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Dieser Artikel ist erschienen in Poonal Nr. 914

Berlin: Solidaritätsdemonstration für Mapuche im Hungerstreik

Dienstag, den 21. September 2010
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(Berlin, 21. September 2010, npl).- Mit einer Solidaritätsdemonstration signalisierten am 20. September etwa 100 Personen in Berlin ihre Unterstützung für die Mapuche, die sich in Chile seit mehr als 60 Tagen im Hungerstreik befinden.

Die DemonstrantInnen forderten von der chilenischen Regierung die Freilassung der Mapuche, die im Hungerstreik sind, sowie die Erfüllung ihrer Forderungen. Darüber hinaus forderten die DemonstrantInnen ein Ende der Kriminalisierung des Protests der Mapuche in Chile. Der Demonstrationszug führte vom Brandenburger Tor bis zum Konzerthaus am Gendarmenmarkt, wo zu diesem Zeitpunkt ein offzieller Empfang der chilenischen Botschaft anlässlich der Feierlichkeiten zum 200. Jahrestag der Unabhängigkeit Chiles stattfand, heißt es in einer Presseerklärung der VeranstalterInnen.

Während der Vorbereitungen der Solidaritätsaktion habe die Polizei versucht, die Demonstration vom Konzerthaus abzudrängen, erklärten die VeranstalterInnen. Es sei ein Skandal, dass 20 Jahre nach Ende der Militärdiktatur von Augusto Pinochet in Chile immer noch Menschen nach dem Antiterror-Gesetz verurteilt würden, das mit demokratischen Prinzipien nichts zu tun habe, erklärte ein Demonstrant. Mit der Ankündigung der Regierung, einen runden Tisch einzuberufen, von dem die Hungerstreikenden jedoch ausgeschlossen seien, betreibe man eine Politik der Spaltung und wolle einen echten Dialog zwischen dem chilenischen Staat und dem indigenen Volk der Mapuche verhindern.

Gegenwärtig befinden sich mehr als 30 inhaftierte Mapuche im Hungerstreik, die sich als politische Gefangene bezeichnen. Einige nehmen seit mehr als 60 Tagen nur noch Flüssigkeit zu sich. Die Streikenden fordern einen Dialog mit dem Staat und die Rücknahme des Antiterror-Gesetzes. Diesem Gesetz zufolge können Angeklagte bis zu zwei Jahre in Untersuchungshaft sitzen, AnwältInnen der Verteidigung kann der Zugang zu den Ermittlungsakten verweigert und die Präsentation von ZeugInnen der Verteidigung kann abgelehnt werden.

Die Anwendung dieser Gesetzgebung ist bereits von den Vereinten Nationen kritisiert worden. Der Sprecher der chilenischen Polizei Fredy Cancino hatte gegenüber dem lateinamerikanischen Radiobildungsnetzwerk ALER (Asociación Latinoamericana de Educación Radiofónica) eingeräumt, dass es sich bei Angeklagten, gegen die wegen Terrorismus-Verdachts ermittelt wird, ausschließlich um Mapuche handelt. Gegenwärtig sind davon insgesamt 58 Mapuche betroffen. Gegen sie wird noch ermittelt bzw. sind bereits Urteile ergangen.

 

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