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Poonal Nr. 866 vom 05.10.2009 bis 11.10.2009

E-Mail
Deutsche Ausgabe des wöchentlichen Pressedienstes lateinamerikanischer Agenturen 05.10.2009 bis 11.10.2009

Inhalt


ARGENTINIEN

CHILE

COSTA RICA

GUATEMALA

HONDURAS

KUBA

LATEINAMERIKA

PERU


ARGENTINIEN

(Fortaleza, 05. Oktober 2009, adital).- „Bruder reich’ mir deine Hand/und lass es uns gemeinsam suchen/dieses kleine Wunder/das man Freiheit nennt. „Hermano dame tu mano/vamos juntos a buscar/una cosa pequeñita/que se llama libertad”. Dieses Lied von J. Sánchez y J. Sosa war nur eines von vielen, mit denen Mercedes Sosa ihre Liebe zum Leben, ihre Sehnsucht nach Freiheit und ihre Bereitschaft zum Widerstand ausdrückte. Ihre mächtige, klangvolle Stimme schweigt nun für immer. Mercedes Sosa starb am 4. Oktober 74-jährig in Buenos Aires, Argentinien.

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Am 18. September wurde die lateinamerikanische Ikone mit Leberfunktionsstörungen ins Krankenhaus eingeliefert, wo sich ihr Zustand einige Tage vor ihrem Tod drastisch verschlechterte. Lungenprobleme stellten sich ein; die vitalen Funktionen wurden immer schwächer.

Aufgrund ihres entschlossenen Widerstands gegen die argentinische Militärdiktatur avancierte Mercedes Sosa in den 70er und 80er Jahren zur wichtigsten Protestsängerin. Auch nach ihrer Flucht ins Exil setzte sie ihre Auftritte auf der ganzen Welt fort. Im Laufe ihrer 60 Jahre währenden musikalischen Karriere streifte die Sängerin zahlreiche unterschiedliche musikalische Genres. Ihr letztes Album, dessen Veröffentlichung Sosa nicht mehr erleben konnte, enthält Stücke, bei denen sie mit KünstlerInnen wie Caetano Veloso, Shakira und Joan Manuel Serrat zusammengearbeitet hat.

Sosa war eine der wichtigsten VertreterInnen der argentinischen und lateinamerikanischen Volksmusik. Während ihrer gesamten Karriere blieb ihre enge Verbindung zur argentinischen Folklore und der charakteristischen Musik des argentinischen Landesinneren bestehen.

Der Leichnam der Sängerin wurde im Kongressgebäude in Buenos Aires aufgebahrt, wo Tausende noch am Sonntag Abschied nahmen. Am nächsten Tag begab sich der Trauerzug zum Friedhof La Chacarita, wo er von etlichen Fans und KünstlerInnen erwartet wurde. Nach der religiösen Zeremonie wurde der Leichnam im engen Familienkreis verbrannt. Die Asche wird ihrem eigenen Wunsch entsprechend in Buenos Aires, Mendoza und der Provinz Tucumán, wo sie geboren wurde, verstreut.

CHILE

(Fortaleza, 02. Oktober 2009, adital).- Die Mapuche–Organisation Consejo de Todas las Tierras eröffnet am 2. und 3. Oktober sowohl in der Stadt Puerto Montt als auch auf der Insel Isla Grande de Chiloé ein Schulungszentrum für Mapuche–Selbstverwaltung (Escuela para el Autogobierno Mapuche), in dem Führungskräfte der Mapuche aus– und weitergebildet werden sollen. Anliegen der Initiative ist die Durchsetzung der Artikel 3 und 4 der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker. In den beiden Artikeln ist das Recht auf Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der indigenen Völker festgeschrieben.

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Die Schule soll all jenen einen Raum zur Zusammenkunft bieten, die sich für den Aufbau und die Durchsetzung der Selbstverwaltung der Mapuche interessieren. Sie möchte außerdem eine politische Debatte eröffnen, und zwar aus der Perspektive eines kollektiven Akteurs, dessen Ziel es ist, die international anerkannten, vom chilenischen Staat allerdings bisher verletzten ureigensten Rechte der indigenen Völker zu verteidigen und durchzusetzen.

Die Organisation Consejo de Todas las Tierras erklärte, jetzt sei der historische Moment gekommen, die Selbstverwaltung der Mapuche einzuführen, vor allem, weil gerade das zweihundertjährige Jubiläum der chilenischen Unabhängigkeit gefeiert werde. Der chilenische Staat weigere sich jedoch nach wie vor, die indigenen Völker anzuerkennen und gleichberechtigte und dauerhafte Beziehungen zu ihnen aufzubauen, weshalb die Mapuche–Gemeinschaften um ihre Landstücke, Territorien und Ressourcen kämpfen müssten.

COSTA RICA

von Fabian Kern

(San José, 09. Oktober 2009, voces nuestras).- Beinahe auf den Tag genau zwei Jahre nach dem Referendum über den Freihandelsvertrag zwischen Zentralamerika und den USA versammelten sich am Dienstag, den 6. Oktober, Mitglieder verschiedener sozialer Bewegungen im Distrikt Buenos Aires, einer Region im Süden Costa Ricas, um zusammen von der indigenen Gemeinde Terraba bis zur Hauptstadt des Distrikts zu marschieren.

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Über 150 Menschen versammelten sich am Eingang der Gemeinde und marschierten 13 Kilometer auf der Schnellstraße Interamericana in Richtung Norden. Die DemonstrantInnen protestierten gemeinsam für ein Gesetz, das den indigenen Gemeinden in Costa Rica mehr Autonomie zugestehen würde. Dieses Gesetz liegt nun schon seit 15 Jahren beim Parlament, ohne dass dieses darüber entscheidet. Nicht unterstützt wird der Vorschlag zudem vom Präsidenten der Nationalen Kommission für indigene Angelegenheiten (CONAI). Dieser weist das Projekt mit der Begründung zurück, dass keine neuen Gesetze notwendig wären und es wichtiger sei, die bereits existierenden wirklich umzusetzen. SprecherInnen von indigenen Organisationen halten dagegen, dass die Funktionäre der CONAI das Projekt nicht unterstützen, weil diese vom aktuellen System profitieren. Sie werfen der Behörde vor, die Ressourcen, die für die Entwicklung der indigenen Gemeinden bestimmt sind, zu verschwenden und vornehmlich für persönliche Zwecke zu verwenden. Durch das neue Gesetz würde die Verwaltung der indigenen Gemeinden neu organisiert werden, was die Zukunft der CONAI in Frage stelle.

Neben diesem zentralen Anliegen wurde durch Sprechchöre und Transparente auf verschiedene Projekte hingewiesen, die im Süden Costa Ricas geplant sind: das Staudammprojekt Diquís und der Bau eines internationalen Flughafens, wodurch das Land von hunderten Familien bedroht ist. Ein großer Teil der vom Staudammprojekt Diquís bedrohten Gebiete gehört zu indigenen Gemeinden. Der Staudamm wäre nach seiner derzeitigen Planung der mit Abstand größte in Zentralamerika. Ein weiteres Thema sind die großen Ananasfarmen, die beinahe ausschließlich für den Export produzieren und das Trinkwasser vieler Gemeinden verschmutzen, sowie die Todesdrohungen gegen GewerkschafterInnen, die für bessere Arbeitsbedingungen in der Ananasindustrie kämpfen. Zudem gibt es Pläne, an der Pazifikküste einen Yachthafen zu errichten und Thunfisch in Aquakulturen zu züchten. Beide Projekte hätten gravierende Auswirkungen auf das sensible Ökosystem im Golfo Dulce.

Bilder: http://linksunten.indymedia.org/es/node/12153

(Buenos Aires, 06. Oktober 2009, púlsar).- Eigentlich hatte Rafael Ángel Calderón Fournier sich wieder zur Wahl stellen wollen - doch daraus wird nun nichts: Calderón ist der erste Ex–Präsident in der Geschichte Costa Ricas, der wegen Korruption verurteilt worden ist. Calderón hatte zwischen 1990 und 1994 das Amt des Staatsoberhaupts inne.

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Im Dezember 2001 hatte das costaricanische Parlament einen Großauftrag der Sozialversicherungskasse CCSS über 39,5 Millionen US–Dollar für die Modernisierung von Krankenhauseinrichtungen genehmigt. Ab Mai 2004 wurde nach und nach bekannt, dass ursprünglich nur 32 Millionen US–Dollar veranschlagt worden waren und die Differenz zur endgültig bewilligten Summe für „Provisionen“ und Schmiergelder verwendet worden war. Calderón hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Das Geschäft sei erst Jahre nach Ende seiner Amtszeit zustande gekommen und er selbst sei im Zusammenhang mit dem Kauf der Medizintechnik lediglich für seine Dienste als Anwalt bezahlt worden.

Das Urteil im Gerichtssaal von San José wurde von Richter Alejandro López McAdam gesprochen. Dieser hatte es zuvor abgelehnt, den Angeklagten für die Dauer des Prozesses in Untersuchungshaft zu nehmen. Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft, Calderón nach der Urteilsverkündung unverzüglich in Haft zu nehmen, ebenfalls ab und begründete dies mit dem Hinweis auf ein mögliches Berufungsverfahren.

Neben Calderón wurden noch sieben weitere Personen verurteilt, nur eine wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre Gefängnis für den Ex–Präsidenten gefordert. Dieser hatte bereits im Jahr 2004 für fünf Monate in Haft gesessen, als der Korruptionsskandal bekannt geworden war.

GUATEMALA

(Fortaleza, 05. Oktober 2009, adital).- Soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Ixcán, einer im äußersten Norden des Landes an der Grenze zu Mexiko gelegenen Region im Department Quiché, äußerten sich besorgt über die Wiedereröffnung einer Militärbasis in ihrem Distrikt. In einer am 1. Oktober veröffentlichten Pressemitteilung lehnen sie die Remilitarisierung des Gebietes ab und fordern stattdessen die Regierung dazu auf, die Friedensverträge sowie bereits ratifizierte Menschenrechtsabkommen einzuhalten.

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In der Erklärung der Organisationen heißt es, der Verteidigungsminister habe angekündigt, ab dem 29. Oktober auf dem Militärstützpunkt die sechste Brigade der Infanterie wieder anzusiedeln. Auf dem Gelände befinden sich seit dem Jahr 2004 Einrichtungen der Ministerien für Gesundheit und Bildung, wie das Gesundheitszentrum von Playa Grande, und eine Außenstelle der Wirtschaftsfakultät der Universität San Carlos.

Die Ablehnung dieser Maßnahme durch die Organisationen begründet sich zum einen auf die räumliche Zusammenlegung von zivilen und militärischen Institutionen, die nach internationalem Recht nicht zulässig ist. So heißt es in der Erklärung: „Solange sie nicht umgezogen sind, werden sich Gesundheitszentrum und Bildungseinrichtung innerhalb der Militärbasis befinden. Dies ist ein klarer Verstoß gegen internationale Rechtsgrundsätze, wonach es eine eindeutige Trennung von militärischen und zivilen Einrichtungen geben muss.“

Zum anderen befürchten die Organisationen durch die Militärbase auch eine Militarisierung der Gesellschaft, da die Präsenz derartiger Einrichtungen einem Klima von Autoritarismus, Machismus, Missachtung der Freiheitsrechte und Gewalt zuträglich sei. „Die Bevölkerung von Ixcán hat bereits während vieler Jahre unter der Militarisierung der Gesellschaft gelitten und will keinesfalls eine Rückkehr zu den Zuständen der Vergangenheit", heißt es in der Erklärung.

Nach Auffassung der Organisationen leidet die Bevölkerung des Ixcán 13 Jahre nach dem 1996 unterzeichneten Friedensabkommen noch immer unter den Folgen der traumatischen Erfahrungen des Bürgerkrieges. Zwischen 1979 und 1988 hatte es im Bezirk Ixcán 102 Massaker gegeben, bei denen mehr als 2.500 Menschen umgebracht worden waren. Dies geht aus den Berichten der Wahrheitskommission CEH (Comisión de Esclarecimiento Histórico) und des Menschenrechtsbüros des Erzbischofs von Guatemala REMHI (Recuperación de la Memoria Histórica) hervor. 96 Prozent der Bevölkerung waren damals vertrieben worden. Die BewohnerInnen von Gemeinden, die vor Ort blieben, wurden militärischer Kontrolle unterstellt bzw. dazu gezwungen, an Militärpatroullien teilzunehmen.

Die Region war während des Bürgerkriegs vor allem von der Guerilla kontrolliert worden und ist bis heute schwer zugänglich. Die Schließung der Militärbasis im Jahr 2004 war Teil des Friedensvertrages von 1996.

Die Regierung begründe die Wiedereröffnung der Militärbasis mit dem Schutz der nationalen Grenzen, der Verbrechensbekämpfung, dem Kampf gegen organisierte Kriminalität und der Notwendigkeit, gegen die soziale Instabilität der Region vorzugehen, heißt es in der Erklärung des Organisationsbündnisses. Gleichwohl würden seitens der Regierung keine Maßnahmen für Bildung und Gesundheit und gegen die Straflosigkeit gefördert. Statt einer Militarisierung sollte die Zivilpolizei stärkt werden, da zurzeit 98 Prozent aller Straftaten nicht verfolgt würden. Gegenwärtig, so berichtet die guatemaltekische Zeitung prensa libre am 1. Oktober im Internet, würden für 100.000 EinwohnerInnen lediglich 11 Beamte im Dreischichtsystem zur Verfügung stehen.

Die Organisationen fordern von der Regierung statt der Remilitarisierung einen gleichberechtigten Zugang der Bevölkerung zu Land, den Schutz der indigenen Territorien und eine lokale, nachhaltige Entwicklungspolitik, bei der die Wünsche der Gemeinden und die besondere Verbindung der indigenen Völker zu Land und Naturressourcen respektiert werden.

Nach Ansicht der Organisationen sei es kein Zufall, dass diese Region remilitarisiert werde. Sie sehen diesen Schritt der Regierung im Zusammenhang mit dem gigantischen Straßenbauprojekt FTN (Franja Transversal del Norte). Die 362 Kilometer lange Schnellstraße soll verschiedene Departments des Landes miteinander verbinden. Sie wird von Modesto Mendez im äußersten Osten des Landes quer durch das Land bis an die mexikanische Grenze führen.

Bei einem gleichfalls für den 28. und 29. Oktober geplanten Besuch des mexikanischen Präsidenten Calderón in Guatemala werden die beiden Staatspräsidenten mit dem ersten Spatenstich den Baubeginn der FTN eröffnen, berichtete die Zeitung El Financiero aus Santiago am 28. September in seiner Online-Ausgabe.

„Wir sind der Ansicht, dass es kein schlichter Zufall ist, sondern dass mit der militärischen Präsenz tatsächlich das Ziel verfolgt wird, die Bevölkerung gegenüber den Maßnahmen im Rahmen dieser Megaprojekte gefügig zu machen. Entlang der FTN sind weiträumig Großprojekte wie Wasserkraftwerke, die Suche nach Erdöl sowie dessen Förderung, Bergbauprojekte und Plantagen für Pflanzenkraftstoffe geplant. Die Anwesenheit des Militärs wird die Funktion haben, die wirtschaftlichen Investitionen zu schützen und abzusichern“, unterstreichen die Organisationen.

(Die Erklärung der Organisationen auf Spanisch kann hier nachgelesen werden: http://www.rebanadasderealidad.com.ar/caldh-09-02.htm)

(Rio de Janeiro, 02. Oktober 2009, púlsar).- Die Internationale Mission für die Untersuchung der Folgen des Bergbaus in Guatemala (Misión Internacional de Verificación Sobre los Efectos de la Minería en Guatemala) hat festgestellt, dass indigene und bäuerliche Gemeinschaften in Guatemala nicht nur vom Bergbau verdrängt werden, sondern auch von Naturschutzprojekten. Der Delegation, die vom 20. bis 25. September Guatemala bereiste, gehörten VertreterInnen verschiedener sozialer Organisationen aus mehreren Ländern an.

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Die TeilnehmerInnen der Mission hoben in ihrem Bericht hervor, dass die „Reservate oder unter Schutz gestellten Gebiete“ dem Ziel der Entvölkerung dienten, das der Bergbau verfolge. Luis Guribe, Direktor des baskischen Instituts für Studien zur internationalen Entwicklung und Zusammenarbeit (Instituto de Estudios sobre Desarrollo y Cooperación Internacional), erklärte, dies sei Ausdruck einer Auffassung des Umweltschutzes, nach der „die Umwelt geschützt werde, aber ohne die Menschen“. Diese Herangehensweise werde allgemein als überholt angesehen. Dennoch würden gegenwärtig Menschen in Guatemala auf Grundlage dieser Ansicht vertrieben.

Die Vertreterin des internationalen Umweltschutzdachverbandes Friends of the Earth International, Karin Nansen, versicherte, neben diesen Naturschutzgebieten gebe es immer mehr Aktivitäten im Bereich des Bergbaus und der Ausbeutung von Naturressourcen, die zur Zerstörung der Artenvielfalt und der Umwelt führten. Die Versuche von Naturschutzorganisationen, kleine Gebiete zu erhalten, sind nach Ansicht von Nansen völlig sinnlos, weil an anderen Orten des Landes die Artenvielfalt im großen Stil zerstört werde.

Die Untersuchungsmission forderte den guatemaltekischen Staat in ihren Empfehlungen dazu auf, die Vertreibungen zu unterbinden und die Festlegungen der ILO-Konvention 169 zu umzusetzen. Diese Konvention schreibt die Einbeziehung der indigenen Völker in Entscheidungen vor, die ihre eigenen Territorien betreffen.

HONDURAS

von Giorgio Trucchi

(Fortaleza, 05. Oktober 2009, adital).- Angesichts dessen, dass der Zugang zur brasilianischen Botschaft auf Anordnung der De-facto-Regierung Tag und Nacht blockiert und durch das Militär komplett abgeriegelt ist, haben Sirel und andere Medien aus Italien, Katalonien, den USA, Argentinien und Venezuela ein telefonisches Exklusivinterview mit dem gewählten honduranischen Präsidenten Manuel Zelaya Rosales geführt.

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Die Entwicklung des Dialogs, der Weg zu einer Verfassungsgebenden Versammlung, die Verletzung der elementarsten Rechte der honduranischen Bevölkerung, die Rolle der internationalen Gemeinschaft und der Wahlprozess gehörten zu den Themen, die dabei zur Sprache kommen sollten.

Rel-Uita: Letzte Woche haben Sie sich mit nationalen und internationalen Vertretern verschiedener Bereiche getroffen. Wie ist der aktuelle Stand des Dialogs?

Zelaya: Der Dialog wird von Seiten der De-facto-Regierung nicht ernsthaft geführt. Ich bin militärisch umzingelt und man hat nur Personen zu mir vorgelassen, die ähnliche Positionen vertreten wie sie sowie Vertreter der internationalen Staatengemeinschaft, darunter OAS-Vertreter, kanadische Vertreter und Abgeordnete aus Brasilien. Ich kann mit niemandem aus dem Widerstand kommunizieren, nicht mit den Mitgliedern meines Kabinetts, nicht mit Unternehmern oder Vertretern der Kirche. Sie gestatten keine Besuche, behindern den Telefonkontakt. Um mit Ihnen sprechen zu können, musste ich mich in einen Raum zurückziehen, der mit Aluminiumfolie ausgelegt worden ist, damit wir ungestört reden können. Außerdem wurde für 45 Tage der Ausnahmezustand verhängt und Medien geschlossen. Die Menschen fordern den Dialog, aber das Regime setzt weiterhin auf Repression und ist dabei weder aufrichtig noch offen, sondern das genaue Gegenteil.

F: Was erhofft man sich vom Besuch der OAS-Vertreter, der für diese Woche angesetzt ist?

A: Die Regierungsvertreter laufen Gefahr, sich extrem lächerlich zu machen wenn sie nicht dazu entschlossen sind, den „Plan Arias" zu unterzeichnen. Das muss Ziel dieses Besuches sein, denn wenn man weiterhin nur Zeit mit haarspalterischen Diskussionen vergeudet, werden die amerikanischen Regierungen ihre Glaubwürdigkeit verlieren.

F: Sie haben sich bereit erklärt, den Plan Arias bzw. das Abkommen von San José zu unterzeichnen, obwohl die primäre Forderung der Nationalen Front gegen den Staatsstreich, eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, darin nicht enthalten ist. Bedeutet dies einen Rückzug Ihrerseits?

A: Als gewählter Vertreter des honduranischen Volkes werde ich derjenige sein, der den Plan Arias unterschreibt. Das Abkommen besteht aus zwei Komponenten: Meine Wiedereinsetzung, was eine klare Absage an jegliche Putschversuche ist. Das ist für die Präsidenten Lateinamerikas wichtig, weil es die Verpflichtung ausdrückt, die Souveränität des Volkes zu respektieren und den Willen der Bevölkerung nicht einfach gegen den einer militärischen, wirtschaftlichen oder politischen Elite auszutauschen. Die zweite Komponente sind die längerfristigen Prozesse und die sozialen Reformen. Ich habe versprochen, dass ich vor den Wahlen in dieser Richtung nichts unternehmen werde, was aber nicht bedeutet, dass sämtliche Prozesse zum Stillstand kommen werden. Ich habe niemals vorgehabt, die Verfassungsgebende Versammlung während meiner Amtszeit einzuberufen, sondern für die darauf folgende, in der ich nicht mehr Präsident sein werde. Die Verfassunggebende Versammlung ist weder das Handlungsinstrument eines Präsidenten, noch der De-facto-Regierung oder irgendeiner anderen Interessensgruppe. Sie ist einzig und allein ein Handlungsinstrument des honduranischen Volkes, das mittels einer Volksbefragung entscheidet, wann dieses eingeführt wird. Daher stimmt der Plan Arias mit meiner Position bezüglich der Reformen überein, die unbedingt fortgesetzt werden müssen.

F: In welchem Verhältnis stehen Sie zum Widerstand?

A: Der Widerstand hat mich vor dem Staatsstreich bei meinen Bemühungen um eine Verfassunggebende Versammlung begleitet, doch die Einführung eines solchen Organs in Honduras obliegt allein der Entscheidung des Souveräns: des Volkes. Wenn jemand eines Tages diese Versammlung einführen will, muss er, genau wie ich, als ersten Schritt auf diesem Weg eine Volksabstimmung abhalten. Wenn es soweit ist, müssen die rechtlichen Mechanismen zur Vorlage einer bindenden Regelung beim Nationalkongress ausgearbeitet werden. Aber der Plan Arias ist ein Notfallplan, der aus einer durch ein De-facto-Regime ausgelösten Staatskrise heraushelfen soll, ohne dabei die gesellschaftlichen Prozesse zu blockieren, noch die Souveränität des Volkes zu untergraben. Ich werde dieses Abkommen unterschreiben, um die Demokratie in meinem Land wiederherzustellen und die Zusicherungen einzuhalten, die ich gegenüber meinem Volk gemacht habe. Der Kampf wurde zu 90 Prozent vom honduranischen Volk und der internationalen Staatengemeinschaft gewonnen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass in weniger als zwei Wochen eine Lösung gefunden wird, die dem Volk seinen wohlverdienten Frieden zurückbringt. Es ist höchste Zeit, dass die wirtschaftliche Krise und der Status der Unregierbarkeit im ganzen Land ein Ende nehmen.

F: Durch das Regierungsdekret wurden die Rechte des Volkes massiv unterminiert. Seine Aufhebung steht daher ganz oben auf der Liste der zu verhandelnden Themen. Glauben Sie, das war ein strategischer Schachzug der nationalen und internationalen Rechten, um vom eigentlich zu verhandelndem Punkt, nämlich dem Staatstreich, abzulenken?

A: Dieses Dekret stellt den schwerwiegendsten Machtmissbrauch in der Geschichte von Honduras dar. So etwas hat es vorher nie gegeben. Es erinnert höchstens an die Zeiten der großen Diktatoren der menschlichen Frühgeschichte, an Caligula oder Nero. Dieses Dekret darf nicht geduldet werden und die gesamte Menschheit sollte vom Diktator die Zurücknahme dieses Dekrets verlangen.

F: Wenn Sie wieder als Präsident eingesetzt werden, wie können Sie dann mit Institutionen zusammenarbeiten, die von eben jenen Sektoren kontrolliert werden, die den Staatsstreich geplant und ausgeführt haben?

A: Das Grundprinzip jeder Demokratie ist die Gewaltenteilung. Wenn eine Macht einer anderen untergeordnet ist, gibt es keine Demokratie. Während meiner Regierung waren der Kongress und der Oberste Gerichtshof immer gegen mich, und sie haben sich so lange gegen mich verbündet, bis sie schließlich den Staatsstreich verübt haben. Ich kehre also nicht gerade in paradiesische Umstände zurück, sondern in dieselbe Situation, die ich innerhalb der letzten dreieinhalb Jahre erlebte. Doch eine Lektion wurde gelernt: Staatsstreiche sind mit einer Demokratie nicht vereinbar, wohl aber die öffentliche Diskussion und der friedliche Dialog.

F: Welche Rolle spielten die bewaffneten Streitkräfte beim Putsch?

A: Die bewaffneten Streitkräfte schlossen eine ungewöhnlich enge Allianz mit der wirtschaftlichen Elite, und das auf Geheiß des Obersten Gerichtshofs, nachdem ich General Romeo Vásquez Velásquez seines Amtes enthoben hatte. Die Missachtung meiner Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof war der erste verfassungswidrige Akt und der erste Schritt zur Einleitung des Staatsstreichs.

F: Wurde der Putsch auch von Kräften aus dem Ausland unterstützt?

A: Es kamen ganz sicher Leute von außerhalb, um den Putsch zu unterstützen, doch deren Ausgangspunkt sind die Ambitionen einer heute regierenden wirtschaftlichen Elite, die nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die drei Gewalten des Staates monopolisieren will. Das ist pures, rohes Machtstreben. Dabei haben sie sich die Umstände zunutze gemacht, um Venezuela die Schuld in die Schuhe zu schieben, sie haben den Kommunismus benutzt, um zu behaupten, die Verfassunggebende Versammlung sei ein Verbrechen. Eine Menge Spekulationen, nur um den Putsch zu rechtfertigen.

F: Wir waren heute bei der Beerdigung von Mario Fidel Contreras. Mario war Lehrer und auch er wurde von der Repression getötet. Ist die Sache diese großen Opfer wert?

A: Die Menschenrechte sind ein recht junge Errungenschaft der Menschheit. Sie haben weltweit Verbreitung gefunden und werden in allen Ländern der Welt anerkannt. Sie können nur durch demokratische Staaten verteidigt werden, wo Transparenz und Bürgerbeteiligung herrschen und die Souveränität des Volkes anerkannt wird. Der Kampf des honduranischen Volkes um seine Souveränität geht weit über die Grenzen unseres Landes hinaus. Wenn wir scheitern, hat die ganze Welt verloren, und wir müssten wieder Jahrzehnte lang warten, bis wir sagen können, wir lassen nicht mehr zu, dass politische Prozesse durch Staatsstreiche und rohe Gewalt gestoppt werden. Die Opfer, all das Leid und das Blut, das vergossen wurde und wird, der Kampf unseres Volkes und das Risiko, das meine Familie und ich eingegangen sind – all das geschieht im Namen der Menschlichkeit, damit die Interessen einiger Weniger nicht über unsere unumstößlichen Prinzipien triumphieren. Nichts von alledem wird umsonst gewesen sein, wenn es uns gelingt, unser Ziel zu erreichen, und das Erwachen unseres Volkes ist jetzt bereits etwas unglaublich Wertvolles in unserer Geschichte. Das Volk hat sich der Augenbinde entledigt, und die wirtschaftliche Elite hat ihre Maske abgenommen. So können wir uns heute zusammen an einen Tisch setzen und mit allen Beteiligten die Situation besprechen, um zu einer Lösung zu kommen. Wir bedauern die Toten und die Opfer, die das Volk brachte, während sie weiter ihre Empfänge abhielten und sich ihres Machtmissbrauchs erfreuten, den die ganze Welt verurteilt.

F: Werden die Verbrechen der Diktatur straffrei bleiben?

A: Vor ein paar Tagen war ich in Chile und in Argentinien, wo die Schuldigen von Verbrechen aus Zeiten der Diktatur vor Gericht stehen, die bereits seit Jahrzehnten vorüber sind. Niemand wird diese Verbrechen jemals vergessen; die Geschichte, das Volk und das Gesetz werden dafür sorgen, dass sie nicht ungestraft bleiben.

F: Die Präsidentschaftskandidaten der traditionellen Parteien haben Ihre Wiedereinsetzung nicht gefordert; anscheinend machen sie sich nur Gedanken um die Wahlen. Wie sehen Sie diese Entscheidung?

A: Ich bin ein Demokrat. Im Laufe von 30 Jahren habe ich an 12 Wahlen teilgenommen. Einen Präsidenten kann man keiner wirtschaftlichen oder militärischen Führung unterordnen. Ich verstehe Wahlen als Mechanismus zur Lösung der großen Probleme einer Nation. Meine Wiedereinsetzung garantiert die Wahlen im November. Sie erlaubt dem Volk, demokratische und friedliche Wege zu gehen. Die Kräfte, die den Staatsstreich verübt haben, sind es, die keinen transparenten und sauberen Wahlprozess wollen und nicht an die Bedeutung der Wahlen als politischer Mechanismus glauben. Sie versuchen unser Volk mit massiver Repression zu erdrücken. Sie haben die Pressefreiheit zu Grabe getragen, damit sie keine Konkurrenz fürchten müssen. Sie beschneiden die öffentliche Freiheit. Meine Wiedereinsetzung garantiert die Wahlen. Wenn sie mich nicht wieder einsetzen, werden weder die internationale Staatengemeinde noch das Volk die Ergebnisse kennen. Wir haben ein echtes Interesse daran, dass diese Wahl zustande kommt. Diejenigen, die den Wahlprozess verhindern wollen um länger an der Macht bleiben und das Land weiter destabilisieren zu können, das sind die Diktatoren.

F: In Kürze wird das Ultimatum ablaufen, bis zu dem Brasilien Ihren Aufenthaltsstatus im Innern der brasilianischen Botschaft definiert haben soll. Was denken Sie darüber?

A: Ich bin der vom Volk gewählte Präsident dieses Landes. Sie sollten lieber Micheletti fragen, wie er seinen Status definiert und wer ihn zum Präsidenten ernannt hat. Die Präsidenten werden vom Volk gewählt, und die Verfassung besagt, dass im Fall seiner physischen Abwesenheit ein Nachfolger ernannt werden muss. Dennoch: Ich bin da, wenn auch unter brasilianischem Schutz. Wie kann es dann einen anderen Präsidenten geben? Ich werde hier in meinem Rang als Präsident des Landes Honduras von Brasilien anerkannt und beschützt, damit ich angesichts der Hinterhältigkeit und der Bedrohung dieses Regimes nicht ums Leben komme.

F: Am Montag, den 5. Oktober dauerte der Widerstand gegen den Staatsstreich genau 100 Tage. Welche Botschaft möchten Sie aussprechen?

A: Ich danke dem honduranischen Volk, und ich bleibe stark. Es war bisher ein heroischer Widerstandskampf. Wir fordern die Wiedereröffnung von Radio Globo und Canal 36, die Zurücknahme des Ausnahmezustands und fordern die Beendigung der Repression. Wir bitten die internationale Staatengemeinschaft, dass während des Besuches der Außenminister der OAS standhaft gegenüber den Diktatoren bleibt.

(Quelle: Internationale Gewerkschaft Genuss- und Nahrungsmittel, Landwirtschaft, Hotel- und Gaststättengewerbe Rel-UITA (Unión Internacional de Trabajadores de la Alimentación, Agrícolas, Hoteles, Restaurantes, Tabaco y Afines)

von Giorgio Trucchi

(Quito, 25. September 2009, alai).- Einmal mehr hat das honduranische Volk der staatlichen Gewalt die Stirn geboten, die seit dem Putsch anhält. Tausende Menschen haben erneut in den Straßen der Hauptstadt protestiert, während sich im Rest des Landes die Aktivitäten gegen die Putschregierung vervielfältigt haben. Die Staaten Europas und Lateinamerikas haben bei den Vereinten Nationen die sofortige Wiedereinsetzung des Präsidenten Zelaya gefordert und ihre Botschafter zurück nach Honduras gesandt, um den Dialog voranzutreiben.

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Der nunmehr 88 Tage andauernde Widerstand gegen den Staatsstreich vom 28. Juni 2009 wurde mit einem riesigen Protestmarsch durch die Straßen der Hauptstadt Tegucigalpa gefeiert – nach der brutalen Repression, der die honduranische Bevölkerung ausgesetzt gewesen war, als sie die Rückkehr des legitimen Präsidenten Manuel Zelaya Rosales gefeiert hatte.

Die TeilnehmerInnen des Protestmarschs nutzten die zeitweise Aufhebung der Ausgangssperre, und so bewegte sich der Demonstrationszug in Richtung des Sitzes der Vereinten Nationen. In unmittelbarer Nähe dazu befindet sich die brasilianische Botschaft, in der Präsident Zelaya Zuflucht gefunden hat.

Ein umfassendes, mit Tränengasmasken ausgestattetes Militärkommando schwer bewaffneter Einheiten versperrte den DemonstrantInnen den Weg. Letztere sahen sich Provokationen seitens der Polizei und des Militärs ausgesetzt, die damit Gegenreaktionen der Demonstrierenden forcieren wollten, um so eine erneute Repression zu rechtfertigen.

“Gestern, bei der Repression gegen das Volk vor der brasilianischen Botschaft, hat diese Regierung erneut ganz offen ihre faschistische und diktatorische Seite gezeigt”, so Israel Salinas, Generalsekretär des honduranischen Arbeiterverbandes CUTH (Confederación Unitaria de Trabajadores de Honduras) und Kammermitglied der Nationalen Front gegen den Putsch (Frente Nacional Contra el Golpe de Estado).

Heute zeige diese Bevölkerung, dass sie in der Lage sei, den Kampf für ein anderes Honduras zu führen. Die Rückkehr des Präsidenten Zelaya sei ein erster Schritt, der zeige, dass der Prozess, den wir begonnen haben, erste Früchte trägt.

“Jetzt“ fuhr Salinas fort, „gehen wir seine Wiedereinsetzung an, und angesichts der harten Verhandlungsposition der De-facto-Regierung, haben wir keine Zweifel daran, dass die Stärkung des Widerstandes und des täglich zunehmenden internationalen Drucks mit den Putschisten aufräumen werden.”

“Wir verfolgen weiterhin unsere Vorhaben und fordern eine Wiederherstellung der Rechtsordnung durch die Wiedereinsetzung des Präsidenten Zelaya und Maßnahmen zur Schaffung einer Verfassunggebenden Versammlung”, schloss der Gewerkschaftsführer seinen Redebeitrag.

Nach einer langwierigen Verhandlung zwischen der Führung der Nationalen Front gegen den Putsch und den Verantwortlichen der Polizei, näherten sich die DemonstrantInnen bis auf wenige Meter ihrem Ziel, was als ein Erfolg gewertet wurde. Dabei skandierten sie Sprechchöre und beschimpften die Militärs.

Nach Ende des Protestmarsches kehrten die Menschen in ihre Stadtviertel und Dörfer zurück, um dort ihre Widerstandsaktivitäten fortzuführen. Den ganzen Nachmittag hindurch gab es neue Zusammenstöße zwischen Polizeikräften und Militär auf der einen und DemonstrantInnen auf der anderen Seite. Dabei wurden mehrere Menschen verletzt wurden und es kam zu Verhaftungen.

Die Putschregierung mit dem Rücken zur Wand

Während in ganz Honduras weiterhin Widerstand geleistet wird und die Anwesenheit des Präsidenten Manuel Zelaya ein zusätzlicher Ansporn für das Vorantreiben dessen ist, was als den Einsatz aller Kräfte für die Wiederherstellung der Demokratie im Land bezeichnet wird, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut von der Putschregierung gefordert, Zelaya als Präsidenten wiedereinzusetzen.

“Es ist unumgänglich, dass wir uns über eines klar werden: Wenn wir keine klare und tragende multilaterale Strategie entwickeln und aufbauen, die wieder zurück zu demokratischen Verhältnissen in Honduras führt, unter genauester Wahrung der Menschenrechte und mit der Garantie, dass es freie und demokratische Wahlen gibt, bei denen die Verfassung respektiert wird, werden wir einen gefährlichen Präzedenzfall in einer Region schaffen, die jahrzehntelang und unter Berufung auf die Doktrin der nationalen Sicherheit das Aussetzen von demokratischen Verhältnissen erdulden musste. Das kostete tausende Lateinamerikaner das Leben, trieb andere ins Exil und bedeutete eine schwere soziale und wirtschaftliche Tragödie”, mahnte die argentinische Präsidentin Christina Fernández.

Multilateralismus bedeute auch, dass Regeln und konkrete Aktionen in der globalisierten Welt festgelegt würden, die von allen Ländern akzeptiert werden müssten, ergänzte Fernández. Denn “im Fall Honduras stehen wir vor einem zivilen und medial inszenierten Putsch, der minutiös verleugnet und kleingeredet wurde”, fuhr sie fort.

Der brasilianische Präsident, Luiz Ignacio Lula da Silva, forderte die sofortige Rückkehr des Präsidenten Manuel Zelaya in sein Amt. Die internationale Gemeinschaft müsse wachsam sein, “um die Immunität der diplomatischen Mission Brasiliens in der honduranischen Hauptstadt zu sichern”. Die chilenische Präsidentin Michelle Bachelet drängte hingegen darauf, dass die De–facto–Regierung die Übereinkunft von San José akzeptieren solle.

Auch der Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten OAS, José Miguel Insulza, äußerte scharfe Kritik am De–facto–Regime: „Je mehr Zeit vergeht, desto schlimmer wird es. In diesem Augenblick sind in New York Repräsentanten von allen Staaten der Welt versammelt, und darunter gibt es einen Staat, dessen Regierung nicht anerkannt wird, was traurig ist und zugleich sehr problematisch wird in dem Moment, wo ein Kredit beantragt wird."

Eine erste Maßnahme wurde vom Generalsekretär der UNO, Ban Ki–Moon, getroffen. Dieser rief die gegenwärtig im Land tätigen UN–WahlhelferInnen zurück, die dem Obersten Wahlgericht von Honduras technische Hilfe leisteten. “Zurzeit fehlen die Voraussetzungen, um glaubwürdige Wahlen abzuhalten, die Frieden und Stabilität garantieren würden”, wurde diese Entscheidung begründet.

Europäische Union und Organisation Amerikanischer Staaten fördern den Dialog

EU und OAS unterstützen das in den vergangenen Tagen von Präsident Zelaya gemachte Angebot zum Dialog und kamen heute darin überein, ihre Botschafter zurück nach Tegucigalpa zu beordern und, so bald als möglich, eine diplomatische Mission aus AußenministerInnen des amerikanischen Kontinents zu entsenden, um die Parteien an den Verhandlungstisch zu bringen.

Der spanische Außenminister Minguel Ángel Moratinos unterstrich, dass sowohl die EU als auch die OAS den Putsch weiterhin verurteilen und die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Wiedereinsetzung Zelayas fordern. Damit wies er einen kürzlich von der De–facto–Regierung vorgebrachten, absurden Vorschlag zurück.

Unterdessen bat die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) den honduranischen Kongress dringend, wieder ins Land zurückkehren zu dürfen, um, angesichts der Ereignisse in den letzten Tagen, als Polizei und Militär die friedliche Demonstration tausender Honduraner brutal niederschlugen, die Lage der Menschenrechte untersuchen zu können.

Giorgio Trucchi, Rel–UITA http://www.rel–uita.org/internacional/honduras/la_resistencia_no_se_detiene.html

KUBA

von Daniel Vásquez

(Lima, 17. September 2009, noticias aliadas).- Im September hat eine neue Etappe des Verhältnisses USA–Kuba begonnen: Anfang September hatte das US–Finanzministerium die Beschränkungen des privaten Geldverkehrs zwischen den beiden Staaten aufgehoben. Viele kubanische Haushalte sind auf Geld– und Lebensmittelsendungen ihrer Angehörigen aus den USA dringend angewiesen. Für die Geldsendungen aus den USA nach Kuba gibt es seitens der Vereinigten Staaten jetzt keine Begrenzung der Höhe mehr.

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Die US–amerikanische Post verschickt Pakete bis zu einem Höchstgewicht von 1,8 Kilogramm. Exil–KubanerInnen nutzen dies als Möglichkeit, um Gewürze, Tee, Kaffee, Trockenlebensmittel und Medikamente zu schicken. Die Zustellung dauert etwa drei Wochen.

Außerdem können Exil–KubanerInnen ihre Verwandten nun so lange und so oft besuchen, wie sie möchten. Während ihres Aufenthalts dürfen sie bis zu 179 US–Dollar täglich ausgeben und zusätzlich 3.000 US–Dollar für Sonderausgaben mit sich führen. Die Regierung des früheren Präsidenten George W. Bush (2001–2009) hatte das Besuchsrecht seinerzeit auf einen vierzehntägigen Aufenthalt alle drei Jahre beschränkt.

Die Hoffnung, dass dessen Nachfolger Barack Obama das Embargo gegen den Karibik–Staat endgültig aufheben werde, hat sich jedoch nicht erfüllt: Am 11. September erklärte Obama, dass die Kuba–Blockade ein weiteres Jahr andauern werde.

Seit der Lockerung der Beschränkungen im Geldverkehr und beim Besuchsrecht haben Reisen von Exil–KubanerInnen nach Kuba enorm zugenommen. Viele nutzen die Gelegenheit, Medikamente und Lebensmittel mitzubringen, da die Einfuhr dieser Artikel von der kubanischen Regierung nicht mit Steuern belegt wird.

Als Regla Cruz, eine in Miami ansässige Exil–Kubanerin, im August zu Besuch zu ihrer Familie fuhr, hatte sie drei Koffer voll mit Milchpulver, Getreide, Suppen, Gewürzen, Kaffee, Schokolade, Fleisch– und Fischkonserven im Gepäck. Alle diese Artikel sind in Kuba zum einen schwer zu bekommen und außerdem in den staatlichen Geschäften doppelt oder dreifach so teuer wie auf dem internationalen Markt.

Familie Cruz ist somit deutlich besser versorgt als die kubanische Durchschnittsbevölkerung. Die staatlichen Löhne liegen bei etwa 10 bis 15 US–Dollar pro Monat. Die Versorgung mit Lebensmitteln zu extrem subventionierten Preisen durch monatliche Bezugsscheine reicht gerade mal für eine Woche. Der Rest des Bedarfs muss zu überteuerten Preisen auf dem Schwarzmarkt oder bei privaten und staatlichen HändlerInnen auf dem Lebensmittelmarkt erworben werden.

Zwar sieht Präsident Castro die die Nahrungsmittelproduktion als einen „entscheidenden Aspekt der nationalen Sicherheit“ an, doch Zahlen des Staatlichen Amts für Statistik ONE belegen, dass etwa 50 Prozent der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen brachliegen oder nur ungenügend genutzt werden, während das Land vor 50 Jahren noch über eine leistungsfähige und ertragreiche Landwirtschaft verfügte, wobei Kuba immer einen Großteil seiner Lebensmittel hat importieren müssen

1962 verhängte die USA ein wirtschaftliches, ökonomisches und finanzielles Embargo gegen Kuba. Im Jahr 2000 wurden Lebensmittel und Medikamente von der Handelssperre ausgenommen. Seitdem bezieht Kuba 60 Prozent seiner Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten. Importiert werden insbesondere Mais, Weizen, Reis, Hühnerfleisch, Sojabohnen, Sojamehl und Viehfutter. Nach Angaben der staatlichen Lebensmittelimportagentur Alimport ist seit Beginn der Einfuhren aus den USA im Jahr 2001 das Importvolumen auf 4,4 Milliarden US–Dollar angewachsen.

Im Laufe der Jahre haben sich sowohl republikanische als auch demokratische PolitikerInnen und UnternehmerInnen dafür ausgesprochen, dass man sich den kubanischen Markt nicht entgehen lassen solle, der immerhin nur 145 Kilometer von den USA entfernt liegt.

Ende August reiste Bill Richardson, demokratischer Senator des südlichen US–Bundesstaats Neu–Mexiko, nach Kuba, um sich unter anderem mit dem Vorsitzenden der kubanischen Handelskammer und ehemaligen Alimport–Präsidenten Pedro Álvarez zu treffen. Richardson, der ranghöchste US–Politiker, der Kuba in diesem Jahr einen Besuch abstattete, erklärte in Havanna, Neu–Mexiko wolle Kuba mit Weizen, Bohnen, Kartoffeln und Äpfeln beliefern.

Alimport hingegen hatte zuvor erklärt, man werde zukünftig auf die Einfuhr von Reis, Weizen und Sojaprodukten aus den USA verzichten. Álvarez erklärte, die Einfuhr aus den USA sei bis 2005 gestiegen, in den letzten vier Jahren jedoch wieder zurückgegangen. Dies sei zum einen auf die Wirtschaftsblockade zurückzuführen, zum anderen auf die gestiegenen Lebensmittelpreise und die Tatsache, dass Kuba in Zeiten der weltweiten Wirtschaftskrise auf Kreditgewährungen durch andere Märkte angewiesen sei.

Im ersten Halbjahr 2009 reduzierte Havanna die Importe aus den USA um 15 Prozent. Das bedeute gegenüber 2008 einen Rückgang des Importvolumens um 301 Millionen US–Dollar, erklärte der US Trade and Economic Council, ein nichtstaatlicher Interessenverband von UnternehmerInnen mit Sitz in New York. Insgesamt seien im Jahr 2008 Güter im Wert von 710 Millionen US–Dollar eingeführt worden. Nach den Aussagen von Álvarez steht der Steigerung des Importvolumens aus den USA eine Reihe von Hindernissen im Weg, die mit dem Handelsembargo verbunden sind. Zum Beispiel benötigen die Unternehmen eine vom US–Finanzministerium ausgestellte Lizenz, um mit Havanna in Kontakt treten und vor Ort erscheinen zu können. Um Waren nach Kuba zu bringen, bräuchten auch Reedereien eine besondere, vom US–Finanzministerium ausgestellte Lizenz. Außerdem müssten sie für die Rückfahrt eine Ballastreise in Kauf nehmen, da die Vereinigten Staaten die Einfuhr kubanischer Produkte verbieten.

Der kubanische Präsident Raúl Castro zeigte sich besorgt angesichts der steigenden Lebensmittelpreise auf dem Weltmarkt und der Notwendigkeit, die Ausgaben entsprechend den Einnahmen zu reduzieren, und das in einem Jahr, in dem die Devisen knapp sind: zum einen durch den Preisverfall für das kubanische Exportprodukt Nickel, zum anderen, weil immer weniger TouristInnen nach Kuba kommen.

„Das größte Problem ist hier einfach, dass man heute nicht weiß, was man morgen zu Essen haben wird. Viele Familien essen nur einmal am Tag und Eltern verzichten zugunsten der Alten und der Kinder auf ihre Portionen“, erzählt Juana González die berichtet, dass nicht einmal Käse, Milch, Kaffee geschweige denn Fleisch derzeit noch auf dem Schwarzmarkt zu bekommen seien. Die 75–jährige Rosa García aus Havanna hingegen freut sich über regelmäßige „Sendungen aus dem Norden“. Ihr Sohn lebt in den USA. Sie besitzt die nötigen Dollars, um alles Nötige bei den privaten LebensmittelhändlerInnen einzukaufen, deren Preise für die Menschen mit einem normalen staatlichen Einkommen unerschwinglich sind.

LATEINAMERIKA

von Cristina Canoura

(Lima, 19. September 2009, semlac).- Im Raum Lateinamerika–Karibik lassen jährlich etwa drei Millionen Frauen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen. Diese Zahl entspricht fast der gesamten Bevölkerung von Uruguay. Hinzu kommen weitere drei Millionen Frauen aus Brasilien. Da Abtreibungen in fast allen Ländern verboten sind, wird der allergrößte Teil dieser Eingriffe illegal durchgeführt.

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Mit Ausnahme von Kuba und dem mexikanischen Hauptstadtdistrikt, in dem 18 Millionen Menschen leben, sind Abtreibungen in allen anderen Staaten teilweise verboten oder gelten als Straftat, die je nach Land auf unterschiedliche Weise strafrechtlich geahndet wird.

Der Zwang, im Verborgenen zu Handeln, führt nicht nur dazu, dass viele Frauen die unter solchen Umständen durchgeführten Abbrüche erst gar nicht überleben, weil oft mit gesundheitsgefährdenden Methoden und unter unzureichenden hygienischen Bedingungen gearbeitet wird. Nach dem Eingriff droht den Frauen auch noch die strafrechtliche Verfolgung mit Haftstrafen, was den Druck auf sie noch zusätzlich enorm erhöht.

Eine von SEMlac durchgeführte Untersuchung der rechtlichen Situation in Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Chile, Kuba, Guatemala, Mexiko, Nicaragua, Peru, der Dominikanischen Republik, Uruguay und Venezuela ergab, dass auf Druck der konservativsten Elemente der Zivilgesellschaft – wie der katholischen Kirche – immer restriktivere Regelungen des Strafrechts durchgesetzt werden.

Als 1989 die chilenische Diktatur in den letzten Zügen lag, wurde ein generelles Abtreibungsverbot verabschiedet, das bis heute fortbesteht. „Eine Mutter muss ihr Kind zur Welt bringen, auch wenn das Kind Entwicklungsstörungen aufweist, ungewollt ist, durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde oder die Gefahr besteht, dass sie bei der Geburt stirbt“, erklärte seinerzeit Jaime Guzmán, eine der Schlüsselfiguren bei der Ausarbeitung einer neuen chilenischen Verfassung und Gründer der rechtsgerichteten Unabhängigen Demokratischen Union UDI (Unión Demócrata Independiente). In Chile wurden bisher drei Fälle bekannt, bei denen die Geburt eines Kindes für die Mütter tödlich verlief.

Neben Chile besteht auch in der Dominikanischen Republik, in Nicaragua und in El Salvador ein generelles Abtreibungsverbot. Die am 17. September dieses Jahres in der Dominikanischen Republik verabschiedete Verfassung garantiert ausdrücklich das Recht auf Leben vom Moment der Zeugung an, und stellt den Schwangerschaftsabbruch auf eine Ebene mit der Todesstrafe. „Das Recht auf Leben ist unverletzlich von der Zeugung bis zum Tod. Die Todesstrafe darf unter keinen Umständen angewendet werden“, so der Wortlaut von Artikel 30 in seiner neuen Version (vgl. Poonal 865).

Riskante Hausmittel, horrende Kosten

In den ländlichen Teilen der Dominikanischen Republik, nahe der Grenze zu Haiti, sei es unter armen Frauen, die sich einer ungewollten Schwangerschaft entledigen wolle, üblich, die „Flasche zu leeren“, erzählt Xiomara Peralta, Lehrerin, Frauenaktivistin und seit Jahrzehnten in verschiedenen Frauenorganisationen tätig, darunter in der Bäuerinnenorganisation CONAMUCA (Confederación de Mujeres del Campo) und der Gruppe CE–Mujer (Centro de Solidaridad para el Desarrollo de la Mujer). Die „Flasche“ enthält ein Gemisch aus Avocadoschalen, Melasse, Ingwer und Cuaba (eine Schale, die an getrocknetes Fichtenholz erinnert). Dazu gibt man Chinarinde und andere sehr bittere Wurzeln, die Durchfall hervorrufen und schließlich den Abbruch einleiten. Anschließend trinken die Frauen ein anderes Gemisch, um ihr Inneres zu reinigen. Es besteht aus Kalzium, Eisenstaub, Honig, Zuckerrübe, Kresse, Möhre und dem leuchtend roten Samen des Annattobaums.

Wie das seit Ende 1968 mit Bevölkerung und Reproduktionsrechten beschäftigte US–amerikanische Alan Guttmacher Institute herausfand, ist es bei guatemaltekischen Frauen auf dem Land üblich, ein Gemisch aus Koriander, Schnaps, Gewürznelke, mehr als 250 Gramm Kochsalz, 40 Tabletten Alka–Seltzer, Bittersalz mit Sulfat und Rizinusöl einzunehmen. „Mit 65.000 Fällen pro Jahr steht Guatemala nach Haiti auf Platz zwei der Länder mit der höchsten Rate illegaler Abtreibungen“, erklärt Senaida Escobedo, Leiterin des Referats für Frauen und Geschlechterfragen des Obersten Gerichtshofs gegenüber SEMlac.

Die Kosten für einen sicheren Abbruch variieren je nach Land zwischen 300 und 1.500 US–Dollar – eine völlig unerschwingliche Summe für arme Frauen. Die in Privatkliniken am häufigsten angewandte Methode ist das Absaugen. Immer öfter wird jedoch der Wirkstoff Misoprostol eingesetzt, der eigentlich zur Behandlung von Magenschleimhautentzündungen gedacht ist. Die Unterbrechung von Schwangerschaften ist eine der Nebenwirkungen des Medikaments mit dem Markennamen Cytotec. Zwar ist die Zahl der Frauen, die an den Folgen lebensgefährlicher Eingriffe sterben, dank dieser Methode gesunken, der Kauf des Medikaments muss in vielen Ländern allerdings genauso heimlich erfolgen wie ein chirurgischer Eingriff.

Angesichts dieser Situation fordern Frauen in ganz Lateinamerika seit Jahrzehnten die Legalisierung der Abtreibung. „Sexualerziehung, damit wir entscheiden können; Verhütungsmittel, damit wir nicht abtreiben müssen; straffreie Abtreibung, damit wir am Leben bleiben“, so lautet in Argentinien der Slogan einer landesweiten Kampagne für das Recht auf straffreie, sichere und kostenlose Abtreibung, der sich über 250 Organisationen, Gruppen und Einzelpersonen aus dem Umfeld von Frauenverbänden und Menschenrechtsgruppen angeschlossen haben. „In einigen argentinischen Provinzen, beispielsweise in Santiago del Estero, wurden Frauen, die nach einer Abtreibung ein Krankenhaus aufsuchten, bis vor kurzem noch am Krankenbett verhaftet und mit Handschellen daran festgekettet“, erzählt Silvia Juliá von der Organisation „Katholikinnen für das Recht auf eine freie Wahl“ (Católicas por el derecho a decidir). Diese Situation hat die Frauenbewegung mit Unterstützung von Fachleuten aus dem Gesundheitswesen zweifellos verbessern können: Inzwischen folgt die Nachsorge schlecht durchgeführter Abtreibungen mehr dem Gebot der Menschlichkeit, und eine unmittelbare strafrechtliche Maßregelung ist verboten.

In Uruguay existiert seit 2004 eine inzwischen an das „Gesetz zum Schutz des Rechts auf Reproduktion und Sexualgesundheit“ angegliederte Verordnung, die eine Beratung der Frauen vor und nach einem Schwangerschaftsabbruch vorschreibt und den Wirkstoff Misoprostol als Methode empfiehlt. Das im November 2008 verabschiedete Gesetz enthielt auch einen Artikel, der Straffreiheit für Abtreibungen vorsah. Kurz nachdem das Parlament das Gesetz verabschiedet hatte, legte jedoch Präsident Tabaré Vázquez sein Veto ein. Daten der Abteilung Sexual– und Reproduktionsgesundheit der Klinik Hospital de la Mujer del Pereira Rossell besagen, dass sich 59 Prozent der uruguayischen Frauen zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, weil die von ihnen gewählte Methode zur Empfängnisverhütung versagt hat. Die meist genutzte Verhütungsmethode ist das Kondom. Nach Angaben des Alan Guttmacher Institute, ist der größte Teil der Frauen in Lateinamerika, die eine Abtreibung durchführen, über 20 Jahre alt, verheiratet und bereits mindestens einmal Mutter geworden. Im Vergleich dazu sind es in den Staaten der Ersten Welt überwiegend junge, ledige Frauen, die abtreiben, und nur etwa die Hälfte von ihnen hat bereits Kinder zur Welt gebracht.

Problematische Gesetzgebung

Zu den Ländern, die besonders rigoros gegen Abtreibungen vorgehen, zählt unter anderem Nicaragua. Im Oktober 2006 erklärte die Nationalversammlung sogar den Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen Gründen für strafbar. Die so genannte medizinische Indikation war 1874 eingeführt worden und galt 132 Jahre lang. Durch die Abschaffung der medizinischen Indikation geraten die ÄrztInnen in eine Zwickmühle: Führen sie eine Abreibung durch, drohen ihnen Strafanzeige, Gerichtsverfahren und Verurteilung. Führen sie jedoch keine durch, droht ihnen ebenfalls die strafrechtliche Verfolgung, da sie gegen Paragraph 160 desselben Strafrechts verstoßen, wenn sie einer Person medizinische Unterstützung verweigern und dadurch deren Gesundheit massiv gefährden.

Ganz anders ist die Situation in Kuba, wo Abtreibung weder gerichtlich verfolgt noch bestraft wird und noch dazu eine große Bandbreite an Verhütungsmitteln zur Auswahl steht. Strafbar macht sich nur, wer eine Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren oder außerhalb einer medizinischen Einrichtung durchführt, wer nicht über die entsprechende ärztliche Lizenz für die Durchführung eines Abbruchs verfügt oder sich durch den Eingriff zu bereichern sucht. Schwangerschaftsabbrüche werden in Krankenhäusern unter angemessenen Bedingungen von qualifiziertem Personal und auf den Wunsch der Frauen durchgeführt. Diese machen von dieser Möglichkeit häufig Gebrauch. Laut Infomed, der offiziellen Website des staatlichen Gesundheitswesens, wurden 66.008 Abtreibungen im Jahr 2007 durchgeführt. Somit kommen 58,4 Abbrüche auf 100 Geburten und 36,9 Abbrüche auf 100 Schwangerschaften.

Vergleichbar ist diese Regelung nur mit der Regelung im Distrikt der mexikanischen Hauptstadt, wo seit einem Beschluss des Regionalkongresses der Hauptstadt vom April 2007, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Schwangerschaftswoche gesetzlich erlaubt sind. Die Krankenhäuser sind angehalten, den Eingriff auf Wunsch der Schwangeren durchzuführen. Diese muss dazu keine weiteren Erklärungen abgeben. Seither wurden in den verschiedenen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsamts 1.300 Anfragen nach Beratung zum Ablauf des Eingriffs registriert, was etwa 5,5 Nachfragen täglich entspricht.

Anlässlich des Internationalen Aktionstags zur Frauengesundheit wurden vergangenen Mai von etwas mehr als 230 Fällen, die von dem Recht auf Abtreibung während der ersten 12 Schwangerschaftswochen Gebrauch machten, 140 Fälle näher untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass der Anteil von Analphabetinnen und mittellosen Frauen gerade einmal 0,7 Prozent beträgt, während 54 Prozent der Frauen den mittleren Gesellschaftsschichten angehören und über Berufsausbildungen und mittlere oder höhere Schulbildung verfügen. Über 80 Prozent der Frauen waren katholisch und nur 10 Prozent der Frauen minderjährig. 56 Prozent der Frauen waren zwischen 20 und 29 Jahre alt.

Erhebungen der Nationalen Autonomen Universität Mexikos (UNAM) aus dem Jahr 2008 zufolge, werden in Mexiko jährlich eine Million Abtreibungen durchgeführt. Die strafrechtliche Regelung bei Abtreibungen ist je nach Bundesstaat unterschiedlich. Es gibt insgesamt sieben verschiedene Fälle, in denen ein Abbruch legal ist: Schwangerschaftsabbrüche sind erlaubt, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung oder einer unfreiwilligen künstlichen Befruchtung ist, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, wenn der Fötus Missbildungen aufweist und schwere gesundheitliche Schäden zu fürchten sind oder wenn es aus Unbesonnenheit oder aufgrund des Versagens der empfängnisverhütenden Mittel zur Schwangerschaft gekommen ist. Ferner können wirtschaftliche Probleme einen Abbruch rechtfertigen. Doch in keinem Bundesstaat gelten alle Indikationen. Außerdem wurden bis zum 18. September in 16 mexikanischen Bundesstaaten ähnliche Regelungen verabschiedet, wie in der Dominikanischen Republik. Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung ist die einzige Indikation, die im ganzen Land anerkannt ist, doch auch diese steht unter dem ständigen Druck der katholischen Kirche. Würde sie abgeschafft, hätte man in Mexiko dieselbe Situation wie in Chile, in El Salvador und in der Dominikanischen Republik. Trotz der gesetzlichen Regelung, Abtreibungen unter den genannten Umständen nicht als Straftat zu verfolgen, werden Frauen und Mädchen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, immer häufiger von reaktionären Kräften verfolgt.

In Staaten wie Kolumbien und Bolivien besteht kein generelles Abtreibungsverbot. Der Eingriff kann dort unter bestimmten Umständen straffrei durchgeführt werden. Im Mai 2006 erklärte das kolumbianische Verfassungsgericht Abtreibungen für erlaubt, wenn das Leben der Schwangeren gefährdet ist, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden ist und wenn der Fötus so schwer geschädigt ist, dass er außerhalb des Mutterleibs keine Überlebenschancen hätte. Zuvor hatte in Kolumbien ein generelles Abtreibungsverbot bestanden. Dieses einschneidende Gerichtsurteil war das Ergebnis einer Eingabe der Anwältin Mónica Roa, die eine leitende Funktion im Women’s Link Worldwide (Sektion Kolumbien) innehat.

Zwar gilt die kriminologische Indikation – Straffreiheit im Falle, dass die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist – auch in Bolivien. Es werden jedoch faktisch keine Abtreibungen durchgeführt. Frauen und Mädchen sind daher in der Regel auch nach einer Vergewaltigung dazu gezwungen, das Kind auszutragen. Seit der Strafrechtsreform von 1999 wurde keine einzige straffreie Abtreibung durchgeführt, ebenso wenig wie vor der Reform, als Kindesmissbrauch, Vergewaltigung und Gefährdung des Lebens der Schwangeren einen straffreien Abbruch rechtfertigen konnten.

In Guatemala, Argentinien und Uruguay besteht ein generelles Abtreibungsverbot. bei der strafrechtlichen Verfolgung können sich jedoch die Gefahr für das eigene Leben und eine vorangegangene Vergewaltigung strafmildernd auf die Urteilssprechung auswirken. In Uruguay können auch wirtschaftliche Notlagen und Ehrverletzungen als strafmildernde Umstände geltend gemacht werden. Dennoch wird von diesen Ausnahmen hauptsächlich deshalb kaum Gebrauch gemacht, weil die Anwendung des Artikels 328 des Strafgesetzbuchs niemals im Detail geregelt wurde. Außerdem existieren keinerlei Mechanismen, die den Frauen den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch in irgendeiner Weise erleichtern würden.

In Venezuela finden derzeit intensive Bemühungen um eine Ausweitung des Rechts auf straffreie Abtreibung zu erreichen. Diese ist gegenwärtig nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Weder bei der im Jahr 1999 verabschiedeten Verfassung, die den Beginn des bolivarianischen Prozesses kennzeichnet, noch im Rahmen des Referendums im Jahr 2007, wurde dieses Anliegen der Frauenbewegung aufgegriffen. So gilt schließlich weiterhin das Strafgesetz aus dem Jahr 1915, das weder Vergewaltigung noch Inzest als Gründe für eine Abtreibung akzeptiert. Wird eine Abtreibung vorgenommen, um die Ehre der Frau oder eines Mannes zu retten, so wird dies als strafmildernder Umstand gewertet.

Nach Ansicht der mexikanischen Ärztin Sandra Peniche, Gründerin und Vorsitzende der Initiative Humanitäre Unterstützung im Bereich Sexualgesundheit und Reproduktion (Servicios Humanitarios en Salud Sexual y Reproductiva), findet die strafrechtliche Ahndung von Abtreibungen „ausschließlich im Interesse der Männer statt. Schließlich sind sie es, die den Eingriff durchführen und daran verdienen. Und die Frauen werden nicht einmal über Verhütungsmethoden informiert.”

Für Rossina Guerrero, Psychologin und Projektkoordinatorin des peruanischen Zentrums für Sexual– und Reproduktionsrechte Promsex (Centro de Promoción y Defensa de los Derechos Sexuales y Reproductivos), liegt es auf der Hand, dass „die strafrechtliche Verfolgung des Schwangerschaftsabbruches als Methode, Abtreibungen vorzubeugen oder diese zu verhindern, völlig versagt hat (…) Die Frauen riskieren ihre Gesundheit, ihr Leben und ihre persönliche Integrität aufs Spiel – abgesehen von der Illegalität ihres Handelns”, erklärt sie gegenüber SEMlac. Somit tragen die größte Last dieser strafrechtlichen Regelungen jene ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und nicht die Frauen, die abtreiben lassen. Denn rein rechtlich müssten aufgrund von Abtreibungen eigentlich jedes Jahr mehrere Millionen Frauen ins Gefängnis gebracht werden.

Zugang zu Verhütungsmitteln

In der Mehrzahl der von uns betrachteten Länder gibt es kaum Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln oder der so genannten „Pille danach“. Regierungswechsel, die jeweils wieder zu einer veränderten Gesundheitspolitik führen und der Druck, den die Konservativen und die Kirche ausüben führen dazu, dass zwischenzeitliche Erfolge nicht unbedingt von Dauer sind.

Peru gilt beispielsweise als ein Land, in dem moderne Verhütungsmittel kaum zur Anwendung kommen. „Einer Erhebung aus dem Jahr 2008 zufolge, benutzten etwa 48 Prozent der Frauen Verhütungsmittel. In Kolumbien betrug dieser Anteil hingegen 78 Prozent. In Uruguay nutzten 75 Prozent, in Kuba 72 Prozent und in Brasilien 70 Prozent moderne Verhütungsmitte“, so die Psychologin Guerrero gegenüber SEMlac.

In Bolivien ergab die letzte landesweite Umfrage zum Thema Gesundheit ENDSA (Encuesta Nacional de Demografía y Salud), dass 35 Prozent der Frauen in den Jahren zwischen 2003 und 2008 Empfängnisverhütung betrieben, was in etwa dem Anteil in Guatemala entspricht. Demgegenüber sei die Nutzung so genannter natürlicher Methoden, wie allgemeine Abstinenz und Aussparung der fruchtbaren Tage, im gleichen Zeitraum von 23 auf 26 Prozent angestiegen waren, erklärte Ramiro Claure, Leiter des Netzwerks Marie Stopes International.

Wenn in Uruguay das „Gesetz zur Verteidigung des Rechts auf Sexualgesundheit und Reproduktion“ (Ley de Defensa del derecho a la salud sexual y reproductiva) verabschiedet worden ist, müssen sämtliche staatlichen und privaten Gesundheitszentren die gesamte Bandbreite von Verhütungsmethoden anbieten.

Die dominikanische Ärztin Lilliam Fondeur hat sich vehement der Aufnahme des Artikels 30 in die dominikanische Verfassung vehement entgegengestellt. Ihr Buch „Niemandes Töchter“ (Las hijas de nadie) enthält Erlebnisberichte von Frauen, die Opfer von Vergewaltigung oder Inzest wurden oder sich mit extremen Fällen von Anenzephalie des Fötus konfrontiert sahen. Als Anenzephalie wird die schwerste Variante eines Neuralrohrdefekts im zentralen Nervensystem des Fötus bezeichnet. Dabei fehlt ein Teil des Schädeldachs, der Kopfhaut und des Gehirns. „Zu meinen Aufgaben als Ärztin gehört für mich auch, in einer solchen Situation zum Abbruch der Schwangerschaft zu raten. Angesichts der gesellschaftlichen Haltung zum Thema und zusätzlich bedingt durch die Tatsache, dass man nicht wirklich offen reden kann, ist das nicht gerade ein angenehmer Job. Auch wenn ich nicht bestreite, dass man gut verdient, sofern die Frau Geld hat“, erklärt sie. „Ich zum Beispiel muss mich immer ganz genau rückversichern, wer die Frau ist und wer den Kontakt zu mir hergestellt hat, damit die Konservativen mich nicht zu fassen kriegen. Im Übrigen bin ich verpflichtet, nach einer Schwangerschaftsunterbrechung eine Spirale einzusetzen.“

Die Lebensrealität vor Ort zeigt jedoch, dass auch ein besserer Zugang zu Verhütungsmitteln den Frauen noch nicht die volle Kontrolle über ihre Sexualität garantiert. So berichtet zum Beispiel die Psychologin Denise Ampuero aus Bolivien gegenüber SEMlac: „Die Frauen benutzen keine Verhütungsmittel, weil ihre Männer es nicht erlauben. Sie schlagen und beschimpfen sie und tun so, als sei es ein Zeichen von Wahnsinn, Empfängnisverhütung praktizieren zu wollen. Was also nützt uns eine spektakuläre Kampagne, die den Frauen die Funktionsweisen von Verhütungsmitteln nahe bringen soll, wenn ihnen ihre Partner anschließend verbieten, diese Mittel anzuwenden?“

PERU

(Buenos Aires, 05. Oktober 2009, púlsar).- Bei einem bewaffneten Überfall durch eine Gruppe von Vermummten auf eine Bauernversammlung im peruanischen Puno starben zehn Bauern, zahlreiche wurden verletzt. Bei der Versammlung wurde über Landkonflikte um Rohstofflagerstätten debattiert. Bei den umstrittenen Territorien handelt es sich um die Minen von Winchumayo, im Bezirk Ituata in Puno und die Mine Valencia im Bezirk Ayapata. Beide befinden sich in der Provinz Carabaya. Die ungefähr 300 Bauern diskutieren auf der Versammlung über den Besitz und die Abgrenzung der Minen, als das Feuer auf sie eröffnet wurde.

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Der Innenminister von Peru, Octavio Salazar, bestätigte allerdings nur, dass Personen verletzt wurden, obwohl die Bauern den Angriff zur Anzeige gebracht und die Namen der Ermordeten genannt hatten. In einem Interview mit der Nationalen Koordinationsstelle für Radio in Peru CNR (Coordinadora Nacional de Radio) bezeichnete die Bürgermeisterin von Carabaya (Puno), Nancy Rossel, die Aussagen Salazars als „unverantwortlich“. Es sei unglaublich, dass der Minister jedes Mal, wenn es mit den Betroffenen keine direkte Kommunikation gibt, die Möglichkeit von Mordanschlägen ausschließe, so Rossel.




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