshandelt wurden.“ Unter den Opfern befindet sich auch der unabhängige Präsidentschaftskandidat Carlos Reyes. Außerdem hat die Organisation Kenntnis von 96 Strafverfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten des Widerstandes, in denen die Justizbehörden rein politische Verfahren anstrengen, etwa wegen Verstoßes gegen die Staatssicherheit. Außerdem erhalten prominente SprecherInnen der Widerstandsbewegung, wie der Bauernführer Rafael Alegría, der Gewerkschafter Juan Barahona und die linke Abgeordnete Silvia Ayala weiterhin Morddrohungen.

LATEINAMERIKA

von Cristina Canoura

(Lima, 20. September 2009, semlac).- Jährlich lassen im Raum Lateinamerika–Karibik etwa drei Millionen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Diese Zahl entspricht fast der gesamten Bevölkerung von Uruguay. Hinzu kommen weitere drei Millionen Frauen aus Brasilien. Da Abtreibungen in fast allen Ländern verboten sind, wird der allergrößte Teil dieser Eingriffe illegal durchgeführt.

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Mit Ausnahme von Kuba und dem mexikanischen Hauptstadtdistrikt, in dem 18 Millionen Menschen leben, sind Abtreibungen in allen anderen Staaten teilweise verboten oder gelten als Straftat, die je nach Land auf unterschiedliche Weise strafrechtlich geahndet wird.

Der Zwang, im Verborgenen zu Handeln, führt nicht nur dazu, dass viele Frauen die unter solchen Umständen durchgeführten Abbrüche erst gar nicht überleben, weil oft mit gesundheitsgefährdenden Methoden und unter unzureichenden hygienischen Bedingungen gearbeitet wird. Nach dem Eingriff droht den Frauen auch noch die strafrechtliche Verfolgung mit Haftstrafen, was den Druck auf sie noch zusätzlich enorm erhöht.

Eine von SEMlac durchgeführte Untersuchung der rechtlichen Situation in Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Chile, Kuba, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Peru, der Dominikanischen Republik, Uruguay und Venezuela ergab, dass auf Druck der konservativsten Elemente der Zivilgesellschaft – wie der katholischen Kirche – immer restriktivere Regelungen des Strafrechts durchgesetzt werden.

Als 1989 die chilenische Diktatur in den letzten Zügen lag, wurde ein generelles Abtreibungsverbot verabschiedet, das bis heute fortbesteht. „Eine Mutter muss ihr Kind zur Welt bringen, auch wenn das Kind Entwicklungsstörungen aufweist, ungewollt ist, durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde oder die Gefahr besteht, dass sie bei der Geburt stirbt“, erklärte seinerzeit Jaime Guzmán, eine der Schlüsselfiguren bei der Ausarbeitung einer neuen chilenischen Verfassung und Gründer der rechtsgerichteten Unabhängigen Demokratischen Union UDI (Unión Demócrata Independiente). In Chile wurden bisher drei Fälle bekannt, bei denen die Geburt eines Kindes für die Mütter tödlich verlief.

Neben Chile besteht auch in der Dominikanischen Republik, in Nicaragua und in El Salvador ein generelles Abtreibungsverbot. Die am 17. September dieses Jahres in der Dominikanischen Republik verabschiedete Verfassung garantiert ausdrücklich das Recht auf Leben vom Moment der Zeugung an, und stellt den Schwangerschaftsabbruch auf eine Ebene mit der Todesstrafe. „Das Recht auf Leben ist unverletzlich von der Zeugung bis zum Tod. Die Todesstrafe darf unter keinen Umständen angewendet werden“, so der Wortlaut von Artikel 30 in seiner neuen Version (vgl. Poonal 865).

Riskante Hausmittel, horrende Kosten

In den ländlichen Teilen der Dominikanischen Republik, nahe der Grenze zu Haiti, sei es unter armen Frauen, die sich einer ungewollten Schwangerschaft entledigen wolle, üblich, die „Flasche zu leeren“, erzählt Xiomara Peralta, Lehrerin, Frauenaktivistin und seit Jahrzehnten in verschiedenen Frauenorganisationen tätig, darunter in der Bäuerinnenorganisation CONAMUCA (Confederación de Mujeres del Campo) und der Gruppe CE–Mujer (Centro de Solidaridad para el Desarrollo de la Mujer). Die „Flasche“ enthält ein Gemisch aus Avocadoschalen, Melasse, Ingwer und Cuaba (eine Schale, die an getrocknetes Fichtenholz erinnert). Dazu gibt man Chinarinde und andere sehr bittere Wurzeln, die Durchfall hervorrufen und schließlich den Abbruch einleiten. Anschließend trinken die Frauen ein anderes Gemisch, um ihr Inneres zu reinigen. Es besteht aus Kalzium, Eisenstaub, Honig, Zuckerrübe, Kresse, Möhre und dem leuchtend roten Samen des Annattobaums.

Wie das seit Ende 1968 mit Bevölkerung und Reproduktionsrechten beschäftigte US–amerikanische Alan Guttmacher Institute herausfand, ist es bei guatemaltekischen Frauen auf dem Land üblich, ein Gemisch aus Koriander, Schnaps, Gewürznelke, mehr als 250 Gramm Kochsalz, 40 Tabletten Alka–Seltzer, Bittersalz mit Sulfat und Rizinusöl einzunehmen. „Mit 65.000 Fällen pro Jahr steht Guatemala nach Haiti auf Platz zwei der Länder mit der höchsten Rate illegaler Abtreibungen“, erklärt Senaida Escobedo, Leiterin des Referats für Frauen und Geschlechterfragen des Obersten Gerichtshofs gegenüber SEMlac.

Die Kosten für einen sicheren Abbruch variieren je nach Land zwischen 300 und 1.500 US–Dollar – eine völlig unerschwingliche Summe für arme Frauen. Die in Privatkliniken am häufigsten angewandte Methode ist das Absaugen. Immer öfter wird jedoch der Wirkstoff Misoprostol eingesetzt, der eigentlich zur Behandlung von Magenschleimhautentzündungen gedacht ist. Die Unterbrechung von Schwangerschaften ist eine der Nebenwirkungen des Medikaments mit dem Markennamen Cytotec. Zwar ist die Zahl der Frauen, die an den Folgen lebensgefährlicher Eingriffe sterben, dank dieser Methode gesunken, der Kauf des Medikaments muss in vielen Ländern allerdings genauso heimlich erfolgen wie ein chirurgischer Eingriff.

Angesichts dieser Situation fordern Frauen in ganz Lateinamerika seit Jahrzehnten die Legalisierung der Abtreibung. „Sexualerziehung, damit wir entscheiden können; Verhütungsmittel, damit wir nicht abtreiben müssen; straffreie Abtreibung, damit wir am Leben bleiben“, so lautet in Argentinien der Slogan einer landesweiten Kampagne für das Recht auf straffreie, sichere und kostenlose Abtreibung, der sich über 250 Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen aus dem Umfeld von Frauenverbänden und Menschenrechtsgruppen angeschlossen haben. „In einigen argentinischen Provinzen, beispielsweise in Santiago del Estero, wurden Frauen, die nach einer Abtreibung ein Krankenhaus aufsuchten, bis vor kurzem noch am Krankenbett verhaftet und mit Handschellen daran festgekettet“, erzählt Silvia Juliá von der Organisation „Katholikinnen für das Recht auf eine freie Wahl“ (Católicas por el derecho a decidir). Diese Situation hat die Frauenbewegung mit Unterstützung von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen zweifellos verbessern können: Inzwischen folgt die Nachsorge schlecht durchgeführter Abtreibungen mehr dem Gebot der Menschlichkeit, und eine unmittelbare strafrechtliche Maßregelung ist verboten.

In Uruguay existiert seit 2004 eine inzwischen an das „Gesetz zum Schutz des Rechts auf Reproduktion und Sexualgesundheit“ angegliederte Verordnung, die eine Beratung der Frauen vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch vorschreibt und den Wirkstoff Misoprostol als Methode empfiehlt. Das im November 2008 verabschiedete Gesetz enthielt auch einen Artikel, der Straffreiheit für Abtreibungen vorsah. Kurz nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hatte, legte jedoch Präsident Tabaré Vázquez sein Veto ein. Daten der Abteilung Sexual– und Reproduktionsgesundheit der Klinik Hospital de la Mujer del Pereira Rossell besagen, dass sich 59 Prozent der uruguayischen Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, weil die von ihnen gewählte Methode zur Empfängnisverhütung versagt hat. Die meist genutzte Verhütungsmethode ist das Kondom. Nach Angaben des Alan Guttmacher Institute, ist der größte Teil der Frauen in Lateinamerika, die eine Abtreibung durchführen, über 20 Jahre alt, verheiratet und bereits mindestens einmal Mutter geworden. Im Vergleich dazu sind es in den Staaten der Ersten Welt überwiegend junge, ledige Frauen, die abtreiben, und nur etwa die Hälfte von ihnen hat bereits Kinder zur Welt gebracht.

Problematische Gesetzgebung

Zu den Ländern, die besonders rigoros gegen Abtreibungen vorgehen, zählt unter anderem Nicaragua. Im Oktober 2006 erklärte die Nationalversammlung sogar den Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen für strafbar. Die so genannte medizinische Indikation war 1874 eingeführt worden und galt 132 Jahre lang. Durch die Abschaffung der medizinischen Indikation geraten die ÄrztInnen in eine Zwickmühle: Führen sie eine Abreibung durch, drohen ihnen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Führen sie jedoch keine durch, droht ihnen ebenfalls die strafrechtliche Verfolgung, da sie gegen Paragraph 160 desselben Strafrechts verstoßen, wenn sie einer Person medizinische Unterstützung verweigern und dadurch deren Gesundheit massiv gefährden.

Ganz anders ist die Situation in Kuba, wo Abtreibung weder gerichtlich verfolgt noch bestraft wird und noch dazu eine große Bandbreite an Verhütungsmitteln zur Auswahl steht. Strafbar macht sich nur, wer eine Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren oder außerhalb einer medizinischen Einrichtung durchführt, wer nicht über die entsprechende ärztliche Lizenz für die Durchführung eines Abbruchs verfügt oder sich durch den Eingriff zu bereichern sucht. Schwangerschaftsabbrüche werden in Krankenhäusern unter angemessenen Bedingungen von qualifiziertem Personal und auf den Wunsch der Frauen durchgeführt. Diese machen von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch. Laut Infomed, der offiziellen Website des staatlichen Gesundheitswesens, wurden 66.008 Abtreibungen im Jahr 2007 durchgeführt. Somit kommen 58,4 Abbrüche auf 100 Geburten und 36,9 Abbrüche auf 100 Schwangerschaften.

Vergleichbar ist diese Regelung nur mit der Regelung im Distrikt der mexikanischen Hauptstadt, wo seit einem Beschluss des Regionalkongresses der Hauptstadt vom April 2007, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche gesetzlich erlaubt sind. Die Krankenhäuser sind angehalten, den Eingriff auf Wunsch der Schwangeren durchzuführen. Diese muss dazu keine weiteren Erklärungen abgeben. Seither wurden in den verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsamts 1.300 Anfragen nach Beratung zum Ablauf des Eingriffs registriert, was etwa 5,5 Nachfragen täglich entspricht.

Anlässlich des Internationalen Aktionstags zur Frauengesundheit wurden vergangenen Mai von etwas mehr als 230 Fällen, die von dem Recht auf Abtreibung während der ersten 12 Schwangerschaftswochen Gebrauch machten, 140 Fälle näher untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Anteil von Analphabetinnen und mittellosen Frauen gerade einmal 0,7 Prozent beträgt, während 54 Prozent der Frauen den mittleren Gesellschaftsschichten angehören und über Berufsausbildungen und mittlere oder höhere Schulbildung verfügen. Über 80 Prozent der Frauen waren katholisch und nur 10 Prozent der Frauen minderjährig. 56 Prozent der Frauen waren zwischen 20 und 29 Jahre alt.

Erhebungen der Nationalen Autonomen Universität Mexikos (UNAM) aus dem Jahr 2008 zufolge, werden in Mexiko jährlich eine Million Abtreibungen durchgeführt. Die strafrechtliche Regelung bei Abtreibungen ist je nach Bundesstaat unterschiedlich. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Fälle, in denen ein Abbruch legal ist: Schwangerschaftsabbrüche sind erlaubt, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder einer unfreiwilligen künstlichen Befruchtung ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, wenn der Fötus Missbildungen aufweist und schwere gesundheitliche Schäden zu fürchten sind oder wenn es aus Unbesonnenheit oder aufgrund des Versagens der empfängnisverhütenden Mittel zur Schwangerschaft gekommen ist. Ferner können wirtschaftliche Probleme einen Abbruch rechtfertigen. Doch in keinem Bundesstaat gelten alle Indikationen. Außerdem wurden bis zum 18. September in 16 mexikanischen Bundesstaaten ähnliche Regelungen verabschiedet, wie in der Dominikanischen Republik. Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung ist die einzige Indikation, die im ganzen Land anerkannt ist, doch auch diese steht unter dem ständigen Druck der katholischen Kirche. Würde sie abgeschafft, hätte man in Mexiko dieselbe Situation wie in Chile, in El Salvador und in der Dominikanischen Republik. Trotz der gesetzlichen Regelung, Abtreibungen unter den genannten Umständen nicht als Straftat zu verfolgen, werden Frauen und Mädchen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, immer häufiger von reaktionären Kräften verfolgt.

In Staaten wie Kolumbien und Bolivien besteht kein generelles Abtreibungsverbot. Der Eingriff kann dort unter bestimmten Umständen straffrei durchgeführt werden. Im Mai 2006 erklärte das kolumbianische Verfassungsgericht Abtreibungen für erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden ist und wenn der Fötus so schwer geschädigt ist, dass er außerhalb des Mutterleibs keine Überlebenschancen hätte. Zuvor hatte in Kolumbien ein generelles Abtreibungsverbot bestanden. Dieses einschneidende Gerichtsurteil war das Ergebnis einer Eingabe der Anwältin Mónica Roa, die eine leitende Funktion im Women’s Link Worldwide (Sektion Kolumbien) innehat.

Zwar gilt die kriminologische Indikation – Straffreiheit im Falle, dass die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist – auch in Bolivien. Es werden jedoch faktisch keine Abtreibungen durchgeführt. Frauen und Mädchen sind daher in der Regel auch nach einer Vergewaltigung dazu gezwungen, das Kind auszutragen. Seit der Strafrechtsreform von 1999 wurde keine einzige straffreie Abtreibung durchgeführt, ebenso wenig wie vor der Reform, als Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Gefährdung des Lebens der Schwangeren einen straffreien Abbruch rechtfertigen konnten.

In Guatemala, Argentinien und Uruguay besteht ein generelles Abtreibungsverbot. bei der strafrechtlichen Verfolgung können sich jedoch die Gefahr für das eigene Leben und eine vorangegangene Vergewaltigung strafmildernd auf die Urteilssprechung auswirken. In Uruguay können auch wirtschaftliche Notlagen und Ehrverletzungen als strafmildernde Umstände geltend gemacht werden. Dennoch wird von diesen Ausnahmen hauptsächlich deshalb kaum Gebrauch gemacht, weil die Anwendung des Artikels 328 des Strafgesetzbuchs niemals im Detail geregelt wurde. Außerdem existieren keinerlei Mechanismen, die den Frauen den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in irgendeiner Weise erleichtern würden.

In Venezuela finden derzeit intensive Bemühungen um eine Ausweitung des Rechts auf straffreie Abtreibung zu erreichen. Diese ist gegenwärtig nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Weder bei der im Jahr 1999 verabschiedeten Verfassung, die den Beginn des bolivarianischen Prozesses kennzeichnet, noch im Rahmen des Referendums im Jahr 2007, wurde dieses Anliegen der Frauenbewegung aufgegriffen. So gilt schließlich weiterhin das Strafgesetz aus dem Jahr 1915, das weder Vergewaltigung noch Inzest als Gründe für eine Abtreibung akzeptiert. Wird eine Abtreibung vorgenommen, um die Ehre der Frau oder eines Mannes zu retten, so wird dies als strafmildernder Umstand gewertet.

Nach Ansicht der mexikanischen Ärztin Sandra Peniche, Gründerin und Vorsitzende der Initiative Humanitäre Unterstützung im Bereich Sexualgesundheit und Reproduktion (Servicios Humanitarios en Salud Sexual y Reproductiva), findet die strafrechtliche Ahndung von Abtreibungen „ausschließlich im Interesse der Männer statt. Schließlich sind sie es, die den Eingriff durchführen und daran verdienen. Und die Frauen werden nicht einmal über Verhütungsmethoden informiert.”

Für Rossina Guerrero, Psychologin und Projektkoordinatorin des peruanischen Zentrums für Sexual– und Reproduktionsrechte Promsex (Centro de Promoción y Defensa de los Derechos Sexuales y Reproductivos), liegt es auf der Hand, dass „die strafrechtliche Verfolgung des Schwangerschaftsabbruches als Methode, Abtreibungen vorzubeugen oder diese zu verhindern, völlig versagt hat (…) Die Frauen riskieren ihre Gesundheit, ihr Leben und ihre persönliche Integrität aufs Spiel – abgesehen von der Illegalität ihres Handelns”, erklärt sie gegenüber SEMlac. Somit tragen die größte Last dieser strafrechtlichen Regelungen jene ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nicht die Frauen, die abtreiben lassen. Denn rein rechtlich müssten aufgrund von Abtreibungen eigentlich jedes Jahr mehrere Millionen Frauen ins Gefängnis gebracht werden.

Zugang zu Verhütungsmitteln

In der Mehrzahl der von uns betrachteten Länder gibt es kaum Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln oder der so genannten „Pille danach“. Regierungswechsel, die jeweils wieder zu einer veränderten Gesundheitspolitik führen und der Druck, den die Konservativen und die Kirche ausüben führen dazu, dass zwischenzeitliche Erfolge nicht unbedingt von Dauer sind.

Peru gilt beispielsweise als ein Land, in dem moderne Verhütungsmittel kaum zur Anwendung kommen. „Einer Erhebung aus dem Jahr 2008 zufolge, benutzten etwa 48 Prozent der Frauen Verhütungsmittel. In Kolumbien betrug dieser Anteil hingegen 78 Prozent. In Uruguay nutzten 75 Prozent, in Kuba 72 Prozent und in Brasilien 70 Prozent moderne Verhütungsmitte“, so die Psychologin Guerrero gegenüber SEMlac.

In Bolivien ergab die letzte landesweite Umfrage zum Thema Gesundheit ENDSA (Encuesta Nacional de Demografía y Salud), dass 35 Prozent der Frauen in den Jahren zwischen 2003 und 2008 Empfängnisverhütung betrieben, was in etwa dem Anteil in Guatemala entspricht. Demgegenüber sei die Nutzung so genannter natürlicher Methoden, wie allgemeine Abstinenz und Aussparung der fruchtbaren Tage, im gleichen Zeitraum von 23 auf 26 Prozent angestiegen waren, erklärte Ramiro Claure, Leiter des Netzwerks Marie Stopes International.

Wenn in Uruguay das „Gesetz zur Verteidigung des Rechts auf Sexualgesundheit und Reproduktion“ (Ley de Defensa del derecho a la salud sexual y reproductiva) verabschiedet worden ist, müssen sämtliche staatlichen und privaten Gesundheitszentren die gesamte Bandbreite von Verhütungsmethoden anbieten.

Die dominikanische Ärztin Lilliam Fondeur hat sich vehement der Aufnahme des Artikels 30 in die dominikanische Verfassung vehement entgegengestellt. Ihr Buch „Niemandes Töchter“ (Las hijas de nadie) enthält Erlebnisberichte von Frauen, die Opfer von Vergewaltigung oder Inzest wurden oder sich mit extremen Fällen von Anenzephalie des Fötus konfrontiert sahen. Als Anenzephalie wird die schwerste Variante eines Neuralrohrdefekts im zentralen Nervensystem des Fötus bezeichnet. Dabei fehlt ein Teil des Schädeldachs, der Kopfhaut und des Gehirns. „Zu meinen Aufgaben als Ärztin gehört für mich auch, in einer solchen Situation zum Abbruch der Schwangerschaft zu raten. Angesichts der gesellschaftlichen Haltung zum Thema und zusätzlich bedingt durch die Tatsache, dass man nicht wirklich offen reden kann, ist das nicht gerade ein angenehmer Job. Auch wenn ich nicht bestreite, dass man gut verdient, sofern die Frau Geld hat“, erklärt sie. „Ich zum Beispiel muss mich immer ganz genau rückversichern, wer die Frau ist und wer den Kontakt zu mir hergestellt hat, damit die Konservativen mich nicht zu fassen kriegen. Im Übrigen bin ich verpflichtet, nach einer Schwangerschaftsunterbrechung eine Spirale einzusetzen.“

Die Lebensrealität vor Ort zeigt jedoch, dass auch ein besserer Zugang zu Verhütungsmitteln den Frauen noch nicht die volle Kontrolle über ihre Sexualität garantiert. So berichtet zum Beispiel die Psychologin Denise Ampuero aus Bolivien gegenüber SEMlac: „Die Frauen benutzen keine Verhütungsmittel, weil ihre Männer es nicht erlauben. Sie schlagen und beschimpfen sie und tun so, als sei es ein Zeichen von Wahnsinn, Empfängnisverhütung praktizieren zu wollen. Was also nützt uns eine spektakuläre Kampagne, die den Frauen die Funktionsweisen von Verhütungsmitteln nahe bringen soll, wenn ihnen ihre Partner anschließend verbieten, diese Mittel anzuwenden?“

PANAMA

(Buenos Aires, 16. September 2009, púlsar).- Mehrere Organisationen indigener Völker begannen am 17. September mit einem Marsch für soziale Gerechtigkeit und das Existenzrecht der indigenen Völker auf ihren angestammten Territorien sowie das Recht von Bauern und Bäuerinnen in ihren Gemeinden zu leben.

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Bei diesem Marsch soll eine Strecke von mehreren hundert Kilometern zurückgelegt werden, ausgehend von der Gemeinde Quebrada Guabo auf dem Gebiet des indigenen Volkes der Ngobe Buglé, im Distrikt Nole Duima bis in die Hauptstadt. Diese wird voraussichtlich am 11. Oktober erreicht.

Das Gebiet des indigenen Volkes der Ngobe Buglé liegt etwa 500 Kilometer westlich der Hauptstadt. Der Aktivist Olmedo Carrasquilla äußerte, man werde in der Hauptstadt ein Gespräch mit dem Präsidenten Ricardo Martinelli suchen, um den Konflikt um Landvergabe, die durch die Vorgängerregierung unter Martín Torrijos erfolgte, zu lösen. Die vorherige Regierung hatte Lizenzen für Minen, Wasserkraftwerke und touristische Unternehmen vergeben, ohne dabei die Landrechte der Indigenen Völker zu beachten.

In einem Kommuniqué der OrganisatorInnen der Landesweiten Mobilisierung der Indígenas, LandarbeiterInnen und des Volkes heißt es, man werde den Marsch „bei Sonne und Regen" fortsetzen, um seine Rechte einzufordern.

Dazu gehört vor allem die Forderung an die gegenwärtige Regierung unter Ricardo Martinelli, endlich wichtige internationale Vereinbarungen zu unterzeichnen, die der Wahrung der Rechte indigener Völker dienen, wie etwa die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO (International Labour Organisation). Außerdem fordern die Organisationen die Umsetzung der vom Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte CIDH (Corte Interamericana de Derechos Humanos) auferlegten Maßnahmen im Fall des Wasserkraftwerks von Charco La Pava sowie den Rückzug des Unternehmens AES aus dem Gebiet; die Festlegung der Grenzen des Gebiets von Ngobe Buglé und die Beendigung der Vergabe von Landtiteln durch das Vergabeprogramm PRONAT (Programa Nacional de Administración de Tierras), da das Programm Grenzrechte sowie den kollektiven Charakter von Besitz der Indigenen und der Bauern und Bäuerinnen missachte; die Schließung der Mine Petaquilla; die Außerkraftsetzung von Gesetzen und Konzessionen für Tourismus, Minen und Wasserkraftwerke, weil Küsten und Inseln - wie auch Gebiete von indigenen Gemeinden oder Bauern und Bäuerinnen - dadurch aufgekauft und zu Spekulationsobjekten würden und dies eher ausländischen Interessen (Kanada, Kolumbien, USA) diene. Unter anderem wird auch das Recht auf gewerkschaftliche Organisation für die Indígenas eingefordert sowie mehr Möglichkeiten der politischen und medialen Partizipation.

Die indigenen Völker betonten in dem Aufruf weiter, es sei an der Zeit, dass indigene Völker, Bauern und Bäuerinnen und die BewohnerInnen der städtischen Räume gemeinsam für ihre Rechte kämpften.




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